首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
文章检索
  按 检索   检索词:      
出版年份:   被引次数:   他引次数: 提示:输入*表示无穷大
  收费全文   1250篇
  免费   7篇
各国政治   79篇
工人农民   20篇
世界政治   53篇
外交国际关系   53篇
法律   859篇
中国政治   5篇
政治理论   186篇
综合类   2篇
  2023年   3篇
  2020年   1篇
  2019年   2篇
  2018年   8篇
  2017年   1篇
  2016年   8篇
  2015年   57篇
  2014年   50篇
  2013年   251篇
  2012年   68篇
  2011年   52篇
  2010年   79篇
  2009年   73篇
  2008年   58篇
  2007年   67篇
  2006年   66篇
  2005年   69篇
  2004年   44篇
  2003年   7篇
  2002年   27篇
  2001年   82篇
  2000年   9篇
  1999年   4篇
  1998年   4篇
  1997年   6篇
  1996年   7篇
  1995年   6篇
  1994年   6篇
  1993年   4篇
  1992年   9篇
  1991年   3篇
  1990年   2篇
  1989年   12篇
  1988年   6篇
  1987年   10篇
  1986年   13篇
  1985年   9篇
  1984年   9篇
  1983年   3篇
  1982年   12篇
  1981年   7篇
  1980年   9篇
  1979年   7篇
  1978年   7篇
  1977年   7篇
  1975年   4篇
  1974年   2篇
  1967年   3篇
  1959年   1篇
  1943年   2篇
排序方式: 共有1257条查询结果,搜索用时 15 毫秒
11.
12.
13.
Der Begriff der Landeskultur umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung des Bodens einschließlich der Erhaltung der Kulturlandschaft. Landeskultur ist somit alles Planen und Handeln mit dem Ziel, die Umwelt als gegebenes Naturraumpotential, insbesondere Wasser, Boden, Luft und die dazugehörigen Natur-, Kultur- und Sachgüter optimal zu erhalten, gestalten und rationell zu nutzen sowie dieses Potential mit bestmöglicher Qualität als natürliche und kulturelle Lebensgrundlage für die Allgemeinheit nachhaltig zu sichern. Landeskultur dient somit auch der Belebung und Werterhöhung der gebauten und gepflanzten Umwelt. Dies schließt auch und gerade die kulturelle Seite einschließlich Kulturlandschaften mit ein. Dabei ist es bis zur Überprüfung durch das BVerfG noch hinnehmbar, dass der Begriff „Landeskultur“ in Art. 89 Abs. 3 GG wegen der Mischkompetenz von Bund und Land vom BVerwG enger ausgelegt wird als in anderen Rechtsvorschriften.  相似文献   
14.
Das im November 2005 in Kraft getretene und kürzlich punktuell ge?nderte Projekt-Mechanismen-Gesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an in- und ausl?ndischen Klimaschutzprojekten im Rahmen der projektbezogenen flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls. Mit ihm sollen Unternehmen aus dem In- und Ausland zur „Anmeldung“ ihrer Klimaschutzprojekte in Deutschland gewonnen werden. Sowohl die grunds?tzliche Verabschiedung des Gesetzes als auch die genannte Motivation sind zu begrü?en. Dennoch ist eine Reihe von ?nderungen weiterhin erforderlich.  相似文献   
15.
Der Konflikt zwischen Umweltschutz und Wettbewerbsfreiheit ist ein altes Thema, das aber st?ndig in Bewegung ist. Neue Aspekte ergeben sich aus dem beide Elemente verbindenden Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung und den aktuellen Leitlinien der Kommission.  相似文献   
16.
Mit der Einführung einer Entgeltpflicht für die Entnahme von Wasser in Nordrhein-Westfalen ist der erlaubnisfreie wasserrechtliche Eigentümergebrauch in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Denn wer Wasser im Rahmen des Eigentümergebrauchs aus einem oberirdischen Gewässer entnimmt, ist von dieser Entgeltpflicht befreit. Der folgende Beitrag erläutert die im Zusammenhang mit der Gewinnung nichtenergetischer Rohstoffe insoweit relevanten Fragen. * Die Verfasser sind, Mitarbeiter der Anders u.Thomé Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Krefeld  相似文献   
17.
18.
Die Kultivierung gentechnisch ver?nderter Pflanzen in der Landwirtschaft hat in einigen Staaten wie den USA, Brasilien, Argentinien, Kanada und China bereits erhebliche Ausma?e angenommen. In Europa und zumal in Deutschland befindet sich die „grüne Gentechnik“ dagegen noch in den Kinderschuhen. Nach der Aufhebung des faktischen Moratoriums gegen den Anbau gentechnisch ver?nderter Kulturpflanzen durch die EU im Jahre 2005 ist mit einem langsamen Vordringen der Gentechnik in der Landwirtschaft auch in Europa zu rechnen. Gentechnisch ver?nderte Organismen (GVO) sind lebende Organismen, die sich in der Umwelt vermehren und ausbreiten k?nnen. Die Umwelt stellt ein im Wesentlichen offenes System dar, das nicht hermetisch aufgeteilt und abgeschlossen werden kann. Wo immer GVO in der Umwelt freigesetzt werden, kann daher eine Ausbreitung in der Umwelt nicht grunds?tzlich ausgeschlossen werden. Inwieweit dies eine grunds?tzlich akzeptable Ver?nderung der Umwelt darstellt, die mit den Auswirkungen anderer menschlicher Einwirkungen oder gar natürlichen Ver?nderungen vergleichbar ist, oder es sich um ein ernstes ?kologisches Risiko handelt, ist freilich umstritten. Sowohl der EG-Richtlinie 2001/18/EG über die Freisetzung und das Inverkehrbringen genetisch ver?nderter Produkte als auch dem deutschen Gentechnikgesetz liegt die Wertung zugrunde, dass dies nur im Einzelfall beurteilt werden kann. Soweit der Anbau von GVO-Kulturpflanzen zugelassen wird, geht es darum, etwaige ?kologische und ?konomische Risiken gering zu halten. Neben administrativer Regulierung spielt hier das Haftungsrecht eine zentrale Rolle.  相似文献   
19.
Seit längerem ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, 1 ob und in welchem Umfang ein Insolvenzverwalter wegen Gefahren, die von Massegegenständen ausgehen, ordnungsrechtlich haftet. In zwei aktuellen Urteilen hat das BVerwG eine Zustandsverantwortlichkeit des Insolvenzverwalters grundsätzlich anerkannt. Insbesondere durch Freigabe von Massegegenständen kann sich der Insolvenzverwalter aber von der ordnungsrechtlichen Haftung befreien. 1) Vgl. zu dem Streit zwischen Insolvenz- und Verwaltungsrechtlern, Verwaltungs- und Zivilgerichten: Uhlenbruck KTS 2004, 275ff.; Kothe ZfIR 2004, 1ff.; Häsemeyer in: FS Uhlenbruck, 2000, S. 97ff.; Franz NuR 2000, 496ff.  相似文献   
20.
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号