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Zusammenfassung  Die genetische Vielfalt ist oft übersehenes Schutzgut des Naturschutzrechts. Sie ist der Grund, warum zunehmend gefordert wird, Anpflanzungen nur mit gebietseigenem Pflanzmaterial durchzuführen. Rechtliche Probleme stellen sich hier an der Schnittstelle von Naturschutz- und Vergaberecht. Soll n?mlich bei der ?ffentlichen Auftragsvergabe zur Anpflanzung von Geh?lzen oder beim Einkauf von Pflanzmaterial nicht gegen vergaberechtliche Vorschriften versto?en werden, bedarf es hinreichender, im Naturschutzrecht verwurzelter Gründe, um ?ffentliche Ausschreibungen ausschlie?lich auf gebietseigenes Pflanzmaterial einzuengen. Diesen naturschutzrechtlichen Verpflichtungen geht der vorliegende Beitrag nach.  相似文献   
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Being motivated to volunteer is a crucial condition for both the volunteers and those seeking their services. Yet the reigning conceptual model of volunteering in the field of nonprofit sector studies—an economic one based on the idea that the first may be defined as people engaged in unpaid labor—offers at best a superficial explanation of the motives encouraging them to altruistically offer their time. In light of this conceptual deficiency another definition of volunteering (and hence volunteer) has, of late, been gaining acceptance. Sometimes referred to as a volitional definition, it roots in sociology and social psychology: volunteers feel they are engaging in a leisure activity, which they have had the option to accept or reject on their own terms.
Robert A. StebbinsEmail:
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Serious leisure     
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Zusammenfassung Im Mai 2007 wurde das Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europ?ischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltsch?den verabschiedet, das seinerseits die Umwelt-Haftungsrichtlinie (UH-RL) in deutsches Recht umsetzt. Auf Grund von Art. 72 Abs. 3 S. 2 GG treten Gesetze auf dem Gebiet des Naturschutzes mit Ausnahme der abweichungsfesten Teile frühestens 6 Monate nach Verkündung in Kraft. Folglich sieht Art. 4 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 vor, dass das Umweltschadensgesetz (USchadG) und die ?nderungen im Wasserhaushaltsgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz zum 14. November 2007 in Kraft getreten sind.  相似文献   
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Zusammenfassung Durch Urteil vom 10. Januar 2006 hat der Europ?ische Gerichtshof die Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) und der FFH-Richtlinie (FFH-RL) beanstandet, insbesondere der Projektbegriff der FFH-Vertr?glichkeitsprüfung sowie bestimmte Freistellungen von den artenschutzrechtlichen Verboten wurden als europarechtswidrig verworfen. Die Korrektur dieser M?ngel ist durch die sog. kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgt. Nachfolgend werden die ?nderungen des Artenschutzrechts sowie die Auswirkungen der Aufhebung des Projektbegriffs vorgestellt.  相似文献   
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