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Unzulässigkeit einer Befreiung zur Sanierung eines Almweges für einen illegalen Almrestaurantbetrieb. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung kann der aus der Beseitigung illegaler Verhältnisse resultierende Nutzen für Natur und Landschaft einem Projekt nicht zugerechnet werden, wenn dieser Vorteil auch ohne das Projekt realisierbar ist
Authors:VG München
Abstract:Keine Zusammenfassung
Keywords:
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