Unzulässigkeit einer Befreiung zur Sanierung eines Almweges für einen illegalen Almrestaurantbetrieb. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung kann der aus der Beseitigung illegaler Verhältnisse resultierende Nutzen für Natur und Landschaft einem Projekt nicht zugerechnet werden, wenn dieser Vorteil auch ohne das Projekt realisierbar ist |