Bäuerliche Hofübergabe unter Lebenden und (anerbenrechtliche) Nachtragserbteilung |
| |
Authors: | Herbert Zemen |
| |
Institution: | 1.Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Abteilung für Rechtsvergleichung,Universit?t Wien,Wien,Austria |
| |
Abstract: | In JBl 2010, 487–495, wurde dargelegt, dass der anerbenrechtliche Nachtragsanspruch der weichenden Geschwister (Miterben)
gegen den Hofübernehmer sich nach b?uerlichem Gewohnheitsrecht beurteilt, dass also bei Wegfall der Rechtfertigung für den
begünstigten übernahmspreis wegen gewinnsüchtiger Ver?u?erung des Hofes (oder von Hofliegenschaften) durch den übernehmer
der Mehrerl?s auf die Miterben (weichenden Geschwister) nach dem Hofübergeber aufzuteilen ist. Der Nachtragsanspruch geh?rt
also noch zum begrifflichen Umfang und Inhalt des nach b?uerlichem Gewohnheitsrecht zu bestimmenden begünstigten übernahmspreises
(Wohlbestehenswertes). Die Fristen für den Nachtragsanspruch sind nach b?uerlichem Gewohnheitsrecht auf folgende Weise zu
formulieren: Die Ver?u?erung des Hofes (oder von Hofliegenschaften) muss in die mit etwa 15 Jahren zu bestimmende Frist ab
Hofübergabe an den Hofübernehmer fallen, die mit der Hofübergabe zu laufen beginnt. Dieser Anspruch kann nur nach Tod des
Hofübergebers geltend gemacht werden, bei einer Frist für die gerichtliche Geltendmachung von 3 Jahren ab erfolgter Ver?u?erung
(Einverleibung) durch den Hofübernehmer. |
| |
Keywords: | |
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录! |
|