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Bäuerliche Hofübergabe unter Lebenden und (anerbenrechtliche) Nachtragserbteilung
Authors:Herbert Zemen
Institution:1.Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Abteilung für Rechtsvergleichung,Universit?t Wien,Wien,Austria
Abstract:In JBl 2010, 487–495, wurde dargelegt, dass der anerbenrechtliche Nachtragsanspruch der weichenden Geschwister (Miterben) gegen den Hofübernehmer sich nach b?uerlichem Gewohnheitsrecht beurteilt, dass also bei Wegfall der Rechtfertigung für den begünstigten übernahmspreis wegen gewinnsüchtiger Ver?u?erung des Hofes (oder von Hofliegenschaften) durch den übernehmer der Mehrerl?s auf die Miterben (weichenden Geschwister) nach dem Hofübergeber aufzuteilen ist. Der Nachtragsanspruch geh?rt also noch zum begrifflichen Umfang und Inhalt des nach b?uerlichem Gewohnheitsrecht zu bestimmenden begünstigten übernahmspreises (Wohlbestehenswertes). Die Fristen für den Nachtragsanspruch sind nach b?uerlichem Gewohnheitsrecht auf folgende Weise zu formulieren: Die Ver?u?erung des Hofes (oder von Hofliegenschaften) muss in die mit etwa 15 Jahren zu bestimmende Frist ab Hofübergabe an den Hofübernehmer fallen, die mit der Hofübergabe zu laufen beginnt. Dieser Anspruch kann nur nach Tod des Hofübergebers geltend gemacht werden, bei einer Frist für die gerichtliche Geltendmachung von 3 Jahren ab erfolgter Ver?u?erung (Einverleibung) durch den Hofübernehmer.
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