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Ruhen nachehelichen Unterhalts bei gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft
Authors:Sailer
Abstract:Auch die Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft des geschiedenen, unterhaltsberechtigten Ehegatten führt zum Ruhen des Unterhaltsanspruchs. Dies muss umso mehr dann gelten, wenn die Parteien ausdrücklich vertraglich ein Ruhen der Unterhaltspflicht bei Eingehen einer Lebensgemeinschaft vorgesehen haben.
Keywords:§§ 55a  66 ff und 75 EheG
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