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Der zivilrechtliche Schutz der Fischereiausübung – sonstiges Recht ohne Wert?
Authors:Dr Christian Strasser  Dr Phillipp Großkopf
Institution:(1) München, Deutschland
Abstract:Zusammenfassung  Erst jüngst hat der für Fischerei- und Jagdrecht zust?ndige Dritte Senat des Bundesgerichtshofs seine st?ndige Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Schutz des Fischereirechts best?tigt. Demnach wird dem Fischereirecht zwar grunds?tzlich die Stellung eines sonstigen Rechts im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB einger?umt. Eine Schadensersatz ausl?sende Verletzung des geschützten Rechtsguts liege aber nur dann vor, wenn auch der Kernbereich des Fischereirechts zielgerichtet berührt ist. Nach der Definition des Bundesgerichtshofs liegt dieser Kernbereich allein im “Fang und der Aneignung der Fische”, so dass es nach dieser Sichtweise nur in jenen F?llen zu einem Schadensersatz oder zur Haftung eines St?rers kommen wird, in denen der gesamte oder Teile des Fischbestands vernichtet werden oder der Fischfang g?nzlich unm?glich gemacht wird. Diese Sichtweise wird weder der Bedeutung des Fischereirechts für die Allgemeinheit, noch den berechtigten Interessen der Rechtsinhaber gerecht. Stattdessen ist eine differenzierte Sichtweise, die nach der Intensit?t der Beeintr?chtigung unterscheidet, angebracht. Hierbei muss auch der Fischereiausübung über Fang und Aneignung hinaus die Stellung eines schützenswerten Rechts einger?umt werden, um einen effizienten zivilrechtlichen Schutz zu gew?hrleisten.
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