首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
     检索      


Entspricht das durch Baumaßnahmen erzielbare bessere Raumklima des WE-Objekts schon allein dem nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 geforderten wichtigen Interesse des änderungswilligen Wohnungseigentümers?
Authors:Call
Abstract:Nach stRsp kommt es bei der Beurteilung des wichtigen Interesses des ?nderungswilligen Wohnungseigentümers nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 (früher: § 13 Abs 2 Z 2 WEG 1975) immer auf die Umst?nde des Einzelfalls an, die in ihrer Gesamtheit zu beurteilen sind. Dabei ist dem Rechtsanwender ein gewisser Ermessensspielraum einger?umt. Eine erhebliche Rechtsfrage nach § 528 Abs 1 ZPO liegt nur dann vor, wenn der Ermessensspielraum so grob fehlbeurteilt worden ist, dass die Rechtssicherheit dadurch in Frage gestellt wird. Das im vorliegenden Fall durch beabsichtigte bauliche ?nderungen verbesserte Raumklima des WE-Objekts oder dessen damit erh?hte Wohnqualit?t allein erfüllt noch nicht das von § 16 Abs 2 Z 2 geforderte wichtige Interesse des Wohnungseigentümers.
Keywords:§ 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 (§ 13 Abs 2 Z 2 WEG 1975)  § 528 Abs 1 ZPO
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录!
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号