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Die Haftung des Veräußerers für öffentliche Äußerungen Dritter – insbesondere durch Werbung – nach § 922 Abs 2 ABGB
Authors:Olaf Riss
Affiliation:1.Institut für Zivilrecht,Universit?t Wien,Wien;2.Forschungsstelle für Europ?isches Schadenersatzrecht der ?sterreichischen Akademie der Wissenschaften,Wien
Abstract:Mit der Umsetzung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie durch das Gew?hrleistungsrechts-?nderungsgesetz wurde im ?sterr Recht das Einstehenmüssen des übergebers nicht nur für eigene ?ffentliche ?u?erungen, sondern auch für jene Dritter ausdrücklich festgeschrieben. Der vorliegende Beitrag untersucht die einschl?gige Regelung des § 922 ABGB sowohl unter dem Gesichtspunkt gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben als auch im Lichte des (nationalen) Privatrechtssystems und stellt dabei in Frage, dass ein Einstehenmüssen für ?ffentliche ?u?erungen jedenfalls deren Einbeziehung in die Parteienvereinbarung voraussetzt.
Keywords:Berechtigte Erwartungen  Erkl?rungsfahrl?ssigkeit  Erkl?rungstatbestand  Fehlendes Erkl?rungsbewusstsein  Gew?hrleistung  ?ffentliche ?u?erungen  Gew?hrleistungsrechts-?nderungsgesetz  Gew?hnlich vorausgesetzte Eigenschaften  Hersteller  Importeur  Konkludente Beschaffenheitszusage  Konkreter (subjektiver) Mangelbegriff  Objektiver Erkl?rungswert  Quasi-Hersteller  Rechtsscheinprinzip  Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie  Vertrauenshaftung  Vertrauenstheorie  Werbeaussagen  Zurechnung von Willens- und Wissenserkl?rungen  §§ 922 Abs 2, 1026 ff ABGB  Art 2 Abs 2 Verbrauchsgüterkauf-RL  § 15 UGB  § 434 Abs 1 BGB
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