Abstract: | Die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG des Europ?ischen Parlaments und des Rates, vom 12. 12. 2006, über Dienstleistungen
im Binnenmarkt, ABl L 376/36), die bis 28. 12. 2009 von den Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen ist, hat neben ihrem arbeitsrechtlichen
Schwerpunkt auch Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen. ?sterreich hat durch
eine Novelle der GewO 1994 einen der wichtigsten Punkte der DL-RL, n?mlich die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung
der Immobilientreuh?nder – Nachweis dieser Versicherung bis sp?testens 27. 8. 2008 – bereits umgesetzt. Angesichts verschiedener
Vorbehalte bleibt allerdings die Integrationswirkung der DL-RL hin zu einer Europ?isierung des gesamten Wohn- und Immobilienrechts
in absehbarer Zeit beschr?nkt. |