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Zur naturschutzrechtlichen Verpflichtung der Verwendung autochthonen Saat- und Pflanzguts bei der Straßenbegleitbegrünung*
Authors:Ass jur Dorothee Ortner
Institution:(1) Umweltforschungszentrum (UFZ), Leipzig
Abstract:Von naturschutzfachlicher Seite wird seit einiger Zeit die Forderung erhoben, dass für Begrünungsmaßnahmen nur noch autochthones Saat- und Pflanzgut eingesetzt werden sollte, weil die Verwendung von Saat- und Pflanzgut aus gebietsfremden Herkünften Risiken für die Erhaltung der genetischen Vielfalt bergen könnte. Der folgende Beitrag zeichnet die Diskussion nach und befasst sich mit den rechtlichen Regelungen zum Schutz der genetischen Vielfalt, insbesondere mit den Anforderungen an die Länder, die sich aus § 41 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ergeben. * Für wertvolle Anregungen und Kritik danke ich Herrn Dr. Herwig Unnerstall und Herrn Prof. Dr. Wolfgang Köck.
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