Abstract: | Die Anzeigefrist ist vom Tag der (beiderseitigen) Unterfertigung des Bestandvertrages des alle essentialia enthaltenen Bestandvertrages
an zu rechnen und nicht erst ab dem Tag der Unterfertigung der Inventarliste, mag diese auch nach der Parteienvereinbarung
einen integrierenden Vertragsbestandteil bilden. Mehrfacher Gebührenanfall (Gleichschriftengebühr) bei versp?teter Gebührenanzeige. |