Abstract: | In stRsp l?sst der OGH auch eine nur zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines mit WE verbundenen Mindestanteils verbücherte
Grunddienstbarkeit (hier: über einen Autoabstellplatz) zu. Deshalb ist der Wohnungseigentümer zur Erhebung der Negatorienklage
gegen andere Mit- und Wohnungseigentümer aktiv legitimiert. Zum – im vorliegenden Fall mangels ausreichenden Vorbringens vom
OGH nicht entschiedenen – Verh?ltnis zwischen einer im Grundbuch eingetragenen Grunddienstbarkeit und einer (auf Rechtsnachfolger
übergegangenen) behaupteten obligatorischen Benützungsregelung über ein und dieselbe Fl?che. § 1500 ABGB schützt bei au?erbücherlichem
Erwerb eines dinglichen Rechts, insb durch Ersitzung, das Vertrauen auf die Vollst?ndigkeit des Grundbuchsstandes. |