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Der Biodiversitätsschaden nach 21a des Bundesnaturschutzgesetzes
Authors:MR Prof Dr Hans Walter Louis LLM
Institution:(1) Braunschweig, Deutschland
Abstract:Zusammenfassung Im Mai 2007 wurde das Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europ?ischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltsch?den verabschiedet, das seinerseits die Umwelt-Haftungsrichtlinie (UH-RL) in deutsches Recht umsetzt. Auf Grund von Art. 72 Abs. 3 S. 2 GG treten Gesetze auf dem Gebiet des Naturschutzes mit Ausnahme der abweichungsfesten Teile frühestens 6 Monate nach Verkündung in Kraft. Folglich sieht Art. 4 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 vor, dass das Umweltschadensgesetz (USchadG) und die ?nderungen im Wasserhaushaltsgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz zum 14. November 2007 in Kraft getreten sind.
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