Abstract: | Das AVRAG bietet keine normative Grundlage für die Annahme einer Befristung des Kündigungsschutzes nach einem Betriebsübergang.
Eine Kündigung wegen des Betriebsüberganges ist nichtig gem § 879 ABGB. Für die Frage, ob eine Kündigung allein durch den
Betriebsübergang begründet ist, kommt dem zeitlichen Zusammenhang Indiz-Charakter zu. Je n?her die Kündigung oder deren Beendigungswirkung
beim übergangszeitpunkt liegt, desto naheliegender ist die Vermutung der Gesetzesumgehung, desto st?rker werden die Anforderungen
an die ausreichende sachliche Entkr?ftung der Umgehungsvermutung sein. |