Abstract: | Das uneingeschr?nkte Erfordernis eines Aufhebungsbegehrens in einer Bescheidbeschwerde auch in F?llen, in denen sich der GH
auf den Ausspruch einer Rechtsverletzung (des Rechts auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist) zu beschr?nken hat und
den Bescheid nicht aufheben kann, verletzt die Vorgaben des Art 144 Abs 1 B-VG sowie uU der Art 6 und 13 MRK. |