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Verzicht auf ein mit einem Pfandrecht behaftetes Fruchtgenussrecht – Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes
Authors:Riss
Abstract:Der Verzicht des Berechtigten auf die Ausübung der Servitut wird wegen des bei der Aufgabe von Sachenrechten zu beachtenden Publizit?tsprinzips, das grunds?tzlich die Verbücherung erfordert, erst durch die Einverleibung ihrer L?schung im Grundbuch Dritten gegenüber wirksam.
Keywords:§ 431  § 445  § 451  § 455  § 524  § 527  § 529  § 1444  § 1500 ABGB  § 4  § 51 Abs 1 GBG
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