Abstract: | Wenn ein Opfer auch ohne erpresserische N?tigung zur verlangten Leistung bereit ist, fehlt es an der Kausalit?t zwischen T?terverhalten
und Taterfolg, weshalb von einer im Versuchsstadium stecken gebliebenen Tat auszugehen ist. Absolute Untauglichkeit dieses
Versuchs war im vorliegenden Fall nicht anzunehmen. |