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Haftung des Notars / Schadensverlagerung / Schadensminderungspflicht
Authors:Ernst Karner
Abstract:Ein von der Grundstückseigentümerin beauftragter Notar, der versehentlich statt einer Teil- die Gesamtl?schung einer H?chstbetragshypothek beantragt, haftet wegen Verlustes der Pfandhaftung nicht nur der Hypothekargl?ubigerin, sondern auch einem Bürgen, auf den sich der Schaden durch die Uneinbringlichkeit seines Regressrechtes verlagert hat. Verletzt der Bürge seine Schadensminderungspflicht, weil er es im Rechtsstreit mit der Hypothekargl?ubigerin unterl?sst, den ihm durch Wegfall der Pfandhaftung entstandenen Schaden mittels entsprechender Einwendungen zu verhindern, führt dies zu einem Entfall der Haftung.
Keywords:§§ 896  1295  1299  1304  1358 und 1360 ABGB
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