Gehörige Fortsetzung der Klage trotz mehrfachen Ersuchens des Klägers,mit der Fortsetzung zuzuwarten? |
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Authors: | Hansjörg Sailer |
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Abstract: | Die Verj?hrung wird durch die Erhebung der Klage nur unter der weiteren Voraussetzung unterbrochen, dass die Klage geh?rig
fortgesetzt wird. Bei der Prüfung, ob ein l?ngeres Zuwarten mit der Fortsetzung der Verfolgung eines Anspruchs iSd § 1497
ABGB noch hingenommen werden kann oder eine ungew?hnliche Unt?tigkeit vorliegt, ist nicht nur auf die Dauer der Unt?tigkeit,
sondern vor allem auf die Gründe Bedacht zu nehmen, die im Verh?ltnis zwischen den Parteien gelegen sein müssen. Ist dem Kl?ger
nicht nur vorzuwerfen, eine ausstehende Prozesshandlung beim s?umigen Gericht nicht betrieben zu haben, sondern hat er durch
Ersuchen und Stellungnahmen aktiv auf das Gericht eingewirkt, zuzuwarten und nicht von sich aus t?tig zu werden, so ist bei
einem mehr als dreij?hrigen Verfahrensstillstand, der überdies nicht auf Betreiben des Kl?gers, sondern aufgrund amtswegiger
T?tigkeit des Gerichts beendet wurde, jedenfalls von einer nicht geh?rigen Fortsetzung der Klage und daher von einer Verj?hrung
des Anspruchs iSd § 1497 ABGB auszugehen. |
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