Abstract: | Blo?e Schadensverlagerung auf einen Dritten soll den Sch?diger von seiner Ersatzpflicht nicht befreien. Daher kommt es, soweit
der Ersatzanspruch nicht ohnedies durch Legalzession auf den Dritten übergeht, zur Drittschadensliquidation durch den unmittelbar
Gesch?digten. Der Beitrag untersucht dies für verschiedene Fallgruppen und hebt die Bedeutung der Schadensverlagerung für
die Bemessung des Umfangs des Schadenersatzanspruchs sowie zur Abgrenzung von Drittschadensliquidation und Vertrag mit Schutzwirkung
zugunsten Dritter hervor. |