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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):379-380
Wird der Fahrzeughalter als Insasse des von ihm gehaltenen Kraftfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall verletzt, so muss er sich
– anders als ein Fahrgast, der nicht Beteiligter im Sinne der §§ 8 und 11 EKHG ist – auf seinen Schmerzengeldanspruch das
Verschulden des Lenkers anrechnen lassen. 相似文献
9.
Oberregierungsrat Dr. Oliver Hendrischke 《Natur und Recht》2007,29(7):454-458
Die mit der F?deralismusreform erfolgte Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen markiert einen epochalen Einschnitt für die
Naturschutzgesetzgebung. Der Bund hat nun die M?glichkeit umfassende Vollregelungen zu erlassen, jedoch k?nnen die L?nder
hiervon abweichen. Beschr?nkt wird dieses Abweichungsrecht insbesondere durch die „allgemeinen Grunds?tze des Naturschutzes“
im Sinne von Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GG, die im Fokus des Beitrags stehen. Eine verfassungsrechtliche Auslegung führt zu
dem Ergebnis, dass der Bund verbindlich und unmittelbar geltend zentrale Inhalte und Instrumente des Naturschutzes und der
Landschaftspflege abweichungsfest formulieren kann. Eine v?llige Zersplitterung des Naturschutzrechts ist somit zu verhindern. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):306-308
Ein Kind kann die ihm in einem Verfahren au?er Streitsachen, das es zur Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche nach § 140
ABGB führt(e), erwachsenden Prozess- und Vertretungskosten grunds?tzlich nicht aus dem Titel des Unterhaltssonderbedarfs gegenüber
dem Geldunterhaltsschuldner geltend machen. Dies w?re nur dann der Fall, wenn in diesem Verfahren aus besonderen Gründen Anhaltspunkte
für die Notwendigkeit der Beiziehung eines Rechtsanwalts bestanden h?tten, eine anwaltliche Vertretung des Kindes also ausnahmsweise
auf Grund der besonderen Schwierigkeit des Falls für notwendig angesehen werden müsste. Jedem unterhaltsberechtigten Kind
bzw seinem obsorgeberechtigten Elternteil steht ja im Hinblick auf § 212 Abs 2 ABGB die M?glichkeit offen, sich bei der Durchsetzung
der Unterhaltsansprüche vom Jugendwohlfahrtstr?ger vertreten zu lassen. 相似文献
12.
Alexander Tipold 《Juristische Bl?tter》2009,131(4):261-263
Eine unwesentliche Abweichung des tats?chlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten schlie?t den Vorsatz nicht aus. Da eine Abweichung
unwesentlich ist, wenn der Erfolg im Risikozusammenhang mit der Tathandlung steht, ist der Vorsatz in Bezug auf den Kausalverlauf
im Ergebnis ohne Bedeutung. Ob aber der Erfolg allenfalls nicht objektiv zurechenbar ist, betrifft bei stafbaren Handlungen,
die wie § 176 Abs 1 StGB auch hinsichtlich des Erfolges Vorsatz erfordern, die für die Strafbemessung bedeutsame Frage, ob
nur Versuch vorliegt. 相似文献
13.
Wesentlich für die T?tigkeit als Makler ist die Vermittlung von Gesch?ften. "Vermitteln" bedeutet dabei, zwei potentielle
Vertragspartner zusammenzubringen und zum Gesch?ftsabschluss zu bewegen. Der Maklervertrag ist an eine erfolgsbezogene Entlohnung
geknüpft, die nur bei verdienstlicher Vermittlungst?tigkeit gebührt. Grunds?tzlich wird der Makler daher nur für den Fall
entlohnt, dass das in Aussicht genommene Gesch?ft durch seine Vermittlungst?tigkeit zustande kommt. Bei Vereinbarung einer
t?tigkeitsbezogenen Entlohnung ist der Vertrag nicht als Maklervertrag zu qualifizieren. Die Vereinbarung einer t?tigkeitsbezogenen
Entlohnung für Leistungen, die sich unter anderem auf die Vermittlung von Gesch?ften beziehen, steht mit dem MaklerG somit
im Widerspruch. In diesem Fall gelangt nicht Maklerrecht zur Anwendung. Der Umstand, dass für Publikations- und Verkaufsbemühungen
Entlohnung vereinbart wurde, ?ndert nichts am Vorliegen einer t?tigkeitsbezogenen Entlohnung. 相似文献
14.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(6):382-384
Schon der (gerechtfertigte) Schenkungswiderruf gem § 948 ABGB gestaltet die Rechtslage dahin, dass der Beschenkte das Geschenk
zurückzugeben hat. Der Beschenkte ist dann zwar noch formell der Eigentümer der geschenkten Sache, aber zur Herausgabe an
den Geschenkgeber verpflichtet. Der ex lege entstandene Rückgabeanspruch des widerrufenden Geschenkgebers kann ungeachtet
eines rechtsgesch?ftlichen Belastungs- und Ver?u?erungsverbots (hier: zugunsten der Kinder der Verpflichteten) exekutiv durchgesetzt
werden. Ein Exekutionstitel, der die Verpflichtung zur Einwilligung in die Vornahme einer bücherlichen Eintragung ausspricht,
erm?glicht die Exekution nach § 350 EO. Wird aufgrund des § 350 EO eine Eintragung im Grundbuch begehrt, sind die Vorschriften
des GBG und damit auch die einem Bucheintrag entgegenstehenden Hindernisse (§ 94 GBG) zu beachten. 相似文献
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16.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2010,132(2):119-120
Die teilweise Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch Realteilung ist zul?ssig, sofern dadurch keine wirtschaftliche Einheit
zerst?rt wird. Dabei besteht die M?glichkeit, dass nicht real geteilte Objekte entweder der Zivilteilung unterworfen werden
oder gemeinschaftlich bleiben. Das Nebeneinander von Real- und Zivilteilung ist daher m?glich, bleibt aber als Ganzes ein
Anwendungsfall der Realteilung. Demnach wird sowohl die Einschr?nkung der realen Teilungsmasse als auch ihre Verschiedenbehandlung
anerkannt; die Zul?ssigkeit der Aufhebung eines ideellen Teils der Gemeinschaft, bestehend aus den ideellen Anteilen nur einzelner
Mitglieder, l?sst sich daraus aber nicht ableiten. Bei einem Mischhaus ist es nicht m?glich, nur die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft
derjenigen (schlichten) Miteigentümer zu verlangen, mit deren Anteilen kein Wohnungseigentum verbunden ist. Einer wirklichen
und g?nzlichen Aufhebung der Gemeinschaft durch Zivilteilung nach § 830 ABGB bei gemischten Anlagen, also einer Aufhebung
auch des bereits vorhandenen Wohnungseigentums, steht § 35 Abs 2 WEG 2002 entgegen. 相似文献
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18.
Verfahrensbeendende Prozessabsprachen widerstreiten dem Gebot der materiellen Wahrheitsfindung und sind daher unzul?ssig.
Unterl?sst ein Richter die nach der Sachlage gebotene Beweisaufnahme pflichtwidrig, um eine solche Absprache zu realisieren,
kommt Strafbarkeit wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB in Betracht. Ausgeschlossenheit
gem § 43 Abs 1 Z 3 StPO liegt nicht schon dann vor, wenn sich ein Richter vor der Entscheidung eine Meinung über den Fall
gebildet hat, sondern nur, wenn die Annahme begründet erscheint, dass er auch angesichts allf?lliger gegenteiliger Verfahrensergebnisse
nicht gewillt sei, von dieser abzugehen. Mit Blick auf die Kompetenznorm des § 362 Abs 5 StPO, wonach dann, wenn es dem OGH
zukommt, ein Urteil aufzuheben, diesem die Entscheidung über die Hemmung des Strafvollzugs zusteht, kann zwar seine Befugnis
zu einer solchen Entscheidung auch im Fall eines auf § 363a StPO gestützten Antrags aus dem Gesetz abgeleitet werden, nicht
aber ein darauf gerichtetes Antragsrecht nach § 357 Abs 3 StPO. 相似文献
19.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):651-652
Ein Unterhaltsschuldner kann wegen seiner Erwerbspflicht im Rahmen der Anspannungstheorie gehalten sein, sich wegen einer
psychischen Erkrankung einer Heilbehandlung zu unterziehen. 相似文献
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