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Rechtsanwalt Dr. Thomas Siems LL.M. 《Natur und Recht》2005,27(7):443-446
Seit kurzem kennen das europäische und das deutsche Recht den Handel mit Emissionszertifikaten. Der Beitrag stellt vor dem Hintergrund der Einführung des Emissionshandels die wirtschaftstheoretischen Leitlinien der Umweltökonomie sowie ihre Verwirklichung in Zertifikathandel und anderen umweltpolitischen Steuerungsmitteln vor. Herausgestellt wird, dass das Zertifikatmodell ökonomische und ökologische Vorzüge vorweisen kann. Grenzen werden dem Emissionshandel jedoch insbesondere bei der „hot spot“- Problematik durch den Schutz- und Vorsorgegrundsatz gesetzt. Die Erstreckung des Emissionshandels auf andere Bereiche der Umweltregulierung ist daher nicht für alle Gebiete möglich und bedarf weiterhin der Flankierung durch das Ordnungsrecht.* Der Verfasser ist Rechtsanwalt der Sozietät Baumeister Rechtsanwälte, Münster. 相似文献
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Dr. Erich Gassner 《Natur und Recht》2015,37(5):320-320
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Tanja Lülsdorf 《Natur und Recht》2016,38(11):756-761
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Michael Gruber 《Juristische Bl?tter》2011,133(8):477-491
Mit dem Wegfall der Gruppenfreistellung für Muster-AVB muss deren kartellrechtliche Beurteilung seit 1. 10. 2010 direkt anhand
des Art 101 Abs 1 und 3 AEUV erfolgen. Das von der Europ?ischen Kommission verordnete Prinzip der Legalausnahme bedingt, dass
die Versicherungsunternehmen bzw der Verband ?sterreichischer Versicherungsunternehmen im Wege einer Art "Selbstveranlagung"
prüfen müssen, ob die Muster-AVB, sollten sie unter Art 101 Abs 1 AEUV subsumiert werden k?nnen, nach Art 101 Abs 3 AEUV freistellungsf?hig
sind. Eine gewisse Hilfestellung für diese Selbstprüfung bieten die im J?nner 2011 von der Kommission ver?ffentlichten neuen
Horizontalleitlinien, die auch der folgenden Analyse zugrunde liegen. 相似文献
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Hansjörg Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(11):721-723
Die Rückforderung bereits entstandener Provisionen durch den Unternehmer ist nach der relativ zwingenden Beweislastregel des
§ 9 Abs 3 HVertrG dem echten Untervertreter gegenüber nur zul?ssig, wenn der Unternehmer (Hauptvertreter) nachweist, dass
die Nichtausführung des Gesch?fts (zB Zahlungsverzug des Kunden; Stornogrund) nicht der Sph?re der Produktgesellschaft zuzurechnen
ist. Eine Rückforderung ist insoweit ausgeschlossen, als der Unternehmer selbst die Provision aus dem entsprechenden Gesch?ft
nicht an seine Partnergesellschaft zurückgezahlt hat. Vor Entstehen des Provisionsanspruchs handelt es sich bei Provisionsbuchungen
um echte Vorschüsse, die im Fall einer Vereinbarung mit negativen Salden aus der Provisionsabrechnung gegenverrechnet werden
dürfen. 相似文献
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Christian Rabl 《Juristische Bl?tter》2010,132(11):681-689
Das Kunstrückgabegesetz (BGBl 181/1998) erm?chtigt Bundesorgane zur unentgeltlichen übereignung von Kunstgegenst?nden, die
in einem spezifisch historisch belasteten Eigentum der Republik stehen. Der folgende Beitrag untersucht die rechtliche Stellung
der durch diese Erm?chtigung Begünstigten und dabei auch die Frage, ob diese Rechtsstellung ver?u?ert werden kann. 相似文献
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