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Der vorliegende Beitrag analysiert – unter Bezugnahme auf eine ländervergleichende empirische Studie derselben Autoren – die Verhaltensregeln für Parlamentarier und die daraus resultierenden Konsequenzen. Dabei wird zunächst auf die Frage eingegangen, was unter Transparenzpflichten verstanden wird. Im Anschluss daran werden Hypothesen über den Zusammenhang von schärferen Transparenzpflichten und diversen Variablen dargelegt, gefolgt von einer kurzen Analyse der Implikationen für die verfassungsrechtlichen Argumente in Deutschland unter Berücksichtigung auch der österreichischen Regelungen. 相似文献
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Reinhard Klaushofer 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(1):33-37
Der Beitrag beschäftigt sich mit der B-VG-Novelle zur Kontrolle der Gerichtsbarkeit durch die VA. Nach den Vorstellungen der Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt sollte diese Funktion ein eigener Justizanwalt übernehmen, weshalb die strukturellen Unterschiede zu den Ausgangsüberlegungen analysiert werden, ferner wird der Umfang der neuen Kontrollmittel dargestellt und verfassungsrechtlich gewürdigt. 相似文献
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Michael Gruber 《Juristische Bl?tter》2007,129(1):2-16
Die AG treffen im Kapitalmarktrecht Informationspflichten gegenüber ihrem Aktion?r. Die Bandbreite dieser Pflichten reicht
von der Information des Anlegers als des künftigen Aktion?rs durch den Emissions- bzw B?rsezulassungsprospekt bei der Aktienemission
bis zuden laufenden b?rserechtlichen Informationspflichten der AG (Ad-hoc-Publizit?t, Beteiligungspublizit?t, Regelpublizit?t).
Allen diesen Informationspflichten ist gemeinsam, dass (ua) die AG als Emittentin für ihre Verletzung haftet. Aus der Haftung
resultiert eine Schadenersatzleistung der AG an den Aktion?r. Leistungen der AG an ihren Aktion?r aber, die nicht in der Gewinnausschüttung
oder der Verteilung des Liquidationserl?ses bestehen, sind nach § 52 AktG (Verbot der Einlagenrückgew?hr) unzul?ssig, soweit
nicht eine im AktG selbst normierte Ausnahme vom Verbot des § 52 AktG greift (zB zul?ssiger Erwerb eigener Aktien, § 65 AktG).
Der vorliegende Aufsatz widmet sich der seit mehr als 100 Jahren streitigen und jüngst durch eine Entscheidung des BGH wieder
aktuell gewordenen Frage, wie dieser Konflikt zwischen der kapitalmarktrechtlichen Informationshaftung der AG und dem Verbot
des § 52 AktG zu l?sen ist. 相似文献
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Theo Öhlinger 《Journal für Rechtspolitik》2007,15(2):71-72
Nach der Bundesverfassung haben die drei mandatsstärksten Parteien des NR das Recht, einen Volksanwalt zu nominieren. Gibt es – wie seit dem Oktober 2006 – zwei "drittstärkste" Klubs, so ist die Frage, wer von diesen beiden Parteien nominierungsberechtigt ist, nach rechtlichen Kriterien zu lösen und nicht politisch zu entscheiden. Nächstliegend ist dabei die Reihung nach der Anzahl der bei der NR-Wahl erzielten Stimmen. 相似文献
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Roger Weber 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(4):93-106
Der vorliegende Beitrag stellt den ersten einer Reihe von Nationalberichten im Rahmen des von ao. Univ.-Prof. Dr. Andreas
Kletečka (Wien) und Prof. Dr. Paul Oberhammer (Zürich) geleiteten, vom Jubil?umsfonds der Oesterreichischen Nationalbank gef?rderten
Forschungsprojekts "Soziales Mietrecht in Europa" dar. Ziel dieses Projekts ist es, durch rechtsvergleichende Analyse verschiedener
europ?ischer Rechtsordnungen Impulse für die Diskussion über das soziale Privatrecht der Wohn- und Gesch?ftsraummiete in ?sterreich
zu gewinnen. In den kommenden Jahren werden in loser Folge eine Reihe solcher Beitr?ge in den wobl erscheinen, deren inhaltliche
Schwerpunkte auf Vorgaben der Projektleiter beruhen. Den Autoren wurde dabei aber gro?er Freiraum einger?umt, um den speziellen
Fragen ihrer Rechtsordnung gerecht werden zu k?nnen. Der Beitrag von Bezirksrichter Dr. Weber – einem führenden schweizerischen
Mietrechtsexperten – befasst sich mit den mietrechtlichen L?sungen des schweizerischen Rechts und den Erfahrungen, welche
in der Praxis damit gemacht werden. 相似文献
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Wolfgang Wieshaider 《Journal für Rechtspolitik》2009,17(2):67-71
Die Vorschriften über die Ablaufhemmung verfahrensrechtlicher Fristen orientieren sich – wie im Übrigen auch jene über die Anberaumung von Verhandlungen – an den allgemeinen Feiertagsregelungen. Diese bilden im Wesentlichen die religiösen Bedürfnisse der Bevölkerungsmehrheit ab, lassen aber Raum für solche einzelner religiöser Minderheiten. Eine Überprüfung anhand des Gleichheitssatzes fördert verfassungsrechtliche Bedenken zutage, die durch eine kleine gesetzgeberische Korrektur ausgeräumt werden könnten. 相似文献
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Mit der Bundesverfassungsgesetznovelle BGBl I 2008/2 wurden der Volksanwaltschaft Kompetenzen bei Beschwerden von BürgerInnen über überlange Gerichtsverfahren eingeräumt. Ausgehend von einer Darstellung der Entstehungsgeschichte dieser Novelle beabsichtigt dieser Beitrag die neuen Kompetenzen der Volksanwaltschaft aus verfassungsrechtlicher Sicht, insbesondere im Lichte von Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle, zu analysieren. 相似文献
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Helmut Koziol 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):348-358
Gegen den Diskussionsentwurf für ein neues ?sterr Schadenersatzrecht wurden heftige Bedenken ge?u?ert. Die Kritiker haben
nun einen Gegenentwurf vorgelegt, der blo? eine Teilreform vorsieht. In den folgenden Ausführungen wird auf die jeweiligen
Vor- und Nachteile einer Gesamt- und einer Teilreform eingegangen. Ferner wird der Gegenentwurf an dem Ma?stab gemessen, den
dessen Verfasser an den Entwurf angelegt haben. 相似文献
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Peter Rummel 《Juristische Bl?tter》2008,130(7):432-446
Die Probleme der Bereicherung in Dreiecksverh?ltnissen sind unersch?pflich. Im Bereich der Zahlung fremder Schulden machen
insbesondere die F?lle Schwierigkeiten, in denen der Zahlende irrtümlich glaubt, selbst zur Leistung verpflichtet zu sein.
Die Einordnung dieser irrtümlichen Zahlung fremder Schulden in die Regressnorm des § 1042 ABGB steht neben Fragen der Verj?hrung
des Regressanspruchs und der Anwendbarkeit des § 1042 ABGB auf Zweipersonenverh?ltnisse im Zentrum des Vortrages, der insbesondere
einen überblick über die Judikatur der letzten zehn Jahre geben sollte. 相似文献
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Claudia Hirsch 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):545-560
Im ?sterreichischen Ehegesetz stellt der Gesetzgeber zur Regelung des nachehelichen Unterhalts in den §§ 67 ff EheG auf den
Begriff der Billigkeit ab, um bestm?gliche Einzelfallgerechtigkeit zu gew?hrleisten. Die inhaltliche Ausgestaltung dieses
unbestimmten Gesetzesbegriffes ist aber durchaus unterschiedlich. Der vorliegende Beitrag versucht in einer vergleichenden
Gegenüberstellung unter Berücksichtigung des Schrifttums und der Judikatur die unterschiedlichen Bedeutungen des Billigkeitsbegriffs
im nachehelichen Unterhaltsrecht aufzuzeigen. 相似文献
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Andreas Vonkilch 《Journal für Rechtspolitik》2007,15(1):23-29
Welche Rechtsfolgen in vermögensrechtlicher Hinsicht Platz greifen, wenn sich ein Parlamentsklub auflöst (bzw auflösen muss), erscheint bis dato kaum geklärt. Da nun aber diesen Rechtsfragen, va aufgrund von rezenten Umbrüchen in der österreichischen Parteienlandschaft, in Hinkunft durchaus auch erhebliche praktische Bedeutung zukommen kann, wird im folgenden Beitrag der Versuch unternommen, sie einer etwas eingehenderen Analyse zu unterziehen. 相似文献
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Katharina Popp 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(1):2-8
Mit der Verabschiedung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) ist im Schatten der Wohnrechtsnovelle 2006 noch ein weiteres
den wohnrechtlichen Bereich betreffendes Gesetzesprojekt am Ende der 22. Legislaturperiode zum Abschluss gebracht worden.
Der folgende Beitrag soll einen ersten überblick über die Regelungsinhalte dieses neuen Bundesgesetzes geben. 相似文献