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Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(1):64-66
Eine Zwangslage iSd § 207b Abs 2 StGB wird begründet durch ein Zusammentreffen widriger Umst?nde, durch die sich eine unter
sechzehnj?hrige Person gen?tigt sieht, geschlechtliche Handlungen vorzunehmen oder an sich vornehmen zu lassen, zu denen sie
sich ohne diese Umst?nde nie verstanden h?tte. Die Zwangslage kann auch durch ein übel, das einer nahestehenden Person droht,
begründet werden. Ob das übel objektiv gegeben ist oder blo? vorget?uscht wird, ist nicht entscheidend, wobei in letzterer
Variante § 207b Abs 2 StGB mit § 108 Abs 1 StGB in Tateinheit zusammentreffen würde. 相似文献
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Teresa Weber 《Journal für Rechtspolitik》2012,20(2):137-154
Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, inwiefern die Ausgestaltung des Rechtsschutzes beim direkten Vollzug von EU-Recht mit der Aarhus-Konvention vereinbar ist. Anlass für diese Darstellung gibt eine Entscheidung des Aarhus Convention Compliance Committees, welches die Einhaltung der Konvention durch die Vertragsparteien überprüft. Zu diesem Zweck werden die ma?geblichen Bestimmungen der Aarhus-Konvention, insb Art 9, dargestellt. An diesen Vorgaben werden in weiterer Folge die sekund?rrechtliche Umsetzung dieser Bestimmung durch die VO 1367/2006/EG sowie die entsprechenden prim?rrechtlichen Rechtsschutzm?glichkeiten (Art 263 AEUV) gemessen. Im Ergebnis bestehen in Spezialbereichen des europ?ischen Umweltrechts wohl noch Umsetzungsdefizite, die aber m?glicherweise durch mitgliedsstaatliche Rechtsbehelfe ausgeglichen werden k?nnen. Rechtsquellen: übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die ?ffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention), BGBl III 88/2005 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):178-180
Wenn ein pfichtteilsberechtigter Geschenknehmer auf seinen Pflichtteil verzichtet hat und daher zum Zeitpunkt des Erbanfalls
nicht mehr pflichtteilsberechtigt ist, schlie?t dies die fristenlose Anrechnung einer Schenkung grunds?tzlich aus, au?er der
Verzicht ist als rechtsmissbr?uchlich anzusehen. Rechtsmissbrauch liegt nach st?ndiger Rsp vor, wenn das unlautere Motiv der
Rechtsausübung das lautere Motiv eindeutig überwiegt. Der Sch?digungszweck muss so augenscheinlich im Vordergrund stehen,
dass andere Ziele der Rechtsausübung v?llig in den Hintergrund treten. Die Beweislast trifft denjenigen, der sich auf Rechtsmissbrauch
beruft, wobei selbst relativ geringe Zweifel am Rechtsmissbrauch zugunsten des Rechtsausübenden den Ausschlag geben, weil
demjenigen, der an sich ein Recht hat, grunds?tzlich zugestanden werden soll, dass er innerhalb der Schranken dieses Rechtes
handelt. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(3):188-190
Die Unwirksamkeitsklage gem § 161 iVm § 193 Abs 1 KO schlie?t die Zul?ssigkeit der Nachtragsverteilung bei nachtr?glichem
Hervorkommen von Verm?gen des Schuldners nicht aus. Letztere hat gegenüber der Unwirksamkeitsklage mehrere Vorteile: Die M?glichkeit
der Nachtragsverteilung stellt einen wirksameren Schutz gegen die Verheimlichung von Verm?gen dar, weil das verschwiegene
Verm?gen im Falle des Bekanntwerdens dem direkten Zugriff des Konkursgerichts unterliegt, das amtswegig eine Nachtragsverteilung
einleiten kann. Das allen Konkursgl?ubigen zustehende Recht auf eine Sonderzahlung aus der Verwertung des "gesamten" Verm?gens
wird auf diese Weise unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes effektiv und ?konomisch durchgesetzt. Der OGH h?lt daher
auch nach neuerlicher überprüfung an seiner in 8 Ob 232/00a vertretenen Rechtsauffassung fest. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2010,132(8):502-504
10.
Renate Pletzer 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):409-433
Anl?sslich einer Reihe von Entscheidungen jüngeren Datums geht der Beitrag der für das ?sterreichische Recht bislang nicht
er?rterten Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen beim Schmerzengeldanspruch ein Vorteilsausgleich stattzufinden
hat. 相似文献
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Markus Wimmer 《Juristische Bl?tter》2012,134(11):743-748
14.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):398-401
Die umstrittene Frage, ob die § 1160 ABGB, § 22 AngG ua idF AR?G 2000 weiterhin auf befristete Arbeitsverh?ltnisse analog
anzuwenden sind, bleibt offen. Die gebotene objektive Auslegung des KollV für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende
Industrie ergibt, dass in dessen Anwendungsbereich Postensuchtage auch bei Ablauf eines befristeten Arbeitsverh?ltnisses zustehen.
Dabei ist die erforderliche Freizeit innerhalb jener Frist vor Ende des Arbeitsverh?ltnisses zu gew?hren, die der (fiktiven)
Kündigungsfrist für den Fall entspricht, dass ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Arbeitsverh?ltnis durch Kündigung beendet
worden w?re. 相似文献
15.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):594-595
Erfolgt die Bekanntgabe eines Vergleichswiderrufs wie vereinbart durch Telefax, aber an die Telefaxnummer eines falschen Gerichts,
so wahrt dies die Frist für den Widerruf nicht, wenn das Telefax tats?chlich erst versp?tet bei der Einlaufstelle des zust?ndigen
Gerichts einlangt; m?gen sich auch beide Gerichte im gleichen Geb?ude befinden. 相似文献
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Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):87-88
Beim Zuwendungsfruchtgenuss bezieht der Fruchtnie?er origin?re Einkünfte nur dann, wenn sich die Einr?umung des Fruchtgenusses
als übertragung der Einkunftsquelle darstellt. Dies ist für die Fruchtnie?ung an einem Geb?ude, aus dem Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung flie?en, ua nur dann der Fall, wenn der Fruchtnie?er auch die ihm obliegenden Lasten tr?gt. Anderenfalls wird
nicht die Einkunftsquelle übertragen, sondern werden lediglich die dem Eigentümer zuzurechnenden Einkünfte weitergegeben (Einkommensverwendung). 相似文献
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Andreas Venier 《Juristische Bl?tter》2009,131(12):804-806
Das dem angerufenen Gericht übergeordnete OLG hat nach der von § 215 StPO vorgegebenen Systematik vor einem Ausspruch nach
§ 215 Abs 4 erster Satz StPO oder Vorlage nach § 215 Abs 4 zweiter Satz StPO stets zu prüfen, ob nicht einer der in § 212
Z 1–4 genannten M?ngel der Anklageschrift vorliegt. Erst bei negativem Ergebnis dieser Prüfung kommt eine Entscheidung des
OGH in Betracht. übermittelt dieser die Sache zur Entscheidung über den Einspruch einem anderen OLG, ist dieses an das negative
Ergebnis der Prüfung durch das dem angerufenen Gericht übergeordnete OLG und an die für den Nichtigkeitsgrund des § 281a StPO
entscheidenden Verdachtsannahmen nicht gebunden. 相似文献
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Helga Jesser-Huß 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2011,24(11):349-364
Am 23. Februar 2011 ist das Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen, BGBl I 2011/8, in Kraft getreten. Der nachstehende Beitrag erläutert das Regelungsanliegen der neuen ?Timesharing“-Richtlinie (RL 2008/122/EG), zu deren Umsetzung das TNG erlassen wurde, und gibt einen Überblick über den Regelungsinhalt der RL sowie der österr Umsetzung. 相似文献