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Zusammenfassung Für die Bewirtschaftung bergbaulicher Abf?lle existierten bisher auf EG-rechtlicher Ebene keine spezifischen Regelungen, sondern es galt allgemein die Abfallrahmenrichtlinie. Nach Katastrophen wie denen von Aznal Cóllar, Baia Mare und Baia Borsa wurde dies als Regelungsdefizit empfunden, so dass die Europ?ische Kommission Mitte 2003 eine sektorale Abfallrichtlinie vorschlug. Die Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abf?llen aus der mineralgewinnenden Industrie wurde am 15.3.2006 verabschiedet. Damit wurde der Grundstein für ein eigenst?ndiges Bergbauabfallrecht gelegt. Ziele der Richtlinie sind die Erh?hung des Sicherheits- und Umweltschutzniveaus durch die Reduzierung der Gef?hrlichkeit und Menge bergbaulicher Abf?lle, den Vorrang der Verwertung, die erzeugungsortnahe Behandlung und die sichere Beseitigung. Diese Ziele sollen erreicht werden durch Festlegung EU-einheitlicher Mindestanforderungen. Eine gewisse Privilegierung bergbaulicher Abf?lle gegenüber dem Deponierecht erscheint dem europ?ischen Gesetzgeber dabei aufgrund der bergbaulichen Sondersituation gerechtfertigt, da zur Bodenschatzgewinnung zwangsl?ufig Bodenmaterial verlagert werden muss und typischerweise Nebengestein anf?llt, das auch gef?hrliche Abf?lle enthalten kann. Gegenw?rtig wird daran gearbeitet, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Geplant sind sowohl bergrechtliche (in Gestalt einer ?nderung der ABBergV und der UVPV-Bergbau) als auch abfallrechtliche Regelungen (vorwiegend im Rahmen des Deregulierungsvorhabens “integrierte DepV”). Dieser Beitrag zeigt die systematischen Besonderheiten des Bergbauabfallrechts auf und beleuchtet einige zentrale Umsetzungsfragen für das nationale Berg- und Abfallrecht.  相似文献   

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