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相似文献
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Bei der Frage, welche Rechtsmittel den Parteien oder sonst von der Beweisaufnahme betroffenen Personen im Rahmen der EuBVO zur Verfügung stehen, muss zwischen der Beweisanordnung durch das ersuchende Gericht und der Beweisaufnahme durch das ersuchte Gericht unterschieden werden. Allf?llige Beschwerden über die vom ausl?ndischen Gericht angeordneten Modalit?ten der Beweisaufnahme sind vor dem betreffenden ausl?ndischen Gericht nach dessen Prozessordnung anzubringen.  相似文献   

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Die ausdrücklich in Art 12 Abs 2 EVü genannte übertragbarkeit (Abtretbarkeit) einer Forderung unterliegt dem Forderungsstatut. Art 12 Abs 2 EVü ist zwingender Natur und dient dem Schutz des Schuldners, dessen Rechtsstellung nicht zur Disposition des Zedenten und des Zessionars stehen soll. Der Aspekt des Schuldnerschutzes rechtfertigt aber nicht das Ergebnis, dass sich der Schuldner nachtr?glich (wenn er nach einer Zession mit einem neuen Gl?ubiger konfrontiert wird) das für ihn günstigere Recht des Zessionsstatuts aussuchen kann. Der Schuldner soll sich bei der Forderungsabtretung nur auf die für seine Schuld geltende Rechtsordnung einzurichten haben. Unsicherheiten, die durch die Anwendbarkeit oder Mitberücksichtigung der für die Rechtsbeziehungen zwischen Zedent und Zessionar ma?gebenden Rechtsordnungen geschaffen würden, sollen von ihm ferngehalten werden. Auch Zessionar und Schuldner k?nnen nach der Zession das Forderungsstatut ohne Erm?chtigung des Zedenten nicht mit Wirkung für diesen ?ndern.  相似文献   

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Im Residex-Urteil beschäftigt sich der EuGH erstmals mit der bislang weder unionsrechtlich noch national-rechtlich entschiedenen Frage der zivilrechtlichen Wirksamkeit rechtswidrig gewährter Beihilfen in Form staatlicher Bürgschaften. Die Feststellungen des Gerichtshofs zu dieser Frage sind zT allerdings etwas unscharf und auch nicht ganz widerspruchsfrei. Der Beitrag unterzieht das Urteil einer kritischen Würdigung, entwickelt einen eigenen Lösungsansatz und stellt dazu noch allgemeine Überlegungen über die Zivilrechtsfolgen einer rechtswidrigen Beihilfegewährung an.  相似文献   

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Zusammenfassung  Nachdem die “Kleine Novelle” des Bundesnaturschutzgesetzes für Unsicherheit bei der Anwendung der neuen Reglungen gesorgt hat, enthalten die ersten Entscheidungen der h?chstrichterlichen Rechtsprechung eine hohe aktuelle Brisanz. Der Beitrag geht auf die aktuelle Rechtsprechung des BVerwG zum Artenschutz bei Infrastrukturvorhaben unter dem Aspekt des Gemeinschaftsrechts ein. Behandelt werden die Einschr?nkung des St?rungsverbots, “vorgezogene Ausgleichsma?nahmen”, die Prüfung des Ausnahmetatbestands nach vollendeten Tatsachen, die Zulassung von Ausnahmen bei ungünstigem Erhaltungszustand der Art, das Auseinanderfallen von Entscheidungs- und Beurteilungszeitpunkt sowie die Berücksichtigung von Kosten bei Alternativen.  相似文献   

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Die wertpapierrechtliche Einordnung des Sparbuchs ist seit jeher umstritten. Bereits Pisko hielt in seinem Lehrbuch zum ?sterreichischen Handelsrecht aus 1923 fest, dass die rechtliche Natur der von den Spar- und Vorschusskassen und Banken ausgegebenen Einlagebücher "bestritten" sei; "sie werden bald als blo?e Legitimationspapiere, bald als vollkommene Inhaberpapiere angesehen; nach einer Mittelmeinung gelten diese Einlagebücher als unvollkommene Inhaberpapiere". Mit der Aufhebung der sog "anonymen Sparbücher" und der Einführung von Identifikationspflichten durch die BWG-Novelle 2000 ist nun die Diskussion neu entflammt und soll mit dem folgenden Beitrag fortgeführt werden.  相似文献   

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Anhand eines praktischen Falles werden die Notwehrbefugnisse zur Abwehr von Angriffen gegen das Verm?gen diskutiert. Eine grundlegende Differenzierung erfolgt zwischen den Befugnissen von Polizei und Privaten, wobei hinsichtlich der Polizei neben der Regelung des StGB auch das Waffengebrauchsrecht zur Sprache kommt. Gerichtsurteile, welche die Befugnisse der Polizei zu weitgehend einschr?nken und den Bürger mit seinen Notwehrbefugnissen gleichsam alleinlassen, erfahren grundlegende Kritik. Verfassungsrechtliche und rechtspolitische überlegungen runden die zun?chst auf einfachgesetzlicher Basis erzielten Ergebnisse ab.  相似文献   

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