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1.
Peter Sander 《Journal für Rechtspolitik》2009,17(4):232-233
Rechtsanwaltsanwärter haben in Österreich an Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 42 Halbtagen teilzunehmen. Diese Ausbildungsveranstaltungen werden von der Anwaltsakademie (AWAK) angeboten. Der Verwaltungsgerichtshof hat jüngst entschieden, dass die Anwaltskammer jedoch auch andere absolvierte Ausbildungsveranstaltungen wie beispielsweise im Rahmen eines postgradualen Studiums anstelle der Seminare der Anwaltsakademie anerkennen muss, wenn diese gleichwertig mit den von der AWAK angebotenen Seminaren sind. 相似文献
2.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(4):238-241
Eine vom unterhaltsberechtigten Ehegatten bezogene Ausgleichszulage (§ 292 Abs 1 ASVG) ist wegen ihres subsidi?ren sozialhilfe?hnlichen
Charakters kein unterhaltsminderndes Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten (Abkehr von 7 Ob 531/93), rechtfertigt also
nicht eine Unterhaltsherabsetzung. 相似文献
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7.
Hannes Schütz 《Juristische Bl?tter》2008,130(7):467-472
Die Zusammenfassung mehrerer den gleichen Tatbestand (ob versucht oder vollendet) erfüllender Akte zu einer strafbaren Handlung
ist blo? nach Ma?gabe tatbestandlicher Handlungseinheiten anzuerkennen; die Kriterien dafür sind deliktsspezifisch zu bestimmen.
Die Rechtsfigur des aus dem allgemeinen Teil des Strafrechts abgeleiteten, nach einheitlichen Kriterien zu bildenden fortgesetzten
Delikts wird damit aufgegeben. 相似文献
8.
Dr. Christoph Maisack 《Natur und Recht》2012,34(11):745-751
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10.
Professor Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine 《Natur und Recht》2007,29(2):138-143
Den Gründer und langj?hrigen Hauptschriftleiter Claus Carlsen hat seit vielen Jahren das Naturschutzrecht in all seinen Facetten
interessiert. Der Gegenstand des Naturschutzrechts, der nach der subjektiven Beobachtung des Verfassers dieser Zeilen als
Hauptgegenstand des Naturschutzrechts betrachtet zu werden scheint, ist der Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung
der Tier- und Pflanzenwelt, § 1 Nr. 3 BNatSchG. Dieser Beitrag m?chte den Blick auf ein anderes Ziel des Naturschutzes und
der Landschaftspflege lenken: auf den Naturhaushalt nach § 1 Nr. 1 BNatSchG und dessen Bestandteil: den Boden. Genauso, wie
es Naturschutz au?erhalb der Naturschutzgesetze1 gibt, existiert Bodenschutz au?erhalb der Bodenschutzgesetze. Den Beitrag
des Naturschutzrechts für den Bodenschutz m?chte dieser Aufsatz aufzeigen. 相似文献
11.
BVerwG 《Natur und Recht》2018,40(10):694-698
12.
13.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):383-385
Schutzzweck der Bestimmungen über die Fürsorgepflicht des Pflegschaftsgerichts ist die Sicherung des Pflegebefohlenen vor
Nachteilen für seine Person und sein Verm?gen. Daher ist nur dieser – und nicht auch ein Dritter – geschützt. Der erkennende
Senat hat bereits zu 1 Ob 197/01d ausgeführt, dass ein Sachwalter keine gesetzlichen Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten
zu erfüllen habe. Der Zweck der vom Sachwalter zu beachtenden Verhaltenspflichten liegt nicht darin, Dritte vor Verm?genssch?den
zu bewahren, die sie im direkten rechtlichen Verkehr mit dem Betroffenen auf Grund eigener Nachl?ssigkeit erleiden. Dasselbe
gilt im Zusammenhang mit den vom Gericht zu beachtenden Vorschriften über die Bestellung und überwachung des Sachwalters. 相似文献
14.
Rudolf Reischauer 《Juristische Bl?tter》2010,132(4):217-229
Seit dem Inkrafttreten des GewR?G sind acht Jahre verstrichen. Der Autor nimmt sich der Fragen an, mit denen die Praxis infolge
der Beweislastregeln des § 924 ABGB über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Mangels bisher zu k?mpfen hatte. 相似文献
15.
Hansjörg Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(8):527-528
Bei der Frage, welche Rechtsmittel den Parteien oder sonst von der Beweisaufnahme betroffenen Personen im Rahmen der EuBVO
zur Verfügung stehen, muss zwischen der Beweisanordnung durch das ersuchende Gericht und der Beweisaufnahme durch das ersuchte
Gericht unterschieden werden. Allf?llige Beschwerden über die vom ausl?ndischen Gericht angeordneten Modalit?ten der Beweisaufnahme
sind vor dem betreffenden ausl?ndischen Gericht nach dessen Prozessordnung anzubringen. 相似文献
16.
Reindl-Krauskopf 《Juristische Bl?tter》2010,132(10):668-669
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nicht statt, wenn die Organisation des Kanzleibetriebs des Verteidigers
nicht so gestaltet ist, dass entweder ein t?glicher Abruf des ERV-Computersystems gew?hrleistet ist oder zumindest der Sendebericht
der im elektronischen Weg übermittelten Entscheidung angeschlossen wird. Bei Unterlassung der Einrichtung eines derartigen
Kontrollsystems zur überwachung von Fristen liegt ein Versehen minderen Grades nicht mehr vor. 相似文献
17.
Olaf Riss 《Juristische Bl?tter》2009,131(10):618-629
Wird der ruhende Nachlass von einem verkürzten Noterben geklagt und unterliegt der Nachlass in diesem Pflichtteilsprozess,
so ist er nach allgemeinen Regeln zum Prozesskostenersatz verpflichtet. Au?erdem hat er die Kosten der eigenen Vertretung
im Verfahren endgültig selbst zu tragen. Der Beitrag geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang diese Belastungen des Nachlasses
zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für Pflichtteile führen k?nnen; und zwar einerseits gegenüber dem klagenden Noterben
selbst und andererseits gegenüber anderen, am Pflichtteilsprozess nicht beteiligten Noterben. Auf Grundlage der vom Gesetz
selbst vorgegebenen Wertungen wird eine nach Fallgruppen differenzierende L?sung entwickelt. 相似文献
18.
19.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(4):259-262
Bei der rechtsgesch?ftlichen übertragung einer besicherten Forderung zusammen mit dem Pfandrecht bedarf der Erwerb des Pfandrechts
durch den Zessionar einer übertragung nach sachenrechtlichen Grunds?tzen (Modus); bei einer Hypothek also der grundbücherlichen
Einverleibung der übertragung. Da nach der Grundregel des § 9 iVm § 4 GBG im Wesentlichen nur dingliche Rechte und Lasten
Gegenstand der Einverleibung sein k?nnen, ist für die übertragung der Hypothek die Einverleibung der übertragung des Pfandrechts
(und nicht der besicherten Forderung aus dem Grundgesch?ft) erforderlich. 相似文献