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相似文献
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1.
Keine Einkunftsquelle (keine wirtschaftliche T?tigkeit zur Erzielung von Einnahmen) liegt bei der Vermietung einer Eigentumswohnung durch Eltern an das unterhaltsberechtigte Kind selbst dann vor, wenn der Mietzins angemessen ist und der Unterhalt des Kindes durch Geldleistungen (die allerdings [auch] zur Zahlung des Mietzinses verwendet werden) abgedeckt wird.  相似文献   

2.
Ist der endgültige Entschluss, eine Wohnung zu vermieten durch ernste und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegt, so liegen (vorab entstandene) Werbungskosten auch für die Zeit vor, in der die zun?chst selbst bewohnte Wohnung noch leer steht.  相似文献   

3.
Wird eine Eigentumswohnung vermietet, so sind die Einkünfte und Ums?tze daraus zwar nicht zwingend dem Alleineigentümer der Eigentumswohnung zuzurechnen, doch bedarf es für die Zurechnung an eine andere Person konkreter und wirksamer Rechtsgründe. Das ist beispielsweise bei Einr?umung eines Fruchtgenusses der Fall.  相似文献   

4.
Der Annahme der Ertragsf?higkeit einer Vermietungsbet?tigung steht nicht entgegen, wenn die Liegenschaft vor der tats?chlichen Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses übertragen wird.  相似文献   

5.
Das Recht des Werbekostenabzugs für Mietobjekte h?ngt nicht vom Vorliegen einer (kleinen oder gro?en) Bauherreneigenschaft ab. Die Kosten der Finanzierung, der steuerlichen Beratung, der Mieterakquirierung und der überwachung des Mieteneingangs sind (soweit es sich nicht um verdeckte Grundstücksvermittlungsprovisionen handelt, die aktivierungspflichtig w?ren) stets Werbungskosten. Kosten der Baubetreuung, Kontrolle der Baurechnungen, Kaufvertragskosten bzw Kosten der treuh?ndigen Kaufpreisabwicklung sind hingegen stets aktivierungspflichtige Anschaffungs- oder Herstellungsnebenkosten.  相似文献   

6.
Der Annahme der Ertragsf?higkeit einer Vermietungsbet?tigung steht nicht entgegen, wenn das Bestandobjekt vor der tats?chlichen Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses übertragen oder die Vermietung eingestellt wird. In diesen F?llen hat der Steuerpflichtige den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von Vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachtr?glich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unw?gbarkeiten ergeben hat. Im Rahmen des rechtlichen Geh?rs ist der Partei Gelegenheit zu geben, ein diesbezügliches Vorbringen zu erstatten. Dieses kann ua auch darin bestehen, Schwierigkeiten bei der Mietersuche oder gesundheitliche Beeintr?chtigungen des Vermieters aufzuzeigen. § 16 Abs 1 EStG 1988 (§ 28 EStG 1988): Kein erforderlicher Veranlassungszusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn (zuerst) der Beschluss gefasst wird, das Objekt zu verkaufen und (erst nachher) es (gegen Kostenersatz befristet bis zum Verkauf des Objektes) zu vermieten.  相似文献   

7.
8.
Der Einwand der Amtsbeschwerde, ein repr?sentatives Arbeitszimmer (Haush?lfte) im Ausma? von etwa 150m2, das auch für Besprechungen verwendet wird, sei kein Arbeitszimmer, ist unberechtigt. Für die AfA ist beim Arbeitszimmer auf die tats?chliche Nutzungsdauer abzustellen. Die lit e (1,5% AfA) ist beim Arbeitszimmer unanwendbar, weil dieses nicht der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient.  相似文献   

9.
Anspruch auf steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für Familienheimfahrten, wenn ein Steuerpflichtiger einen vom Besch?ftigungsort entfernten (Familien-)Wohnsitz unterh?lt und in einem Streitjahr dessen Verlegung (zB im Hinblick auf die dort wohnhafte berufst?tige Ehefrau) unzumutbar ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob früher (insbesondere im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der Besch?ftigung an einem neuen Besch?ftigungsort) die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung gegeben gewesen ist. Demzufolge ist es steuerlich im Streitjahr unsch?dlich, dass in der Vergangenheit eine (nur in dieser) zumutbare Wohnsitzverlegung nicht durchgeführt wurde.  相似文献   

10.
Aufwendungen auf zur Einkünfteerzielung bestimmte Objekte k?nnen auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ihnen gerade (vorübergehend) keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die ernsthafte Absicht zur sp?teren Erzielung positiver Einkünfte als klar erwiesen angesehen werden kann.  相似文献   

11.
Vermietet der H?fteeigentümer eines Hauses eine bestimmte Wohnung, an der ihm das alleinige Nutzungsrecht zusteht, so sind die daraus erzielten Mieteinkünfte ihm (allein) zuzurechnen. Einer Zurechnung steht nicht entgegen, dass die Vermietung eben dieser Wohnung beim Rechtsvorg?nger (beim Exgatten) Jahre zuvor als Liebhaberei beurteilt worden ist. Jedes Mietobjekt ist grunds?tzlich danach zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bildet.  相似文献   

12.
?ndert eine (hier: gemeinnützige) Bauvereinigung ihre Absicht, Eigentumswohnungen (unter unechter Umsatzsteuerbefreiung) zu verkaufen, so steht ihr ab Vermietungsabsicht (zB ab Abschluss von Nutzungsvertr?gen) der Vorsteuerabzug zu und nicht erst ab der tats?chlichen Erzielung eines Umsatzes durch Vermietung.  相似文献   

13.
Wird die entfremdete Kreditkarte zur Begehung eines Betrugs verwendet, so verdr?ngt die Strafbarkeit nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 zweiter Fall StGB das Delikt nach § 241e Abs 1 StGB. Wird hingegen die entfremdete Kreditkarte zur Erlangung von Leistungen aus einem Automaten verwendet, so besteht echte Konkurrenz zwischen § 127 StGB und § 241e Abs 1 StGB.  相似文献   

14.
15.
Ist ob der mit WE verbundenen Mindestanteile des Verpflichteten (= Wohnungseigentümer einer Wohnung und einer Garage) ein nicht eingeschr?nktes, ausdrücklich so bezeichnetes Wohnungsgebrauchsrecht (hier: zugunsten der Mutter des Verpflichteten) im Grundbuch einverleibt, ist die Zwangsverwaltung dieses Gebrauchsrechts gem § 97 Abs 1 EO iVm § 508 ABGB zu bewilligen, falls der Gebrauchsberechtigte w?hrend l?ngerer Dauer am Gebrauch verhindert ist. Dem (Wohnungs-)Eigentümer stehen – anders als beim Fruchtgenussrecht! – n?mlich alle Nutzungen zu, "die sich ohne St?rung des Gebrauchsberechtigten aus der Sache sch?pfen lassen". Die Erfolgsaussichten einer Exekution sind bei deren Bewilligung nicht zu prüfen, es sei denn, dass schon im Entscheidungszeitpunkt die Unm?glichkeit der Ertragserzielung nach der Aktenlage feststeht; diesfalls ist die Zwangsverwaltung nach § 129 Abs 2 EO einzustellen. Die Sach- und Rechtslage ist zum Zeitpunkt der Erlassung der erstinstanzlichen exekutiven Entscheidung (hier: Bewilligung der Zwangsverwaltung) ma?gebend.  相似文献   

16.
R?umen die Mitgliedstaaten ihren Steuerpflichtigen das in Artikel 13 Teil C der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG vorgesehene Recht ein, für eine Besteuerung zu optieren, so k?nnen sie nach der Art der Ums?tze oder nach Gruppen von Steuerpflichtigen unterscheiden, sofern sie die Ziele und die allgemeinen Grunds?tze der Sechsten Richtlinie, insbesondere den Grundsatz der steuerlichen Neutralit?t und das Erfordernis einer korrekten, einfachen und einheitlichen Anwendung der vorgesehenen Befreiungen beachten. Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob eine nationale Rechtsvorschrift, die die Ums?tze gemeinnütziger Sportvereine generell von der Steuer befreit und dabei das Recht dieser Sportvereine beschr?nkt, für eine Besteuerung der Vermietungs- und Verpachtungsums?tze zu optieren, das den Mitgliedstaaten einger?umte Ermessen unter Berücksichtigung insbesondere des Grundsatzes der steuerlichen Neutralit?t und des Erfordernisses einer korrekten, einfachen und einheitlichen Anwendung der vorgesehenen Steuerbefreiungen überschreitet.  相似文献   

17.
Anerkennung von Mehraufwendungen durch eine doppelte Haushaltsführung (als Abzugsposten von der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer) auch dann, wenn nur die Miete am Besch?ftigungsort vom Abgabepflichtigen gezahlt wird (die Miete am Wohnsitz jedoch vom Lebensgef?hrten).  相似文献   

18.
Der Anspruch auf Rückforderung des geleisteten Finanzierungsbeitrags ist bereits vor Konkurser?ffnung begründet und daher als Konkursforderung anzusehen. Da Rückforderungsansprüche aus Betriebskostenüberzahlungen aus Zeitr?umen vor Konkurser?ffnung resultieren, sind auch diese als Konkursforderungen anzusehen.  相似文献   

19.
Ein schriftlicher Umlaufbeschluss kommt erst zustande und wird erst dann rechtswirksam, wenn auch dem letzten Wohnungseigentümer die Gelegenheit zur ?u?erung geboten wurde. Dazu kommt, dass die Bindung der Teilnehmer an ihre Abstimmungserkl?rung erst eintritt, wenn sie allen anderen zugegangen ist, und bis dahin ein jeder seine Erkl?rung widerrufen kann. Zum Eintritt der Bindungswirkung ist demnach bei Umlaufbeschlüssen die Bekanntgabe des Ergebnisses oder die Dokumentation des allseitigen Zugangs der Abstimmungsergebnisse erforderlich. Unter diesen Pr?missen kann auch ein Anschein des Zustandekommens eines Umlaufbeschlusses nicht vor dem Zeitpunkt eintreten, zu dem sein Ergebnis bekannt gegeben wird. Solange ein (Umlauf)Beschluss nicht – gemeint offenbar: durch Hausanschlag – bekannt gegeben wurde, werden die Anfechtungsfristen nicht ausgel?st, und ist eine Anfechtung nicht ausgeschlossen.  相似文献   

20.
Der als Wohnungseigentümer (blo?) Vorgemerkte, dem Besitz und Verwaltung der Eigentumswohnung bereits einger?umt wurden, begründet wegen seiner fruchtnie?er?hnlichen Stellung seinem Mieter gegenüber ein Hauptmietverh?ltnis analog § 2 Abs 1 Satz 1 MRG. An dieses Hauptmietverh?ltnis ist auch der Ersteher in der gegen den (bisherigen) Wohnungseigentümer geführten Zwangsversteigerung als Rechtsnachfolger des Vermieters im Sinne des § 2 Abs 1 Satz 4 MRG gebunden.  相似文献   

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