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Richard Novak 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):681-690
Die Anfechtung der Nationalratswahl 2006 durch die KP? – zur Debatte stand die 4%-Klausel – gibt Anlass, die Entwicklung des
?sterr Verh?ltniswahlsystems in Erinnerung zu rufen. Mehrfach sind an den VfGH Fragen der Kompetenzverteilung herangetragen
worden; sie halten sich, nicht zuletzt in ihrem Schwierigkeitsgrad, im Rahmen des üblichen. V?llig neu ist hingegen, dass
– abweichend von der Vorjudikatur und ungeachtet Art 18 Abs 2 B-VG – kollegialen Verwaltungsbeh?rden mit richterlichem Einschlag
die Erlassung von Verordnungen verwehrt ist. Patentangelegenheiten werden nunmehr den zivilrechtlichen Ansprüchen des Art
6 Abs 1 MRK zugez?hlt. Mit EU-Beihilfe hat das EmissionszertifikateG eine bisher unbekannte, verp?nte Rechtsfigur, den national-supranationalen
"Mischling" hervorgebracht. 相似文献
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2004年3月,欧盟颁布了461/2004反倾销规则,该规则是对欧盟现行反倾销基本条例的最新补充.该规则对欧盟原反倾销法律实体和程序方面进行的修改,充分体现了近年来国际上关于反倾销立法的潮流:反倾销作为WTO允许的贸易保护手段,其立法既应保证反倾销措施能有效地得以实施也应不断保持透明度.欧盟461/2004反倾销规则在这方面值得包括中国在内的其他WTO成员国借鉴. 相似文献
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Michael Gruber 《Juristische Bl?tter》2007,129(1):2-16
Die AG treffen im Kapitalmarktrecht Informationspflichten gegenüber ihrem Aktion?r. Die Bandbreite dieser Pflichten reicht
von der Information des Anlegers als des künftigen Aktion?rs durch den Emissions- bzw B?rsezulassungsprospekt bei der Aktienemission
bis zuden laufenden b?rserechtlichen Informationspflichten der AG (Ad-hoc-Publizit?t, Beteiligungspublizit?t, Regelpublizit?t).
Allen diesen Informationspflichten ist gemeinsam, dass (ua) die AG als Emittentin für ihre Verletzung haftet. Aus der Haftung
resultiert eine Schadenersatzleistung der AG an den Aktion?r. Leistungen der AG an ihren Aktion?r aber, die nicht in der Gewinnausschüttung
oder der Verteilung des Liquidationserl?ses bestehen, sind nach § 52 AktG (Verbot der Einlagenrückgew?hr) unzul?ssig, soweit
nicht eine im AktG selbst normierte Ausnahme vom Verbot des § 52 AktG greift (zB zul?ssiger Erwerb eigener Aktien, § 65 AktG).
Der vorliegende Aufsatz widmet sich der seit mehr als 100 Jahren streitigen und jüngst durch eine Entscheidung des BGH wieder
aktuell gewordenen Frage, wie dieser Konflikt zwischen der kapitalmarktrechtlichen Informationshaftung der AG und dem Verbot
des § 52 AktG zu l?sen ist. 相似文献
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Christoph Kothbauer 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(5):137-150
Im Zusammenhang mit der Beendigung des Verwaltungsverh?ltnisses und der damit einhergehenden Notwendigkeit einer Verwaltungsübergabe
stellt sich eine Reihe rechtlicher Fragen, deren Beantwortung sich nicht ohne weiteres aus den Bestimmungen des ABGB über
den Bevollm?chtigungsvertrag bzw aus den speziellen Verwaltungsbestimmungen des WEG erschlie?t. Angesichts der in der Praxis
im Zuge der Verwaltungsübergabe doch sehr h?ufigen – weder dem Interesse der Auftraggeber noch dem Ansehen des Berufsstandes
des Immobilienverwalters f?rderlichen – Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Personen (Liegenschaftseigentümer bzw
Eigentümergemeinschaft, übergebender Verwalter, übernehmender Verwalter), die bisweilen vor dem Hintergrund diffuser Rechtsmeinungen
geführt werden, ist eine n?here Untersuchung1) des für die "Verwaltungsübergabe" relevanten rechtlichen Rahmens durchaus angebracht. 相似文献
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Verena Murschetz 《Juristische Bl?tter》2009,131(1):29-33
Das Recht des Angeklagten, an der Verhandlung pers?nlich teilzunehmen, z?hlt zu den Grundelementen des fairen Verfahrens nach
Art 6 MRK. Mit diesem Recht kann die Auslieferung zur Vollstreckung eines auf einem Abwesenheitsverfahren beruhenden Urteils
im Widerspruch stehen. Nunmehr hat der OGH erstmals hinsichtlich eines solchen Sachverhaltes auf eine Verletzung von Art 6
MRK erkannt und die Auslieferungsbeschlüsse der Untergerichte aufgehoben. Zudem wurden in dieser Entscheidung zum ersten Mal
die für die Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils relevanten Kriterien besprochen. Die Entscheidung verdient
uneingeschr?nkte Zustimmung, was im folgenden Beitrag, auch unter Hinweis auf die jüngsten Entwicklungen innerhalb der EU,
erl?utert werden soll. 相似文献