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Wolfgang Durner 《Natur und Recht》2009,31(6):373-380
Zusammenfassung Zum Jahreswechsel wurde das neue Raumordnungsgesetz verkündet, zur Jahresmitte wird das Gesetz
in vollem Umfang in Kraft treten. Trotz mancher Verbesserungen im Detail ist es dem Gesetzgeber jedoch
nicht gelungen, die rudiment?re Rolle des Bundes in der Raumentwicklungspolitik nennenswert aufzuwerten.
Insgesamt best?tigt das in v?lligem Konsens von Bund und L?ndern ausgehandelte Gesetz die
Befürchtung, dass die durch die F?deralismusreform 2006 geschaffenen L?nderabweichungsrechte
die f?deralen Verantwortlichkeiten keineswegs entflechten, sondern vielmehr bereits im Gesetzgebungsverfahren
einen kompromisshaften Konsens von L?ndern und Bund erzwingen. 相似文献
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Ministerialrat Dr. Dietwalt Rohlf 《Natur und Recht》2007,29(1):22-26
Am 1. Januar 2006 ist die Novelle des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes In-Kraft-Getreten. Mit der Novellierung
des Naturschutzgesetzes erfolgte die notwendige Umsetzung der BNatSchG-Novelle vom 25. M?rz 2002 in Landesrecht. Gleichzeitig
wurde das aus dem Jahre 1975 stammende Naturschutzgesetz überarbeitet. Bei der Novellierung wurde ein besonderer Augenmerk
auf den partnerschaftlichen Naturschutz gerichtet. Schlie?lich sind unter dem Stichwort Entbürokratisierung und bürgerfreundliche
Gestaltung des Rechts einige Genehmigungstatbest?nde und Verordnungserm?chtigungen entfallen. Die wichtigsten ?nderungen und
Erneuerungen sollen im Folgenden dargestellt werden. 相似文献
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Dr. Christian Sailer 《Natur und Recht》2006,28(5):271-276
Seit der Erg?nzung des Art. 20a GG im Jahre 2002 hat der Staat nicht nur die „natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, sondern
auch „die Tiere“. Dieses Staatsziel beinhaltet auch den Schutz vor unn?tiger Schmerzzufügung und T?tung. Das hat Auswirkungen
auf die Formen und den Umfang der herk?mmlichen Jagd. Soweit sie als Sport- und Freizeitvergnügen betrieben wird, ist sie
nicht mehr aufrechtzuerhalten. Soweit sie aus anderen Gründen erfolgt, müssen diese zwingend sein. Aus der ver?nderten Verfassungslage
ergeben sich weitreichende Konsequenzen für das geltende Jagdrecht und dessen Reform. 相似文献
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Wolfgang Durner 《Natur und Recht》2010,32(12):900-900
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Sabine Resch 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(2):29-42
Kann ein Vorsorgebevollm?chtigter einen Mietvertrag abschlie?en? Muss ein Hausverwalter bei einer Eigentümerversammlung die
Stimme des Sachwalters berücksichtigen? Dürfen die n?chsten Angeh?rigen einen Mietvertrag für eine behinderte Person aufkündigen?
Der folgende Beitrag behandelt Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts in Hinblick auf die aktuellen Neuerungen im Sachwalterrecht.
Damit soll dem Praktiker, der mit Sachwaltern, Vorsorgebevollm?chtigten und n?chsten Angeh?rigen zu tun hat, ein überblick
verschafft und ein Gespür dafür vermittelt werden, inwieweit diese Personen für den Behinderten t?tig werden k?nnen. 相似文献
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Meinhard Schröder 《Natur und Recht》2007,29(6):380-382
Anl?sslich des Inkrafttretens des neuen Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes zum 17.12.2006 stellt der folgende Beitrag
die wesentlichen Regelungen des Gesetzes dar und erl?utert m?gliche Auswirkungen auf laufende oder zukünftige Planungsverfahren. 相似文献
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Katharina Popp 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(1):2-8
Mit der Verabschiedung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) ist im Schatten der Wohnrechtsnovelle 2006 noch ein weiteres
den wohnrechtlichen Bereich betreffendes Gesetzesprojekt am Ende der 22. Legislaturperiode zum Abschluss gebracht worden.
Der folgende Beitrag soll einen ersten überblick über die Regelungsinhalte dieses neuen Bundesgesetzes geben. 相似文献
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Mit dem Gesetz über erg?nzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG –
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom 7. Dezember 2006 kommt der deutsche Gesetzgeber seiner Pflicht zur Umsetzung der Rechtsschutzanforderungen
der ?ffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie und der sog. dritten S?ule der Aarhus-Konvention nach. Im Zentrum des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
steht die Einführung einer Umwelt-Verbandsklage für anerkannte Vereinigungen, mit der die Aufhebung von Genehmigungen für
eine Vielzahl von der UVP- und IVU-Richtlinie unterfallenden Industrieanlagen und Infrastrukturvorhaben begehrt werden kann.
Zwar muss der Verband – wie bei der altruistischen Vereinsklage im Naturschutzrecht – keine eigene Rechtsverletzung geltend
machen; seine Rügebefugnis ist aber beschr?nkt auf Verletzungen drittschützender Normen. Eine objektive Beanstandungsfunktion
kommt dem Umwelt-Rechtsbehelf nicht zu. Ob ein Verbandsrechtsbehelf, der eine derartige Zwitterstellung zwischen subjektivem
und objektivem Rechtsschutz einnimmt, mit dem V?lker- und Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, birgt Zweifel. Darüber hinaus
verursacht diese neuartige Konstruktion rechtssystematische Friktionen innerhalb eines im Entstehen begriffenen Systems überindividuellen
Rechtsschutzes. 相似文献
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Prof. Dr. Ernst-Rainer Hönes 《Natur und Recht》2009,31(1):19-23
Zusammenfassung Das, was von einer Gesellschaft bleibt, ist ihr kulturelles Erbe. Somit geht es um all das, was in
den internationalen und europ?ischen Vorgaben einschlie?lich der Richtlinien der EWG/EU als kulturelles
Erbe berücksichtigt ist. Es setzt sich aus einer Reihe von Ressourcen zusammen, die aus der Vergangenheit
ererbt wurden und welche die Menschen unabh?ngig von der Eigentumsordnung als eine Widerspiegelung
und einen Ausdruck ihrer best?ndig sich weiter entwickelnden Werte, überzeugungen, ihres Wissens
und ihrer Traditionen identifizieren. Es umfasst alle Aspekte der Umwelt, die aus der Interaktion zwischen
Menschen und Orten im Laufe der Zeit hervor gehen. Dazu geh?ren auch die Kulturlandschaften als Archiv
der Natur- und Kulturgeschichte. Deshalb sollte im künftigen Umweltgesetzbuch (§ 4 Nr. 1 UGB-Entwurf)
statt des einschr?nkenden Begriffs Kulturgüter das kulturelle Erbe ausdrücklich als Umweltgut
genannt werden. 相似文献
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Natur und Recht - So sensationell wie der BVerfG-Klimabeschluss war, so rasch reagierte der Gesetzgeber mit der KSG-Novelle, die am 24.6.2021 im Bundestag und am 25.6.2021 im Bundesrat... 相似文献