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Peter Mader 《Juristische Bl?tter》2008,130(1):49-51
Eine gegen Treu und Glauben versto?ende Berufung auf den Ablauf der Verj?hrungsfrist liegt vor, wenn die Fristvers?umnis auf
ein Verhalten des Gegners zurückgeht. Erforderlich ist ein Verhalten des Anspruchsgegners, durch das der Anspruchsberechtigte
veranlasst wurde, seine Forderung nicht fristgerecht geltend zu machen; dabei genügt es, wenn der Gl?ubiger nach objektiven
Ma?st?ben der Auffassung sein konnte, sein Anspruch werde befriedigt oder nur mit sachlichen Einwendungen bek?mpft. Bei pflichtwidriger
Anlageberatung kann der Gesch?digte den Vertrauensschaden verlangen. 相似文献
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Thomas Bosecke 《Natur und Recht》2004,68(1):777-781
Diese Kurzdarstellung soll ein Beitrag zum Verständnis des Integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) sein. Sie will insbesondere dessen inhaltliche Anforderungen verdeutlichen und die daraus resultierenden Erfordernisse an die nationale Einführung eines IKZM herausarbeiten. Dazu wird die IKZM-Strategie zunächst überblicksartig vorgestellt, um danach anhand der aus den europäischen Vorgaben resultierenden Komponenten deren Systematik und grundlegende Regelungsgehalte herzuleiten. Danach werden die bisherigen nationalen Aktivitäten zum IKZM kritisch betrachtet, Defizite benannt und auf die Gefahr der Verwässerung des IKZM-Gedankens hingewiesen. 相似文献
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Zusammenfassung In Deutschland sind gegenw?rtig über 19.000 Windenergieanlagen installiert. Dies ist klimaschutz-
und energiepolitisch zu Recht als Erfolg gewertet worden, hat aber auch erhebliche Konflikte mit dem Immissions-,
Natur- und Landschaftsschutz hervorgebracht. Auf die Problemlage hat der Gesetzgeber insbesondere durch
Schaffung verbesserter rechtlicher M?glichkeiten für eine r?umliche Konzentration von Windenergieanlagen
reagiert. Durch verschiedene h?chstrichterliche Entscheidungen sind die rechtlichen Anforderungen
an den Planungsvorbehalt des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB als Korrektiv der gesetzlichen Privilegierung
der Errichtung von Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) mittlerweile in hohem Ma?e pr?zisiert
worden. Die M?glichkeiten, das Anliegen des Fl?chensparens auch in die Windenergieplanung zu
integrieren, sind aber durch die gegenw?rtige Rechtsetzung noch nicht ausgesch?pft. 相似文献
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Gabriele Kucsko-Stadlmayer 《Juristische Bl?tter》2009,131(12):742-750
Mit dem am 1. September 2009 in Kraft getretenen Korruptionsstrafrechts?nderungsG 2009 wurden die Tatbest?nde des StGB zur
Korruptionsbek?mpfung neuerlich ge?ndert. Die Vorl?uferregelung war in Wissenschaft und Praxis auf heftige Kritik gesto?en.
Abgesehen von zahlreichen Unklarheiten hatte sie für ?ffentliche Bedienstete so strenge Regelungen geschaffen, dass sogar
bisher erlaubte Verhaltensweisen kriminalisiert waren: insb die sog "orts- und landesüblichen Aufmerksamkeiten" und die Teilnahme
an Repr?sentationsveranstaltungen. Demgegenüber trachtet die neue Regelung nun sorgf?ltig, Wertungswidersprüche im Verh?ltnis
zum Dienstrecht zu vermeiden. Dazu wurde eine Verweistechnik gew?hlt: Einige der neuen Tatbest?nde verweisen nun geradezu
pauschal auf die dienstrechtlichen Verbote und ausnahmsweise bestehenden Erlaubnisse. Um zu wissen, was strafbar ist, muss
man also nun die Regelungen des Dienstrechts kennen. Der folgende Beitrag schildert die wichtigsten Probleme, die sich aus
dieser Anknüpfung ergeben, und untersucht die Verfassungskonformit?t der neuen Regelungen. 相似文献
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Michael R. Kogler 《Journal für Rechtspolitik》2009,17(2):72-83
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit einer Betrachtung der Online-Medien aus dem Blickwinkel des Rundfunkrechts und soll einen Diskussionsbeitrag zur Frage der Eignung des Kriteriums der "Meinungsbildungsrelevanz" als Ansatz für Inhalteregulierung liefern. 相似文献
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Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(1):2-5
Die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG des Europ?ischen Parlaments und des Rates, vom 12. 12. 2006, über Dienstleistungen
im Binnenmarkt, ABl L 376/36), die bis 28. 12. 2009 von den Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen ist, hat neben ihrem arbeitsrechtlichen
Schwerpunkt auch Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen. ?sterreich hat durch
eine Novelle der GewO 1994 einen der wichtigsten Punkte der DL-RL, n?mlich die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung
der Immobilientreuh?nder – Nachweis dieser Versicherung bis sp?testens 27. 8. 2008 – bereits umgesetzt. Angesichts verschiedener
Vorbehalte bleibt allerdings die Integrationswirkung der DL-RL hin zu einer Europ?isierung des gesamten Wohn- und Immobilienrechts
in absehbarer Zeit beschr?nkt. 相似文献
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Natur und Recht - Mit dem 2020 beschlossenen Ausstieg aus der Kohleverstromung hat der Gesetzgeber eine fundamentale Entscheidung für die Zukunft der deutschen Energieversorgung getroffen.... 相似文献
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Michael Gruber 《Juristische Bl?tter》2012,134(5):273-280
Eine jüngst ergangene Entscheidung des OGH (6 Ob 204/11k wbl 2012, 291) bietet Anlass, über das Verh?ltnis der Ausfallshaftung (§ 70 GmbHG) zum Kaduzierungsverfahren (§ 66 GmbHG) nachzudenken. Die Rechtsfrage lautet: Bedarf die Geltendmachung der Ausfallshaftung der vorherigen Durchführung eines Kaduzierungsverfahrens? 相似文献
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Peter Bußjäger 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):289-298
Gleichheit und Bundesstaatlichkeit stehen in einem Spannungsverh?ltnis. Nicht nur, dass die von der Bundesstaatstheorie geforderte
"arithmetische Gleichheit" angesichts realpolitischer Disparit?ten zwischen den Gliedstaaten in der Praxis kaum durchsetzbar
ist, sondern auch die im Wesen des bundesstaatlichen Prinzips gelegene f?derale Differenzierung der einzelnen Landesrechtsordnungen
birgt Sprengkraft in sich. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, in welchem Verh?ltnis Bundesstaatlichkeit und Gleichheitsgrundsatz
zueinander stehen. Dabei wird auch untersucht, welche Auswirkungen die Einbindung ?sterreichs in die Europ?ische Union auf
dieses Verh?ltnis hat. 相似文献