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Rechtsreferendar Dr. Jan Duikers 《Natur und Recht》2006,28(10):623-631
Der Beitrag untersucht die Struktur der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG (UHRL) und analysiert den Gesetzentwurf zu deren
Umsetzung, den das Bundesumweltministerium (BMU) am 4.3.2005 vorgelegt hat. Er erg?nzt den Beitrag von Führ/Lewin/Roller NuR
2006, 67 ff., der den auf die Biodiversit?t bezogenen Aspekten der Richtlinie gewidmet war. Es werden die zentralen Regelungen
der Richtlinie beleuchtet, namentlich die Definition des Umweltschadensbegriffs, die Vermeidungsund Sanierungsvorschriften
und ihr Verh?ltnis zu der Kostentragungspflicht des Betreibers sowie die Ausnahmetatbest?nde des Art. 8 Abs. 3, 4. Vor dem
Hintergrund dieser strukturellen Analyse wird der Gesetzentwurf des BMU untersucht. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass
der Gesetzentwurf grunds?tzlich geeignet ist, die Umwelthaftungsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen, regt aber Verbesserungen
an und unterbreitet Empfehlungen für die erg?nzende Umsetzung durch die L?nder. 相似文献
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Andreas Wiebe 《Juristische Bl?tter》2007,129(2):69-81
Im Juni 2007 steht die RL 2005/29/EG über unlautere Gesch?ftspraktiken zur Umsetzung an. Damit wird der Bereich des lauterkeitsrechtlichen
Verbraucherschutzes harmonisiert. Für den ?sterreichischen Gesetzgeber stellt sich die Frage, ob er es bei einer minimalistischen
L?sung belassen soll oder die Gelegenheit zu einer gr?βeren Reform nutzen soll oder sogar muss. Darüber hinaus greift der
Beitrag eine Vielzahl von Problemen auf, die sich sowohl hinsichtlich des beschr?nkten Anwendungsbereichs als auch in inhaltlicher
Hinsicht bei der Umsetzung stellen und auch für die Praxis in Zukunft bestimmend werden. Diskutiert wird auch die zukünftige
Rolle der Judikatur in einem besonders durch Fallrecht gepr?gten Rechtsgebiet. 相似文献
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Rainer Wolf 《Natur und Recht》2008,19(1):311-319
Die Turbulenzen, die der geplante Bau der sog. “Waldschl?sschenbrücke” in Dresden
ausgel?st hat, haben inzwischen auch das lange Zeit als harmonisch betrachtete Verh?ltnis zwischen
v?lkerrechtlichen übereinkommen zum Schutz von Kulturgütern und ihrem Schutz durch nationales
Recht erreicht. Ihre Verbindlichkeit für die Praxis der beh?rdlichen Zulassungsentscheidungen
steht dabei ebenso in Frage, wie Regelungstauglichkeit des deutschen Rechts. Im Folgenden wird der Gegenstandsbereich
des Weltkulturv?lkerrechts umrissen (I.). Dabei wird auf die Welterbekonvention besonders eingegangen
(II.). Ihre Umsetzung in Deutschland wird dargestellt (III.) und nach ihren Defiziten gefragt (IV.). Abschlie?end
werden einige Schlussfolgerung zum ?nderungsbedarf entwickelt (V.). 相似文献
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