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相似文献
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Dujmovits 《Juristische Bl?tter》2008,130(12):777-778
Die Beurteilung der Selbsterhaltungsf?higkeit obliegt dem Bundessozialamt aufgrund ?rztlicher Gutachten. Stellt die Beihilfenbeh?rde ohne Rücksicht auf diese zwingend vorgesehene Bescheinigung allein auf die tats?chliche Erwerbst?tigkeit der Beihilfenwerberin ab, verkennt sie die Rechtslage grundlegend und übt dadurch Willkür.  相似文献   

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Angesichts der jüngst zu beobachtenden Dynamik im mitgliedstaatlichen Umweltverfassungsrecht enth?lt der folgende Beitrag in Anknüpfung an die Untersuchung von Thym (NuR 2000, 557 ff.) sowohl eine erforderliche Aktualisierung – insbesondere im Hinblick auf die umfassende Inkorporierung des Umweltschutzes in die franz?sische Verfassung im Jahre 2005 sowie die Erweiterung der EU im Jahre 2004 – als auch eine zukunftsorientierte Analyse des Verfassungsvergleichs mit Blick auf die Normierung des Umweltschutzes in der „Charta der Grundrechte der Europ?ischen Union (GRC)“  相似文献   

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Grundsätzlich finden in Bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedsstaaten für die Verhandlung völkerrechtlicher Verträge und den Erlass von „Durchführungsbestimmungen“ im Rahmen völkerrechtliche Vertragsreihe die allgemeinen Grundsätze der Kompetenzverteilung im Bereich der Außenbeziehungen Anwendung. Diese sind aber mit Blick auf die spezifische Problematik von Verhandlung und Durchführung völkerrechtliche Verträge einer Reihe von Präzisierungen zugänglich, die im Folgenden entwickelt werden. Diese Fragestellung ist allgemein im Recht der Außenbeziehungen von Bedeutung; im Umweltbereich ist sie aber wegen der Fülle völkerrechtlicher Verträge der Gemeinschaft und ihrem Charakter als i.d.R. gemischte Verträge besonders relevant. Astrid Epiney ist Professorin für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Fribourg (CH) und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Europarecht der Universitäten Bern, Neuenburg und Fribourg. Domènique Gross ist wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts für Europarecht.* Der Beitrag wurde im Zusammenhang mit einem vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung mitfinanzierten Projekt über die Kompetenzverteilung im Außenbereich zwischen EG und Mitgliedstaaten im Umweltbereich verfasst.  相似文献   

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Der Vermieter hat zwar die M?glichkeit, von Anfang an generell die Tierhaltung im Mietobjekt zu verbieten; r?umt er dem Mieter jedoch eine von seiner Zustimmung abh?ngige M?glichkeit dazu ein, darf er diese nicht willkürlich ablehnen.  相似文献   

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Alle Aufwendungen eines vertraglich an ein bestimmtes Objekt gebundenen K?ufers sind Bemessungsgrundlage der Steuer.  相似文献   

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Zum ?u?erungsrecht jedes Wohnungseigentümers – auch bei voraussichtlich chancenloser Gegenposition – als Gültigkeitsvoraussetzung für das Zustandekommen eines Mehrheitsbeschlusses in einer Umlaufabstimmung, zur Stimmrechtsbindung und zur Bekanntgabepflicht des Abstimmungsergebnisses durch den Initiator des Umlaufbeschlussverfahrens. Auch Umlaufbeschlussentwürfe in Form einer vorgelegten Unterschriftenliste sind grunds?tzlich zul?ssig. Der Beschlussentwurf in der Umlaufabstimmung muss keineswegs neutral formuliert sein, damit der Mehrheitsbeschluss rechtswirksam wird. Rechtswirksamkeit ist etwa auch dann gegeben, wenn die Anteilsmehrheit den Beschlusstext vorlegt und die Wohnungseigentümer ohne weiteres durch einen Beisatz (zB "bin nicht einverstanden") unterschriftlich abstimmen k?nnen, obwohl im vorbereiteten Text blo? "bin einverstanden" steht.  相似文献   

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Nach verbreiteter Auffassung soll der klassische Werkvertrag den Besteller, der den Stoff beistellt, schon mit der Herstellung des Werks zum Alleineigentümer machen. Die gesetzliche Verarbeitungsregel des § 415 ABGB, die bei beweglichen Sachen grunds?tzlich Miteigentum zwischen Stoffeigentümer und Verarbeiter bis zur übergabe des Werkstücks nahelegen würde, sei durch den Werkvertrag abbedungen. Die vorliegende Arbeit versucht nachzuweisen, dass mangels besonderer Vereinbarung die gesetzlichen Verarbeitungsregeln bis zur übergabe des Werks an den Besteller anwendbar bleiben. Das gilt insbesondere auch für jene F?lle, in denen der Besteller einen fremden Stoff zur Bearbeitung gibt, ohne das offenzulegen. Die für die (einigerma?en) gleichwertige Verarbeitung iSd § 415 angestellten überlegungen werden sodann in einem zweiten Schritt für F?lle der blo? geringwertigen Ausbesserung iSd § 416 ABGB fruchtbar gemacht. Auch für den Fall einer Werkbestellung durch den nicht zahlungsf?higen Nichtberechtigten, den die Rsp mit dem gutgl?ubigen Erwerb eines Zurückbehaltungsrechts durch den Unternehmer analog § 367 ABGB zu bew?ltigen versucht, ergibt sich eine zT neue L?sung.  相似文献   

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Ein Begehren nach § 31 Abs 3 WEG iVm § 52 Abs 1 Z 6 WEG ist einer Stufenklage nach Art XLII EGZPO (iVm § 1012 ABGB) nachgebildet und soll daher ?hnlich behandelt werden. Ein exekutionsf?higer Herausgabebeschluss setzt voraus, dass die Abrechnung Feststellungen über die Zahlungspflicht hinsichtlich des überschusses zul?sst.  相似文献   

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Zusammenfassung  Der Artikel gibt einen überblick über die in den Jahren 2007 und 2008 ergangene Rechtsprechung zu grundlegenden Fragen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) des Bundes und einzelner L?nder. Die Entscheidungen werden anhand des Sachverhaltes kurz zusammengefasst und bei Bedarf durch die Verfasser kommentiert. Der Artikel ist nach den einzelnen Themenbereichen des UIG strukturiert, denen sich die jeweiligen Entscheidungen zuordnen lassen.  相似文献   

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Die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) wurde letztmalig im Jahr 2004 von einer Expertenkommission überarbeitet und am 21.9.2004 vom LAI den L?ndern zur Anwendung und Umsetzung in Verwaltungsvorschriften empfohlen. Mit der überarbeitung sollten zahlreiche zu Tage getretene Schwachstellen und M?ngel der Richtlinie behoben werden. Insbesondere wurde das bislang angewandte Ausbreitungsrechenmodell Faktor 10 Modell der TALuft 1986 durch das Ausbreitungsrechenprogramm AUSTAL 2000 G ersetzt. Ferner wurden sogenannte Polarit?tenprofile zur hedonischen Klassifikation von Anlagengerüchen eingeführt. Gleichwohl weist die Richtlinie nach wie vor zahlreiche M?ngel und Ungereimtheiten insbesondere auch in rechtlicher Hinsicht auf. Eine dieser Unzul?nglichkeiten betrifft die von der GIRL vorgenommene Gebietsdifferenzierung und damit letztlich das Kernstück des Regelwerks.  相似文献   

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