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Der Betätigung des Menschen in der freien Natur kommt auch eine Ausgleichsfunktion zu. Die dabei auftretenden Konflikte lassen sich mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten einer rechtlichen Behandlung zuführen. Am Beispiel des wintersportlichen Tourengehens soll gezeigt werden, wie sich staatlich gesetztes Recht als ein mögliches Instrument des Naturschutzes darstellt und welche Alternativen in der Praxis genutzt werden, um die häufig bemühten Phänomene der Verrechtlichung und des Vollzugsdefizits gerade im Frei- und Freizeitraum Natur zu vermeiden. 相似文献
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Tristan Nguyen 《Journal für Rechtspolitik》2009,17(2):84-96
Die in den letzten Jahren sich häufenden Katastrophenereignisse durch Terroranschläge oder Naturgewalt haben ein bislang in der Versicherungswirtschaft nicht kalkuliertes Ausmaß an Schäden verursacht. Alle bisherigen aktuariellen Modelle zur Schadenberechnung stoßen an ihre Grenzen. Aufgrund der nahezu unmöglichen Einschätzung der Schadeneintrittswahrscheinlichkeit und des nicht fassbaren Kumulrisikos ist in naher Zukunft eine reine privatwirtschaftliche Lösung in der Katastrophenversicherung nicht zu erwarten. Angesichts der besonderen Bedeutung des Versicherungsschutzes als Produktionsfaktor in der Volkswirtschaft ist ein staatliches Eingreifen erforderlich und wünschenswert. Im vorliegenden Aufsatz wird zunächst überprüft, wie die Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken aus aktuarieller Sicht zu beurteilen ist. Anschließend wird der Frage nachgegangen, inwiefern eine staatliche Beteiligung an der Katastrophenversicherung im Einklang mit den europäischen Beihilfenvorschriften im Einklang steht. 相似文献
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Zusammenfassung Europ?isches und deutsches Recht setzen neuerdings stark auf eine ausgebaute Biomassenutzung
zur Strom-, W?rme- und Treibstoffgewinnung. Die Biomassenutzung weist eine Reihe ?kologisch-
sozialer Vor-, aber auch Nachteile auf. Das bisherige, aber auch das zur Verabschiedung anstehende neue
europ?ische und deutsche Bioenergierecht l?st diese nicht immer hinreichend auf. Nachhaltigkeitskriterienkataloge
k?nnen diese Rolle auch strukturell nur begrenzt übernehmen, unter anderem weil sie die n?tige
Komplexit?t nicht abbilden, Verlagerungseffekte nicht vermeiden und bestimmte zentrale Aspekte (etwa
das Weltern?hrungsproblem) erst gar nicht abbilden k?nnen; und wenn, dann müssten die Kataloge
über die aktuellen EU-Vorschl?ge hinausgehen. Wirkungsvoller für die Bioenergienutzung selbst
wie auch in der Energiepolitik insgesamt w?re aber eine einschneidende Energieeffizienzpolitik –
die den Gesamtverbrauch senken und damit die ?kologisch-sozialen Ambivalenzen überschaubarer machen
würden, wenn langfristig die erneuerbaren Energien 100% der Versorgung in einer “kohlenstofffreien
Wirtschaft” übernehmen. In Verbindung mit der Analyse der Ambivalenzen bietet der vorliegende
Beitrag zugleich einen kurzen überblick über das Bioenergierecht. 相似文献
4.
Hansjörg Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(9):591-595
Die Leistungskondiktion des Verkürzten gegen seinen ursprünglichen Vertragspartner nach § 1431 ABGB (analog) schlie?t einen
Verwendungsanspruch gegen den Bereicherten nach § 1042 ABGB nicht aus; dabei sind die beiden Anspruchsgegner des Verkürzten
Solidarschuldner. Das Erfordernis einer endgültigen Befreiung des Schuldners l?sst sich aus § 1042 ABGB nicht ableiten. Der
Anspruch gem § 1042 ABGB besteht insoweit nicht, als die fremde Schuld noch nicht f?llig war 相似文献
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Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):251-252
Die grundbücherliche Berichtigung nach § 136 GBG setzt eine nachtr?gliche Rechts?nderung (hier: WE-Begründung auf Grund einer
Widmungs?nderung des WE-Objekts) voraus. Ein baubeh?rdlicher (= ?ffentlich-rechtlicher) Bescheid vermag den privatrechtlich
erforderlichen Widmungsakt des WE-Objekts durch die Mit- und Wohnungseigentümer nicht zu ersetzen. 相似文献
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Dujmovits 《Juristische Bl?tter》2009,131(5):299-301
Nicht immer, wenn der VfGH die Behandlung einer Beschwerde – etwa mangels Aussicht auf Erfolg – ablehnt und der VwGH die an
ihn abgetretene Beschwerde wegen Unzust?ndigkeit zurückweist oder das Verfahren wegen nicht behobener M?ngel einstellt, liegt
auch ein negativer Kompetenzkonflikt zwischen VfGH und VwGH vor. Abweichen von Vorjudikatur. 相似文献
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Martin Hiesel 《Journal für Rechtspolitik》2009,17(4):221-230
Die große Zahl an auf Art 144a B-VG gestützten Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes droht die Funktionsfähigkeit des VfGH nachhaltig zu beeinträchtigen. Mit dem vorliegenden Beitrag wird eine große Verfassungsnovelle zur Diskussion gestellt, wobei insbesondere die Übertragung der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit des VfGH an den VwGH bei gleichzeitiger Schaffung einer Gesetzesbeschwerdemöglichkeit vorgeschlagen wird. 相似文献
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