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1.
Lukas 《Juristische Bl?tter》2009,131(12):795-798
Mit einer an das Gericht adressierten Mitteilung, es bestehe eine bisher übersehene und nunmehr zu verbüchernde private Liegenschaft,
wird nichts anderes als das "Hervorkommen" im Sinne des § 22 AllgGAV und damit der Anlass für eine amtswegige T?tigkeit des
Gerichts bewirkt, ohne dass es der Fiktion eines gesonderten vorgelagerten Verfahrens bedürfte. In Belassungsabsicht errichtete
Geb?ude gelten gem § 297 ABGB grunds?tzlich als unselbstst?ndiger Bestandteil einer Liegenschaft und teilen deren rechtliches
Schicksal. Davon abweichend k?nnen aber unter der Oberfl?che einer Liegenschaft befindliche, nicht als Fundament eines Geb?udes
dienende Pressh?user, Keller und auch Tiefgaragen als selbstst?ndige unbewegliche Sachen gesehen und als eigene Grundbuchsk?rper
behandelt werden. Eine selbstst?ndige Verbücherung ist freilich nur m?glich, wenn der Keller – von blo?en Hilfseinrichtungen
wie Entlüftungssch?chten abgesehen – nicht über die Oberfl?che des Grundstücks hinausragt, zumal der Grundeigentümer sonst
die Oberfl?che seines Grundstücks nicht ohne Rücksicht auf den Keller nützen k?nnte. 相似文献
2.
Wittmann-Tiwald 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):50-53
Selbst wenn ein Super?difikat unzul?ssig im Zuge der Realexekution mitversteigert wurde, erwirbt der gutgl?ubige Ersteher
durch den Zuschlag daran Eigentum. Nach § 328 ABGB muss der Erwerber nicht seinen guten Glauben nachweisen; die Beweislast
trifft denjenigen, der aus der Unredlichkeit Rechte für sich ableiten will. Solange der Eigentümer eines Bauwerkes nicht erfolgreich
gegen die Exekution nach § 37 EO Widerspruch erhoben hat, ist ein auf dem zu versteigernden Grundstück errichtetes Geb?ude
als Teil der den Gegenstand der Exekution bildenden Liegenschaft anzusehen. 相似文献
3.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(9):276-278
Erwirbt der Eigentümer eines in stabiler und massiver Bauweise ausgeführten Super?difikats auch die Liegenschaft, auf der
dieses errichtet ist, dann verliert das Bauwerk seine rechtliche Selbstst?ndigkeit und wird unselbstst?ndiger Bestandteil
(Zuwachs) des Grundstücks. Denn bei einem Super?difikat muss es sich grunds?tzlich um ein Bauwerk auf fremdem Grund handeln.
Das gesetzliche Erfordernis fehlender Belassungsabsicht spricht gegen eine m?gliche Dauerspaltung von Grund- und Bauwerkseigentum
und intendiert eine Rückkehr zur Regel der Eigentümeridentit?t von Bauwerks- und Grundeigentum, wofür bei in Massivbauweise
ausgeführten Geb?uden auch die Verkehrserwartung spricht. 相似文献
4.
Stehen das Grundstück, von dem die Kontamination (oder eine sonstige St?rung) ausgeht, und das beeintr?chtigte Grundstück
je im Miteigentum derselben Personen, kommt ein Anspruch eines Miteigentümers gegen den anderen nach § 364a ABGB nicht in
Betracht. Dies gilt auch, wenn beim beeintr?chtigten Grundstück Rechtsnachfolge bei einem der Miteigentümer eintritt. Eine
nachbarrechtliche Klage, wie jene nach § 364a ABGB, ist gegen alle Eigentümer der Liegenschaft, von der die St?rung ausging,
als notwendige Streitgenossen zu richten. 相似文献
5.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2011,24(6):177-178
Die Verwaltervollmacht berechtigt auch zur Aufnahme von Instandhaltungsdarlehen, denn die Instandhaltung selbst f?llt in den
Bereich der ordentlichen Verwaltung, und der Verwalter muss daher die M?glichkeit haben, sich namens der Miteigentümer die
n?tigen Mittel dafür zu beschaffen. Umschuldung von Krediten, die zum Erwerb von Miteigentumsanteilen aufgenommen wurden,
geh?rt jedoch nicht zur (ordentlichen oder au?erordentlichen) Verwaltung der Liegenschaft, denn der Erwerb eines Liegenschaftsanteils
betrifft ausschlie?lich die Rechtsstellung des jeweiligen Erwerbers; gleiches muss daher für einen zu diesem Zweck aufgenommenen
Kredit und für dessen Umschuldung gelten. 相似文献
6.
Wittmann-Tiwald 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(6):174-174
Der Erwerb eines vermieteten Hauses bzw einer vermieteten Eigentumswohnung begründet bei bestehendem Eigenbedarf kein die
Kündigung ausschlie?endes Selbstverschulden des Vermieters. Dieses l?ge nur dann vor, wenn der Vermieter mit den ihm seinerzeit
zur Verfügung gestandenen Mitteln unter zumutbaren Bedingungen und Verh?ltnissen in der n?heren oder weiteren Umgebung seines
derzeitigen Wohnorts eine ausreichend gro?e Eigentumswohnung h?tte erwerben k?nnen. Dafür trifft den Mieter die Behauptungs-
und Beweislast. 相似文献
7.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):594-595
Erfolgt die Bekanntgabe eines Vergleichswiderrufs wie vereinbart durch Telefax, aber an die Telefaxnummer eines falschen Gerichts,
so wahrt dies die Frist für den Widerruf nicht, wenn das Telefax tats?chlich erst versp?tet bei der Einlaufstelle des zust?ndigen
Gerichts einlangt; m?gen sich auch beide Gerichte im gleichen Geb?ude befinden. 相似文献
8.
Eine selbstst?ndige Verfügung über die Anwartschaft und die Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG 2002 ist ausgeschlossen. Sie stellt
nur ein rechtliches Zubeh?r des Eigentums am Mindestanteil dar. Kommt ein Erwerb des Mindestanteils durch den Begünstigten
endgültig nicht zustande, wird die Anmerkung gegenstandslos, sodass sie nach den Bestimmungen der §§ 131ff GBG bei entsprechendem
Nachweis auf Antrag oder amtswegig gel?scht werden kann. Mangels Verletzung eines dinglichen Rechts des Liegenschaftseigentümers
kann die Beseitigung einer Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG nicht mit L?schungsklage geltend gemacht werden. 相似文献
9.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(5):314-315
Halter eines im Wohnungseigentum stehenden Geb?udes iSd §§ 1318, 1319 ist die Eigentümergemeinschaft. Es ist daher nur folgerichtig,
die Eigentümergemeinschaft eines im Wohnungseigentum stehenden Geb?udes für in allgemeinen Teilen der Liegenschaft (und nicht
in einzelnen Wohnungseigentumsobjekten) gef?hrlich verwahrtes Wasser analog § 1318 ABGB haftbar zu machen. überalterung des
Leitungssystems im ganzen Haus kann das darin enthaltene Wasser zu einer "gef?hrlich verwahrten" Sache machen. 相似文献
10.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):83-85
Nach § 364 Abs 3 ABGB genügt eine blo? wesentliche Beeintr?chtigung nicht; vielmehr muss die Beeintr?chtigung der Benutzung
"unzumutbar" sein. Bei der Beurteilung der von § 364 Abs 3 ABGB geforderten Unzumutbarkeit hat eine Interessenabw?gung im
Einzelfall nach einem objektiven Beurteilungsma?stab zu erfolgen. Bei der Unzumutbarkeitsprüfung ist auch zu berücksichtigen,
ob die B?ume und anderen Pflanzen, die das Licht entziehen, zu einem Zeitpunkt gepflanzt wurden, zu dem ein Inkrafttreten
einer Regelung, wie sie § 364 Abs 3 ABGB trifft, noch nicht absehbar war. Was insb die Beeintr?chtigung der Nutzung von Wohn-
oder Arbeitsr?umlichkeiten durch den Schattenwurf von B?umen auf dem Nachbargrund anlangt, ist auch in Rechnung zu stellen,
ob und in welchem Ma? bei Bedachtnahme auf den (damals) bestehenden Zustand des Grundstücks der Bekl bei der Errichtung dieser
Geb?ude Beeintr?chtigungen vermieden werden konnten. Ein Urteilsbegehren nach § 364a Abs 3 ABGB setzt nicht jedenfalls voraus,
dass in ihm die angestrebte Untersagung des Entzuges von Licht oder Luft durch ein bestimmtes, in der Natur jederzeit nachvollziehbares
Ma? bezeichnet wird. 相似文献
11.
Lukas 《Juristische Bl?tter》2010,132(12):749-785
Die Richtigkeit eines Gutachtens über den Erwerb von Wertpapieren zur Anlegung von Mündelgeld iSd § 230e ABGB ist einer ex-ante-Prüfung
zu unterziehen. Bei der Beurteilung von Aktien darf sich ein Sachverst?ndiger auf ?ffentlich zug?ngliche Erkenntnisquellen
(Jahresabschlüsse; Prüfberichte; B?rsenstatistiken; Presseberichte) beschr?nken, solange keine begründeten Zweifel an deren
Richtigkeit bestehen. Ein dem Pflegschaftsgericht vorgelegtes Privatgutachten reicht für die Genehmigung des Erwerbs der Wertpapiere
nicht aus, k?nnte aber durchaus als Entscheidungsgrundlage mit herangezogen werden, wenn ein anderer Sachverst?ndiger dem
Gericht die Richtigkeit des Privatgutachtens best?tigt. Eine allf?llige Amtshaftung schlie?t die Haftung des Privatgutachters
nicht aus, sondern tritt nur zu dieser Haftung solidarisch hinzu. Der Zweck eines Gutachtens über die Sicherheit von Wertpapieren
iSd § 230e ABGB besteht auch in der Schaffung einer Vertrauenslage für Dritte. 相似文献
12.
Christian Holzner 《Juristische Bl?tter》2009,131(11):684-690
Nach verbreiteter Auffassung soll der klassische Werkvertrag den Besteller, der den Stoff beistellt, schon mit der Herstellung
des Werks zum Alleineigentümer machen. Die gesetzliche Verarbeitungsregel des § 415 ABGB, die bei beweglichen Sachen grunds?tzlich
Miteigentum zwischen Stoffeigentümer und Verarbeiter bis zur übergabe des Werkstücks nahelegen würde, sei durch den Werkvertrag
abbedungen. Die vorliegende Arbeit versucht nachzuweisen, dass mangels besonderer Vereinbarung die gesetzlichen Verarbeitungsregeln
bis zur übergabe des Werks an den Besteller anwendbar bleiben. Das gilt insbesondere auch für jene F?lle, in denen der Besteller
einen fremden Stoff zur Bearbeitung gibt, ohne das offenzulegen. Die für die (einigerma?en) gleichwertige Verarbeitung iSd
§ 415 angestellten überlegungen werden sodann in einem zweiten Schritt für F?lle der blo? geringwertigen Ausbesserung iSd
§ 416 ABGB fruchtbar gemacht. Auch für den Fall einer Werkbestellung durch den nicht zahlungsf?higen Nichtberechtigten, den
die Rsp mit dem gutgl?ubigen Erwerb eines Zurückbehaltungsrechts durch den Unternehmer analog § 367 ABGB zu bew?ltigen versucht,
ergibt sich eine zT neue L?sung. 相似文献
13.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2011,24(6):176-177
Erteilen (zwei) schlichte Miteigentümer eines Hauses einen Werkauftrag, dann ist die Annahme solidarischer Haftung der Auftraggeber
gerechtfertigt. Wer mit dem Verwalter einer gemeinschaftlichen Sache kontrahiert, dessen Vertragswille ist im Zweifel auf
den Erwerb einer einheitlichen Forderung gegen alle schlichten Miteigentümer – demnach auf deren Gesamthaftung – gerichtet. 相似文献
14.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(5):144-146
Neben der Haftung aus Nachbarrecht (§ 364a ABGB) kann auch eine Haftung auf Grund eines Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten
Dritter bestehen. Die Haftung des ausführenden Werkunternehmers, also des faktischen Sch?digers, tritt bei Emissionen (§ 364a
ABGB) oder Grundstückssetzungen (§ 364b ABGB) neben die Haftung des "Mittelsmannes" (Grundstückseigentümers). Auch der Entzug
von Grundwasser wird der genannten Normen des Nachbarrechts unterstellt. 相似文献
15.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):445-447
Aus der Bestimmung des § 3 Abs 1 GBG, wonach jeder Grundbuchsk?rper als Ganzes zu behandeln ist, folgt, dass jede Belastung
eines Grundbuchsk?rpers, sei es ein Bestand- oder Vorkaufsrecht, ein Wiederkaufsrecht, eine Dienstbarkeit oder eine Reallast,
auf dem ganzen Grundbuchsk?rper einzutragen ist, nicht auf einzelnen Grundstücken oder Teilen davon. Allerdings ist es mit
der überwiegenden Lehre und Rsp aus materieller Sicht m?glich, ein Vorkaufsrecht nur an einem von mehreren Grundstücken einer
Liegenschaft bzw auf einem Grundstücksteil zu vereinbaren. Die Belastung ist dabei auf dem ganzen Grundbuchsk?rper einzuverleiben.
Der Vorkaufsfall wird grunds?tzlich nur dann ausgel?st, wenn dem Berechtigten der vom Vorkaufsrecht betroffene Teil der Liegenschaft
angeboten wird, w?hrend beim Weiterverkauf der gesamten Liegenschaft das Vorkaufsrecht grunds?tzlich aufrecht bleibt. 相似文献
16.
Korn 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(10):301-302
§ 20 Abs 1 WGG idF des 2. W?G stellt klar, welche Normen des WGG welche Bestimmungen des MRG in Geb?uden, die durch eine gemeinnützige
Bauvereinigung errichtet worden sind, verdr?ngen. Für bis zum 28. 2. 1991 verwirklichte Sachverhalte ist danach noch altes
Recht anzuwenden, für danach verwirklichte ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das neue Recht des § 20
WGG. Die WRN 1999 dehnte den Anwendungsbereich des WGG auch auf Geb?ude aus, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung in
gro?em Umfang saniert wurden. Für in solchen Geb?uden aufrechte Mietverh?ltnisse, die dem MRG unterliegen, hat ein automatisches
Einpendeln in die Bestimmungen des WGG nicht stattgefunden, dieses setzt vielmehr das Vorliegen der Voraussetzungen des §
20a WGG voraus. 相似文献
17.
Beim Erwerb eines Einfamilienhauses ohne Hinweis auf eine besondere Bodenbeschaffenheit kann im Allgemeinen ein natürlich
gewachsener Untergrund erwartet werden (hier: Bau auf einer mit Bauschutt angefüllten ehemaligen Schottergrube). Die Reichweite
eines vertraglichen Gew?hrleistungsverzichts ist durch Auslegung zu ermitteln. Auf das Fehlen einer auch nur schlüssig zugesicherten
Eigenschaft erstreckt sich selbst ein umfassender Gew?hrleistungsverzicht nicht. Ohne Darlegung besonders berücksichtigungswürdiger
Verk?uferinteressen besteht für eine Preisminderung nach der relativen Berechnungsmethode keine Untergrenze mit dem Verkehrswert
des mangelhaften Objekts. 相似文献
18.
Dr. Mathias Hellriegel LL.M. 《Natur und Recht》2007,29(11):728-732
Nachfolgend wird der Frage der Verantwortung für Vern?ssungssch?den infolge aufsteigenden Grundwassers nachgegangen. Anhand
aktueller Rechtsprechung wird aufgezeigt, da? ein vom natürlichen Grundwasserwiederanstieg betroffener Grundstückseigentümer
weder von Gemeinden, die Bau- oder Planungsrecht geschaffen haben, noch von Unternehmen, die den Grundwasserspiegel abgesenkt
hatten, Schadensersatz oder Schutzanordnungen verlangen k?nnen. Die Pflicht zum Schutz gegen Vern?ssungen aus dem natürlichen
Grundwasserwiederanstieg trifft vielmehr den Eigentümer selbst. 相似文献
19.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(5):312-315
Nachbar iSd §§ 364, 364a ABGB ist nicht nur der Eigentümer unmittelbar angrenzender Grundfl?chen, sondern jeder Eigentümer,
der von Ma?nahmen, die vom Grundstück der Beklagten ausgehen, betroffen wurde, und zwar ohne Unterschied, wie gro? die Entfernung
ist und welche Grundstücke dazwischen liegen; dieser Nachbarbegriff ist auch für § 364 Abs 3 ABGB ma?geblich. Zu den Voraussetzungen
der Unzumutbarkeit der Beeintr?chtigung und zur Fassung des Unterlassungsbegehrens gem § 364 Abs 3 ABGB. 相似文献
20.
Begünstigte Personen bei einem Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter sind Dritte, deren Kontakt mit der vertraglichen
Leistung bei Abschluss des Vertrages vorhersehbar war und die der Vertragspartner entweder erkennbar durch Zuwendung der Hauptleistung
begünstigte oder an denen er ein sichtbares eigenes Interesse hat oder denen er selbst offensichtlich rechtlich zur Fürsorge
verpflichtet ist. Es entspricht st?ndiger Judikatur, dass die Haftung des ausführenden Werkunternehmers, also des faktischen
Sch?digers, bei Emissionen (§ 364a ABGB) oder Grundstückssetzungen (§ 364b ABGB) neben die Haftung des "Mittelsmannes" (Grundstückseigentümers)
tritt. Auch der Entzug von Grundwasser wird den genannten Normen des Nachbarrechts unterstellt. 相似文献