共查询到20条相似文献,搜索用时 15 毫秒
1.
2.
Fischerlehner 《Juristische Bl?tter》2010,132(4):232-235
Die Stellung der LReg als oberstes, der Landesverwaltung gegenüber weisungsbefugtes und dem Landtag verantwortliches Organ
(Art 50 Bgld L-VG, Art 19 und 101 Abs 1 B-VG) beschr?nkt sich nicht auf die Hoheitsverwaltung. Die Zuweisung eines Teilbereiches
der F?rderungsverwaltung an ein von der LReg verschiedenes, als Kommission eingerichtetes Organ, dessen Beschlüsse bindend
und von der LReg nicht beeinflussbar sind, womit eine Ausnahme von der Leitungsbefugnis des obersten Organs LReg geschaffen
wird, erweist sich – mangels einer verfassungsgesetzlichen Grundlage für diese Kompetenzverlagerung – im Hinblick auf Art
50 Abs 1 Bgld L-VG als verfassungswidrig. 相似文献
3.
Dieser Beitrag soll zeigen, dass die Rechtswissenschaft ihren Gegenstand sinnvoll erweitern kann bzw eine bereits vollzogene Erweiterung anerkennen sollte. Die Rechtsökonomie bietet einerseits ein analytisches Instrumentarium für rechtspolitische Erwägungen, andererseits lässt sich mit ihrer Hilfe untersuchen, ob eine Auslegung überhaupt geeignet ist, einen bestimmten Zweck zu erreichen. Dabei wird in Erinnerung gerufen, dass eine Unterscheidung zwischen Rechtspolitik und Rechtsdogmatik nicht eindeutig möglich ist. Die rechtsökonomische Methode erzwingt die Offenlegung solcher "nicht-juristischer" Entscheidungsgründe und fördert damit Transparenz in der Diskussion. Durch eine länderübergreifende Sprache kann sie auch einen Beitrag dazu leisten, Missverständnisse zwischen verschiedenen europäischen Rechtsordnungen zu entschärfen, die auf national geprägten Vorverständnissen beruhen und eine Harmonisierung erheblich erschweren. 相似文献
4.
Marcus Klamert 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):158-170
Die unmittelbare Wirkung von EG-Richtlinien sowie die Auslegung nationalen Rechts in ihrem Licht sind Instrumente zur Herstellung
von Gemeinschaftsrechtskonformit?t, die in der Rechtsprechung der ?sterreichischen H?chstgerichte sehr h?ufig zur Anwendung
kommen. Der vorliegende Beitrag soll einerseits den, mancherorts immer noch bestrittenen, "Vorrang" der richtlinienkonformen
Auslegung argumentativ untermauern sowie zur Kl?rung offener Fragen zu Zul?ssigkeit und Durchführung richtlinienkonformer
Rechtsfortbildung beitragen. Weiters soll gezeigt werden, dass die H?chstgerichte sowohl in der methodisch notwendigen Abgrenzung
der beiden Instrumente als auch der konkreten Anwendung richtlinienkonformer Auslegung nicht sehr einheitlich und nur wenig
transparent urteilen. 相似文献
5.
Michael Bydlinski 《Juristische Bl?tter》2011,133(11):681-692
In den letzten Jahren sind Literatur und Rsp zum Schadenersatz bei fehlerhafter Anlageberatung angesichts ihrer Menge und
der Differenzierung nach zahlreichen verschiedenen Fallgruppen geradezu unübersichtlich geworden. Trotzdem kann man konstatieren,
dass sich bestimmte L?sungsans?tze weitgehend durchgesetzt haben, wie insb die Ansicht, dem Anleger, der die erworbenen, aber
unerwünschten Papiere noch h?lt, stünde grunds?tzlich nur ein Anspruch auf Naturalrestitution zu, womit insb ein auf zukünftigen
Geldersatz abzielendes Feststellungsbegehren – aber auch ein Differenzanspruch in Geld – nicht in Betracht k?me. Der Beitrag
stellt dies in Frage und versucht einerseits auf grunds?tzlicher Ebene die Schw?chen der Naturalrestitutions-L?sung aufzuzeigen.
Darüber hinaus wird an verschiedenen Detailfragen er?rtert, welche für den Gesch?digten unerwünschten Konsequenzen mit diesem
Ansatz verbunden sein k?nnen. 相似文献
6.
7.
8.
Natur und Recht - Das Urteil des EuGH vom 4.3.2021 hat große Aufmerksamkeit erlangt. Soweit grundlegende Klarstellungen zur Reichweite des die europäischen Vogelarten betreffenden... 相似文献
9.
Andreas Vonkilch 《Journal für Rechtspolitik》2007,15(1):23-29
Welche Rechtsfolgen in vermögensrechtlicher Hinsicht Platz greifen, wenn sich ein Parlamentsklub auflöst (bzw auflösen muss), erscheint bis dato kaum geklärt. Da nun aber diesen Rechtsfragen, va aufgrund von rezenten Umbrüchen in der österreichischen Parteienlandschaft, in Hinkunft durchaus auch erhebliche praktische Bedeutung zukommen kann, wird im folgenden Beitrag der Versuch unternommen, sie einer etwas eingehenderen Analyse zu unterziehen. 相似文献
10.
Pia Abel Dragana Damjanovic Michael Holoubek Kerstin Holzinger 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(4):219-268
Zusammenfassung Die im Nachfolgenden abgedruckte Studie wurde im Auftrag der Bundesarbeitskammer ?sterreich erstellt. Ihr Anliegen ist es,
M?glichkeiten einer verst?rkten Verankerung der energiepolitischen Zielsetzung "Versorgungssicherheit" im ?sterreichischen
Elektrizit?tsrecht auszuloten. Auf Basis des geltenden gemeinschaftsrechtlichen Rechtsrahmens, werden Spielr?ume, die sich
für eine Regelung von Aspekten der Versorgungssicherheit nutzen lassen, ermittelt und entsprechende rechtspolitische Vorschl?ge
erarbeitet. Die Studie gliedert sich nach den drei Marktstufen des Elektrizit?tssektors: der Ebene der Erzeugung, des Netzbetriebs
und der Lieferung (Versorgung mit Strom). Die Rechtslage, Entscheidungspraxis der Regulierungsbeh?rden, Gerichtsentscheidungen
und Literatur sind auf dem Stand April 2008 verarbeitet. 相似文献
11.
Gerhard Baumgartner 《Journal für Rechtspolitik》2011,19(2):159-172
Die Diskussion über eine Abschaffung der Wehrpflicht und einen Umbau des österreichischen Wehrsystems muss auch die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen mit in den Blick nehmen. Die Bundesverfassung verankert nicht nur die allgemeine Wehrpflicht und das Milizsystem als Organisationsmaximen des Bundesheeres, sondern trifft auch eine abschließende Regelung der Aufgaben des Bundesheeres. Darüber hinaus ergeben sich aus der Neutralität Österreichs und aus dem in Art 4 EMRK normierten Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit verfassungsrechtliche Kriterien, die bei der Entscheidung für ein bestimmtes Wehrsystem zu beachten sind. 相似文献
12.
Ursula Medigovic 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):69-83
Am 1. 7. 2007 trat das EU-JZG-?ndG 2007 in Kraft, mit dem der justizielle Teil des Rahmenbeschlusses des Rates der EU über
die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Geldstrafen und Geldbu?en und der Rahmenbeschluss des Rates
über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen innerstaatlich umgesetzt wurden.
Damit wird der mit dem Europ?ischen Haftbefehl von der EU eingeschlagene Weg in einem weiteren Rechtshilfebereich, n?mlich
dem der Vollstreckung von in einem Mitgliedstaat verh?ngten Geldsanktionen und verm?gensrechtlichen Anordnungen durch einen
anderen Mitgliedstaat, fortgesetzt, indem einerseits traditionelle materielle Rechtshilfehindernisse eingeschr?nkt und anderseits
auf die Einbeziehung einer politischen Beh?rde in das Vollstreckungsverfahren verzichtet wird. Der folgende Beitrag untersucht,
wie sich die materiellen Voraussetzungen für die Vollstreckung von in einem Mitgliedstaat verh?ngten Geldsanktionen und verm?gensrechtlichen
Anordnungen im ?sterr Justizstrafrecht nunmehr darstellen und welche Auslegungsprobleme sich bei einigen von ihnen ergeben. 相似文献
13.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):55-57
Der Ersatzanspruch des Bestandnehmers nach § 1097 ABGB unterliegt einer zweifachen Begrenzung, einerseits durch den tats?chlichen
Aufwand und andererseits durch den Vorteil des Bestandgebers. Für den Aufwand kommt es nur auf die Zeit nach Beendigung des
Bestandverh?ltnisses an, so dass dem Bestandnehmer nur der Ersatz des dann noch vorhandenen Wertes der Aufwendungen zusteht.
Mehr kann ein Bestandnehmer auch nicht erwarten, wenn er selbst w?hrend der Mietvertragsdauer die Ein- und Umbauten für seine
eigenen Zwecke entsprechend be- und abgenützt hat. Wiederholt wurde die Wertsteigerung der gesamten Liegenschaft als zu berücksichtigender
Vorteil des Bestandgebers gewertet, diese kann aber keineswegs mit einer m?glichen Erzielung h?herer Mieteinnahmen für die
Restnutzungsdauer der Ein- und Umbauten des Bestandnehmers gleichgesetzt werden. Die blo? erzielbaren – hier bisher wegen
der fehlenden Zahlungsmoral oder -f?higkeit des Nachmieters in Wahrheit nicht erzielten – Mehreinnahmen k?nnen nicht nach
den in erster Linie zu berücksichtigenden Interessen des Bestandgebers als Gesch?ftsherrn mit seinem objektiven Vorteil identifiziert
werden, die dem Bestandnehmer auch dann zuzusprechen w?ren, wenn der sich in der objektiv noch vorhandenen Wertsteigerung
ausdrückende Vorteil niedriger ist. 相似文献
14.
Möckel Stefan Baake Marieke Bartkowski Bartosz Henn Elisabeth Veronika Strauch Michael Stubenrauch Jessica 《Natur und Recht》2022,44(9):611-621
Natur und Recht - Die global steigenden Treibhausgase verändern in zunehmenden Maße auch in Deutschland die klimatischen Verhältnisse. Betroffen sind insbesondere hiesige... 相似文献
15.
Manfred Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):129-130
"Schweres Verschulden" iSd § 88 Abs 2 StGB begründet in aller Regel nicht das Diversionshindernis der "schweren Schuld". Der
zuletzt genannte hohe Schuldgrad wird bei fahrl?ssigen K?rperverletzungen nach § 88 Abs 1 StGB nur in besonderen Ausnahmef?llen
erreicht. Dies wird dann anzunehmen sein, wenn ein au?ergew?hnlich gravierender Sorgfaltsversto? vorliegt, der einen Schadenseintritt
mehr als wahrscheinlich erscheinen l?sst, wobei die Tat mit einem erheblichen sozialen St?rwert einhergehen muss. 相似文献
16.
17.
18.
19.
Stöberl 《Juristische Bl?tter》2010,132(9):610-612
Für die überprüfung nach § 121 WRG ist die "zur Erteilung der Bewilligung zust?ndige Beh?rde" zust?ndig. Hat sich zwischen
der Erteilung der Bewilligung und der überprüfung die Zust?ndigkeit ge?ndert, ist für die überprüfung jene Beh?rde zust?ndig,
die zum überprüfungszeitpunkt für die Bewilligung zust?ndig w?re. 相似文献
20.
Christian Holzner 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2010,23(6):157-164
Zubeh?r-Wohnungseigentum an Hausg?rten, Kellerr?umen oder Lagerfl?chen wird oft nicht eigens im Grundbuch eingetragen, obwohl
eine st?ndige, schon zum alten WEG 1975 ergangene Rsp des OGH seine dingliche Wirksamkeit von dieser Verbücherung abh?ngig
macht. Der Beitrag versucht, die Begründung zu vertiefen, warum die Rsp eine solche Verbücherung zu Recht verlangt. 相似文献