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Meinhard Lukas 《Juristische Bl?tter》2009,131(12):751-766
Wer Verhandlungen vor dem Zustandekommen des angestrebten Rechtsgesch?fts abbricht, handelt im Rahmen der Privatautonomie.
Nach § 861 S 2 ABGB entsteht kein Vertrag, solange die Unterhandlungen dauern und noch kein übereinstimmender Bindungswille
vorliegt. Dennoch kann ein Scheitern von Vertragsverhandlungen Schadenersatzpflichten nach sich ziehen. Abgesehen von F?llen
einer schuldhaften Aufkl?rungspflichtverletzung soll auch ein Verhandlungsabbruch ohne triftigen Grund den haftbar machen,
der zuvor – wenn auch da noch in bester Absicht – einen Vertragsabschluss als sicher in Aussicht gestellt hat. Wie eine eingehende
Analyse des einschl?gigen Fallmaterials (über 20 h?chstgerichtliche Entscheidungen) zeigt, hat man es h?ufig mit einem Graubereich
zwischen sehr weit gediehenen, immer noch unverbindlichen Verhandlungen einerseits und dem Zustandekommen einer (ersten) rechtsgesch?ftlichen
Bindung andererseits zu tun. Die dafür ma?geblichen gesetzlichen Abgrenzungskriterien (§ 861 S 2, § 885, § 938 ABGB) stehen
im Zentrum der vorliegenden Untersuchung. Nur unter Berücksichtigung der Wertung der einschl?gigen Regelungen l?sst sich letztlich
auch entscheiden, inwiefern der Abbruch von Vertragsverhandlungen haftpflichtig macht. Dabei ist aus dogmatischer Sicht von
besonderem Interesse, inwiefern ein Abbruch von Verhandlungen ohne triftigen Grund Ersatzpflichten auszul?sen vermag, obwohl
im Vorfeld keine Aufkl?rungspflichtverletzung zu konstatieren ist. 相似文献
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《Medical law review》2003,11(3):384-393
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Alain J. -J. Cohen 《International Journal for the Semiotics of Law》1989,2(3):247-256
Sans résumé 相似文献
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The article is a review of A.P. Simester, ed., Appraising Strict Liability. We strongly recommend the book for the sophistication of the contributors’ analyses, and the contribution the book makes to clarifying the normative issues at stake in strict liability legal regimes. The review focuses on the more philosophical essays in the book. The specific issues from the book identified in the review are: the rights-based character of the prohibition on conviction without moral fault; the importance of the principle of proportionality; due diligence defences; the instrumental worth of strict liability in relation to quasi-criminal regulation; the faultiness of genuinely creating risks. 相似文献
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