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Prof. Dr. Edmund Brandt Andreas Heck Dr. Claudia Bieling Prof. Dr. Werner Konold Dr. Franz Höchtl 《Natur und Recht》2008,30(10):673-684
Zusammenfassung Viele l?ndliche Regionen sind mit einer Ausdehnung der Waldfl?chen konfrontiert. Dies wird
vor allem dann als problematisch empfunden, wenn die betroffenen R?ume bereits waldreich sind. Zur
Steuerung der Waldzunahmedynamik bieten sich verschiedene rechtliche Instrumente an, deren Potenziale derzeit
nicht voll ausgesch?pft werden. Weiterentwicklungsm?glichkeiten bestehen insbesondere im Hinblick
auf die Normen zur Aufforstungsgenehmigung. Hier ist ein grunds?tzlicher normativer Paradigmenwechsel
denkbar. Neureglungen k?nnten aber auch über die Einrichtung einer Experimentiergesetzgebung
zun?chst beispielhaft erprobt werden. Der Beitrag entwickelt zudem einen Leitfaden für die Beurteilung
einer “erheblichen Beeintr?chtigung des Landschaftsbilds”, einem bisher nicht ausreichend
konkretisierten Versagungsgrund für eine Aufforstungsgenehmigung. 相似文献
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Was tun, wenn sich geschützte Tierarten so gut entwickeln, dass sie der Wirtschaft oder anderen Arten erhebliche Schäden zufügen können? Neben der Bestandsregulierung der betreffenden Art kommen insbesondere Ausgleichszahlungen an die Geschädigten in Betracht. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass die entsprechenden gesetzlichen Möglichkeiten aber die spezifischen Besonderheiten einzelner Arten nicht ausreichend berücksichtigen können und deshalb zu einer effektiven Konfliktlösung kaum geeignet sind. Inhaltlich knüpfen die nachfolgenden Ausführungen an einen Beitrag von Künkele (NuR 1988, 334) zum Rechtsschutz von Graureiher und Kormoran nach der alten Rechtslage an.
*) Die Autorin ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Naturschutz- und Artenschutzrecht. 相似文献
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Natur und Recht - Das im Jahr 2020 verabschiedete Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sowie das Strukturstärkungsgesetz ebneten den Weg für einen beschleunigten Strukturwandel in Richtung... 相似文献
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Wolfgang K?ck 《Natur und Recht》2010,21(6):530-538
Die Erhaltung der Biodiversit?t in Kulturlandschaften h?ngt wesentlich davon ab, ob es gelingt,
eine naturvertr?gliche Landwirtschaft sicherzustellen. Der folgende Beitrag informiert über den
rechtlichen Handlungsrahmen und die eingesetzten Instrumente zur Steuerung der Landwirtschaft durch den
Staat. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):598-602
Es ist dem Gesetzgeber, der trotz Insolvenz des Inhabers eine klare Pr?ferenz für die Fortführung des Unternehmens zum Ausdruck
gebracht hat, nicht zu unterstellen, dass er diese Absicht durch eine Einschr?nkung der Anwendung des § 3 Abs 2 AVRAG auf
unternehmenszerschlagende Insolvenzen wieder zunichte machen wollte. Eine derartige teleologische Reduktion des § 3 Abs 2
AVRAG ist daher nicht zul?ssig. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der ?sterr Gesetzgeber in § 3 Abs 2 AVRAG festgelegt hat,
dass im Fall der Ver?u?erung auch eines ganzen Unternehmens im Konkurs § 3 Abs 1 AVRAG nicht zur Anwendung gelangt. Selbst
unter der Hypothese der Richtlinienwidrigkeit ist daher die generelle (pauschale) Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG auf
den vorliegenden Fall anzuwenden. Der Anregung des Revisionsgegners, den EuGH mit der Frage der Richtlinienkonformit?t des
§ 3 Abs 2 AVRAG zu befassen, kann daher nicht entsprochen werden. Der Senat sieht keine Notwendigkeit, von der mit 4 Ob 152-155/80
(SZ 53/171) begründeten Rsp abzuweichen und im Fall des § 3 Abs 2 AVRAG hinsichtlich der begünstigten Behinderten iSd BEinstG
eine Ausnahme anzunehmen. 相似文献
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Prof. Dr. Annette Guckelberger 《Natur und Recht》2008,30(2):78-87
Zusammenfassung Der Beitrag gibt einen überblick dazu, wie die Europ?ische Gemeinschaft die Vorgaben der
Aarhus-Konvention in Bezug auf ihre eigenen Organe und Einrichtungen umgesetzt hat. Vor allem beim Zugang
zu Umweltinformationen kann man die geltenden Bestimmungen oft nur mit gro?er Mühe in Einklang
mit den v?lkerrechtlichen Vorgaben bringen. Unter gewissen Voraussetzungen k?nnen nunmehr besonders
qualifizierte Umweltverb?nde eine Nichtigkeits- bzw. Unt?tigkeitsklage vor dem Gerichtshof erheben. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):651-652
Ein Unterhaltsschuldner kann wegen seiner Erwerbspflicht im Rahmen der Anspannungstheorie gehalten sein, sich wegen einer
psychischen Erkrankung einer Heilbehandlung zu unterziehen. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(8):530-531
Auch wenn eine Vertretungshandlung des Bürgermeisters wegen eingeschr?nkter Vertretungsmacht der Gemeinde gem § 867 ABGB nicht
zuzurechnen ist, ist der Vertragspartner jedenfalls in seinem Vertrauen auf den ?u?eren Tatbestand zu schützen, wenn das zust?ndige
Organ (der Gemeinderat) den Anschein erweckt hat, die Handlung sei durch seine Beschlussfassung gedeckt. 相似文献