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相似文献
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Mit seinem Urteil vom 7. 9. 2004 trägt der EuGH zur Schärfung des Profils der für den Schutz von Natura-2000-Gebieten maßgeblichen Bestimmung des Art. 6 FFH-RL bei. Der Beitrag behandelt die wesentlichen Aspekte der Entscheidung und zeigt die sich hiermit verbindenden rechtlichen Konsequenzen auf.  相似文献   

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Zusammenfassung  Artenschutzrechtliche Regelungen schieben sich in verwaltungsrechtlichen Zulassungsverfahren immer mehr in den Vordergrund und erweisen sich als ein ?u?erst schwieriger Problemkreis. Teilweise scheint der Artenschutz inzwischen der Kernpunkt der naturschutzrechtlichen Beurteilung zu werden, wobei die Reichweite der Tatbestandsmerkmale nicht immer beachtet wird. Die nachfolgende Ausführungen sollen dazu beitragen, den Anwendungsbereich der artenschutzrechtlichen Verbote nach § 42 Abs. 1 BNatSchG zu konturieren und deren Umfang der gesetzlichen Einschr?nkungen zu erl?utern. Die Entscheidung des BVerwG zur Ortsumgehung Bad Oeynhausen wurde berücksichtigt.  相似文献   

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Zusammenfassung  Die europarechtlichen Normen des sog. individuenbezogenen Artenschutzes (insbesondere Art. 5 lit. a Vogelschutz- und Art. 12 Abs. 1 lit. a FFH-Richtlinie) sowie die innerstaatlichen Umsetzungsnormen in § 42 Abs. 1 BNatSchG sind entgegen einer weit verbreiteten Tendenz als Verbote bestimmter gezielt auf individuelle Exemplare der geschützten Arten gerichtete Zugriffshandlungen ernst zu nehmen. Der Beitrag zeigt auf, wie auf dieser Basis der ausufernden Anwendung der genannten Normen vorgebaut werden kann. Die abgestufte Handlungsverantwortlichkeit von Verkehrsteilnehmern, Beh?rden zur ordnungsbeh?rdlichen Regelung des Verkehrsgeschehens sowie zur Zulassung von Verkehrsanlagen und -wegen wird verdeutlicht, zugleich ein praktikabler Weg zum ma?vollen und differenzierten Umgang mit dem besonderen Artenschutzrecht aufgezeigt.  相似文献   

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Der vorliegende Beitrag versucht, die Bedeutung eines "genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgebotes" im Rahmen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Allgemeinen sowie im Hinblick auf offene Fragen rund um die nachtr?gliche Wohnungseigentumsbegründung an gemeinnützigen Mietwohnungen und bei "Durchbrechungen" des gemeinnützigkeitsrechtlichen Kostendeckungsprinzips im Speziellen zu erhellen.  相似文献   

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Trotz des Scheiterns der F?deralismuskommission bleibt die Aufgabe einer Reform des deutschen F?deralismus bestehen. Die nach kontroverser Diskussion in den letzten Monaten abgeebbte Debatte um M?glichkeiten und Grenzen einer kompetenziellen Neuordnung insbesondere der Bereiche Umweltschutz, Naturschutz und Jagdwesen hat sich somit nicht erledigt, sondern wird bei der sich politisch abzeichnenden Wiederaufnahme der Verhandlungen zu einer F?deralismusreform fortzuführen sein. Dies bietet Anlass zu einer Analyse der einzelnen Positionen und Argumente. Nüchtern betrachtet l?sst sich dabei als Ergebnis empfehlen, eine einheitliche Umweltrechtskompetenz (einschlie?lich Artenschutzrecht) zu schaffen, die Rahmengesetzgebung allgemein abzuschaffen und das Jagdwesen allein den L?ndern zu überantworten.  相似文献   

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Zusammenfassung Der im November 2007 durch das Bundesumweltministerium vorgelegte Referentenentwurf für ein Umweltgesetzbuch 2009 sieht in seinem zweiten Buch “Wasserwirtschaft” umfassende Vollregelungen vor, die an die Stelle der bisherigen Rahmenvorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes treten sollen. Ein Kernproblem der mit dieser Umweltrechtskodifikation verbundenen Reform des Wasserrechts ist die Einbindung des vorhandenen wasserwirtschaftsrechtlichen Gestattungssystems in das Modell einer integrierten Vorhabengenehmigung im Allgemeinen Teil. Der Referentenentwurf beschr?nkt sich dabei im Ergebnis weitgehend auf eine formelle Konzentrationswirkung, sieht jedoch auf der Rechtsfolgenseite für Gew?ssernutzungen eine problematische freie Widerruflichkeit der Vorhabengenehmigung vor. Weitere Schlüsselelemente des Entwurfs bilden seine Vorschl?ge zur Vereinheitlichung von Landesvorschriften und zur weitreichenden Abstufung technischer Details auf die Verordnungsebene etwa im Bereich der Anforderungen an wassergef?hrdende Stoffe. Im Detail finden sich zudem zahlreiche neue Akzentuierungen, die meist eine St?rkung der ?kologischen Belange bezwecken. Bei der Vereinheitlichung landesrechtlicher Diskrepanzen verbleibt der Bund hingegen vielfach auf dem bisherigen Regelungsniveau eines blo?en Rahmengesetzgebers.  相似文献   

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Im Bereich voller Anwendbarkeit des MRG hat der Vermieter für eine Erhaltung des Mietgegenstandes "im jeweils ortsüblichen Standard" zu sorgen. Der vorliegende Beitrag versucht, dem unbestimmten Gesetzesbegriff der Ortsüblichkeit anhand der bisherigen Rechtsprechung Konturen zu verleihen sowie Kriterien für die bisher unklare Abgrenzung zwischen dem dynamischen Erhaltungsbegriff des § 3 MRG und der Verbesserung nach § 4 MRG herauszuarbeiten.  相似文献   

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