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Rechtsanwalt apl. Prof. Dr. Martin Gellermann 《Natur und Recht》2004,26(12):769-773
Mit seinem Urteil vom 7. 9. 2004 trägt der EuGH zur Schärfung des Profils der für den Schutz von Natura-2000-Gebieten maßgeblichen Bestimmung des Art. 6 FFH-RL bei. Der Beitrag behandelt die wesentlichen Aspekte der Entscheidung und zeigt die sich hiermit verbindenden rechtlichen Konsequenzen auf. 相似文献
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Prof. h.c. Dr. Hans Walter Louis LL.M. 《Natur und Recht》2009,31(2):91-100
Zusammenfassung Artenschutzrechtliche Regelungen schieben sich in verwaltungsrechtlichen Zulassungsverfahren immer
mehr in den Vordergrund und erweisen sich als ein ?u?erst schwieriger Problemkreis. Teilweise
scheint der Artenschutz inzwischen der Kernpunkt der naturschutzrechtlichen Beurteilung zu werden, wobei
die Reichweite der Tatbestandsmerkmale nicht immer beachtet wird. Die nachfolgende Ausführungen sollen
dazu beitragen, den Anwendungsbereich der artenschutzrechtlichen Verbote nach § 42 Abs. 1 BNatSchG
zu konturieren und deren Umfang der gesetzlichen Einschr?nkungen zu erl?utern. Die Entscheidung
des BVerwG zur Ortsumgehung Bad Oeynhausen wurde berücksichtigt. 相似文献
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Zusammenfassung Die europarechtlichen Normen des sog. individuenbezogenen Artenschutzes (insbesondere Art. 5 lit.
a Vogelschutz- und Art. 12 Abs. 1 lit. a FFH-Richtlinie) sowie die innerstaatlichen Umsetzungsnormen
in § 42 Abs. 1 BNatSchG sind entgegen einer weit verbreiteten Tendenz als Verbote bestimmter gezielt
auf individuelle Exemplare der geschützten Arten gerichtete Zugriffshandlungen ernst zu nehmen. Der
Beitrag zeigt auf, wie auf dieser Basis der ausufernden Anwendung der genannten Normen vorgebaut werden
kann. Die abgestufte Handlungsverantwortlichkeit von Verkehrsteilnehmern, Beh?rden zur ordnungsbeh?rdlichen
Regelung des Verkehrsgeschehens sowie zur Zulassung von Verkehrsanlagen und -wegen wird verdeutlicht, zugleich
ein praktikabler Weg zum ma?vollen und differenzierten Umgang mit dem besonderen Artenschutzrecht aufgezeigt. 相似文献
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Andreas Sommer 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2011,24(1):1-6
Der vorliegende Beitrag versucht, die Bedeutung eines "genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgebotes" im Rahmen der Wohnungsgemeinnützigkeit
im Allgemeinen sowie im Hinblick auf offene Fragen rund um die nachtr?gliche Wohnungseigentumsbegründung an gemeinnützigen
Mietwohnungen und bei "Durchbrechungen" des gemeinnützigkeitsrechtlichen Kostendeckungsprinzips im Speziellen zu erhellen. 相似文献
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Professor Dr. Michael Kloepfer 《Natur und Recht》2006,28(1):1-7
Trotz des Scheiterns der F?deralismuskommission bleibt die Aufgabe einer Reform des deutschen F?deralismus bestehen. Die nach
kontroverser Diskussion in den letzten Monaten abgeebbte Debatte um M?glichkeiten und Grenzen einer kompetenziellen Neuordnung
insbesondere der Bereiche Umweltschutz, Naturschutz und Jagdwesen hat sich somit nicht erledigt, sondern wird bei der sich
politisch abzeichnenden Wiederaufnahme der Verhandlungen zu einer F?deralismusreform fortzuführen sein. Dies bietet Anlass
zu einer Analyse der einzelnen Positionen und Argumente. Nüchtern betrachtet l?sst sich dabei als Ergebnis empfehlen, eine
einheitliche Umweltrechtskompetenz (einschlie?lich Artenschutzrecht) zu schaffen, die Rahmengesetzgebung allgemein abzuschaffen
und das Jagdwesen allein den L?ndern zu überantworten. 相似文献
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Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner LL.M. 《Natur und Recht》2008,30(5):293-303
Zusammenfassung Der im November 2007 durch das Bundesumweltministerium vorgelegte Referentenentwurf für ein Umweltgesetzbuch
2009 sieht in seinem zweiten Buch “Wasserwirtschaft” umfassende Vollregelungen vor, die an die
Stelle der bisherigen Rahmenvorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes treten sollen. Ein Kernproblem der mit
dieser Umweltrechtskodifikation verbundenen Reform des Wasserrechts ist die Einbindung des vorhandenen wasserwirtschaftsrechtlichen
Gestattungssystems in das Modell einer integrierten Vorhabengenehmigung im Allgemeinen Teil. Der Referentenentwurf
beschr?nkt sich dabei im Ergebnis weitgehend auf eine formelle Konzentrationswirkung, sieht jedoch
auf der Rechtsfolgenseite für Gew?ssernutzungen eine problematische freie Widerruflichkeit der
Vorhabengenehmigung vor. Weitere Schlüsselelemente des Entwurfs bilden seine Vorschl?ge zur Vereinheitlichung
von Landesvorschriften und zur weitreichenden Abstufung technischer Details auf die Verordnungsebene etwa
im Bereich der Anforderungen an wassergef?hrdende Stoffe. Im Detail finden sich zudem zahlreiche neue
Akzentuierungen, die meist eine St?rkung der ?kologischen Belange bezwecken. Bei der Vereinheitlichung
landesrechtlicher Diskrepanzen verbleibt der Bund hingegen vielfach auf dem bisherigen Regelungsniveau eines
blo?en Rahmengesetzgebers. 相似文献
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Martin Winner 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):434-444
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Olaf Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):237-243
Im Bereich voller Anwendbarkeit des MRG hat der Vermieter für eine Erhaltung des Mietgegenstandes "im jeweils ortsüblichen
Standard" zu sorgen. Der vorliegende Beitrag versucht, dem unbestimmten Gesetzesbegriff der Ortsüblichkeit anhand der bisherigen
Rechtsprechung Konturen zu verleihen sowie Kriterien für die bisher unklare Abgrenzung zwischen dem dynamischen Erhaltungsbegriff
des § 3 MRG und der Verbesserung nach § 4 MRG herauszuarbeiten. 相似文献
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