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1.
Das fristwidrige Anhebungsbegehren wird nach Zugang und Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist zum folgenden Zinstermin
(doch) wirksam und verkürzt so die Laufzeit der Anhebung im ersten Kalenderjahr, w?hrend es im übrigen bei den Anhebungsschritten
pro (vollem) Kalenderjahr zu bleiben hat. 相似文献
2.
3.
Die Einschr?nkung, wonach jeder einzelne Wohnungseigentümer gegen einen anderen Wohnungseigentümer, der eigenm?chtig ?nderungen
iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 vornimmt, mit Unterlassungs- bzw Beseitigungsklage nach § 523 ABGB im streitigen Rechtsweg nur vorgehen
kann, soweit er sich nicht in Widerspruch zu den anderen Wohnungseigentümern setzt, ist vereinzelt geblieben. Diese spezifische
Einschr?nkung für die Negatorienklage eines Wohnungseigentümers iS einer notwendigen Zustimmung anderer (aller übrigen) Wohnungseigentümer
wird nicht aufrecht erhalten. Die Montage von zwei Schuhregalen am Gang und die Benützung dieses Bereichs zum Abstellen von
zumindest 50 Paar Schuhen ("Schuhgarderobe") stellt eine ?nderung des Wohnungseigentumsobjekts durch Inanspruchnahme von Allgemeinfl?chen
iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 und einen eigenm?chtigen Eingriff in das Miteigentum aller Wohnungseigentümer an den gemeinsamen Teilen
der Liegenschaft dar. 相似文献
4.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(5):159-161
§ 37 Abs 5 WEG 2002 sollte die Rechtsposition des WE-Bewerbers insb im Verh?ltnis zu den anderen WE-Bewerbern klarstellen
und die in der jüngeren Rsp erkennbare Bereitschaft, die wohnungseigentumsrechtlichen Verwaltungsbestimmungen analog auch
für das Vorstadium anzuwenden, positivieren. Dabei trifft § 37 Abs 5 WEG 2002 eine klare Unterscheidung, in welchen F?llen
die Begründung von Miteigentum vorausgesetzt wird (Satz 1 und Satz 3). Die Gew?hrung der Eigentumsfreiheitsklage an einen
WE-Bewerber v?llig losgel?st von seiner Miteigentümerstellung vernachl?ssigt diese vom Gesetz exakt vorgesehene Differenzierung. 相似文献
5.
6.
Natur und Recht - Im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des Kohleausstiegs wurde kurz vor den abschließenden Beratungen auf Initiative des Ausschusses für Wirtschaft und Energie eine... 相似文献
7.
Natur und Recht - Als umfassende Unbedenklichkeitsbescheinigung beinhaltet die BImSchG-Genehmigung nicht nur eine Prüfung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben (6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG), sondern... 相似文献
8.
9.
10.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(11):312-314
Der WE-Verwalter ist im Rahmen der ordentlichen Verwaltung der WE-Liegenschaft nach entsprechender Information s?mtlicher
Wohnungseigentümer berechtigt, im Fall einer "akuten Liquidit?tskrise" der Eigentümergemeinschaft die monatlichen Akonti und
die Rücklagenbeitr?ge auch w?hrend laufender Abrechnungsperiode zu erh?hen, damit die Bewirtschaftung der WE-Liegenschaft
finanziell nicht gef?hrdet wird. 相似文献
11.
Christian Holzner 《Juristische Bl?tter》2009,131(12):793-795
Mit Rechtskraft des Versteigerungsedikts wird für das Exekutionsverfahren mit bindender Wirkung und unter Ausschluss des Rechtswegs
über die Zubeh?reigenschaft entschieden. Danach kommt eine Ausscheidung der dort als Zubeh?r festgestellten Sachen durch den
Exekutionsrichter mit der Begründung, es fehle die Zubeh?reigenschaft, nicht mehr in Betracht. Die übergabe der als Zubeh?r
mitversteigerten Sachen (hier: Gew?chsh?user auf fremder Liegenschaft) an den Ersteher ist nach § 349 EO zu vollziehen. Anderes
gilt nur, wenn Dritte diese Zubeh?rsachen im Besitz h?tten: Dann n?mlich h?tte sich das Exekutionsgericht in die Beurteilung
des Umfangs ihrer Rechte nicht einzulassen; dem Ersteher bliebe es überlassen, seine Ansprüche im Rechtsweg durchzusetzen.
Ob der Verpflichtete Eigentümer der Zubeh?rstücke war, verneinendenfalls, ob der Ersteher gutgl?ubig Eigentum an diesen erworben
hat, ist im streitigen Rechtsweg zu kl?ren. 相似文献
12.
Durch die überführung des EVB ins Zinsrecht umfasst der "bisherige Hauptmietzins" der für die Fünfzehntelanhebung nach § 46a
Abs 2 MRG ma?geblich ist, auch den (früheren) EVB, worauf (soferne vom Vermieter geltend gemacht) bei der allj?hrlich vorzunehmenden
Ermittlung des Anhebungsbetrages Bedacht zu nehmen ist, was zu einer entsprechenden ?nderung der Fünfzehntelschritte führt. 相似文献
13.
14.
Wer ein Unternehmen im Weg des Konkurses erwirbt, haftet mangels ausdrücklicher übernahme von Mietzinsschulden des Ver?u?erers
gem § 1409a ABGB für diese auch dann nicht, wenn er als Bestandnehmer in das Bestandverh?ltnis des Ver?u?erers eintritt. 相似文献
15.
16.
Die Anhebung des Hauptmietzinses im Fall der Unternehmensverpachtung nach § 12a Abs 5 MRG ist – im Gegensatz zur Unternehmensver?u?erung
– nicht befristet. 相似文献
17.
Ein Verwalter hat auch im Bereich der ordentlichen Verwaltung generellen Direktiven und individuellen Weisungen der Mehrheit
der Wohnungseigentümer Folge zu leisten, soweit sie nicht offenkundig gesetzwidrig sind. Dies bedeutet aber nicht, dass der
Verwalter den Wünschen eines dominierenden Mehrheitseigentümers in solchen Belangen auch ohne formelle, die Mitwirkungsrechte
aller Miteigentümer wahrende Beschlussfassung quasi vorauseilend gehorchen darf, wenn sie den erkl?rten Interessen der Minderheit
widersprechen. 相似文献
18.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(1):23-26
Wenn Mindest-/Miteigentumsanteile eines s?umigen Wohnungseigentümers zwangsversteigert worden sind, müssen die entsprechenden
gesetzlichen Vorzugspfandrechte nach § 27 WEG 2002 sp?testens in der Verteilungstagsatzung gem § 210 EO angemeldet werden,
da diese von Amts wegen nicht zu berücksichtigen sind. Die Anmeldung hat alle anspruchsbegründenden Tatsachen, n?mlich Zeitpunkt
der "rückst?ndigen", f?lligen Forderungen, H?he der angemeldeten Forderungen samt Rechtsgründen sowie Bestehen der gesetzlichen
Vorzugspfandrechte und deren Deckung in den Meistboten, detailliert zu enthalten. Deshalb ist eine blo? "globale" Forderungsanmeldung
unzul?ssig; sie muss vielmehr so aufgeschlüsselt werden, dass die Forderungen den einzelnen WE-Objekten und den die entsprechenden
Mindestanteile sichernden gesetzlichen Vorzugspfandrechten zugeordnet werden k?nnen. Sollten einzelne in Exekution gezogene
Mindestanteile samt den damit verbundenen WE-Objekten keinen Erwerber finden, dürfen die durch die gesetzlichen Vorzugspfandrechte
gesicherten Forderungen nicht durch jene Meistbote befriedigt werden, die für die anderen, erfolgreich zwangsversteigerten
WE-Objekte erzielt worden sind. 相似文献
19.
Hansjörg Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(9):605-606
Aus § 34a UbG folgt eine umfassende Kompetenz des Unterbringungsgerichts zur Kontrolle von Rechtseingriffen w?hrend der Unterbringung
(hier: Verletzung der ?rztlichen Verschwiegenheitspflicht); sie ist nicht auf unterbringungsspezifische Ma?nahmen beschr?nkt.
Der materielle Prüfungsma?stab ergibt sich nicht aus § 34a S 1 UbG, sondern aus der jeweiligen "besonderen Vorschrift" (hier:
§ 54 Abs 2 Z 4 ?rzteG). Die Subsidiarit?tsklausel des § 34a UbG erfasst nur die Eingriffsbefugnis, nicht jedoch die Kontrollkompetenz. 相似文献
20.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(6):193-194
Es geh?rt zum Umfang der einen Hausverwalter nach § 20 Abs 1 WEG 2002 treffenden Verpflichtung, auf Verlangen Wohnungseigentümern
die ihm bekannt gegebenen Zustellanschriften zu übermitteln. Diese Verpflichtung findet jedoch dort ihre Grenze, wo der Verwalter
durch entgegengesetzte Weisungen von Miteigentümern in einen Interessenkonflikt ger?t (hier: ausdrücklich erkl?rter Wunsch
von Wohnungseigentümern, von einem bestimmten anderen Wohnungseigentümer nicht durch Kontaktaufnahmen behelligt zu werden). 相似文献