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相似文献
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1.
Das fristwidrige Anhebungsbegehren wird nach Zugang und Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist zum folgenden Zinstermin (doch) wirksam und verkürzt so die Laufzeit der Anhebung im ersten Kalenderjahr, w?hrend es im übrigen bei den Anhebungsschritten pro (vollem) Kalenderjahr zu bleiben hat.  相似文献   

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Die Einschr?nkung, wonach jeder einzelne Wohnungseigentümer gegen einen anderen Wohnungseigentümer, der eigenm?chtig ?nderungen iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 vornimmt, mit Unterlassungs- bzw Beseitigungsklage nach § 523 ABGB im streitigen Rechtsweg nur vorgehen kann, soweit er sich nicht in Widerspruch zu den anderen Wohnungseigentümern setzt, ist vereinzelt geblieben. Diese spezifische Einschr?nkung für die Negatorienklage eines Wohnungseigentümers iS einer notwendigen Zustimmung anderer (aller übrigen) Wohnungseigentümer wird nicht aufrecht erhalten. Die Montage von zwei Schuhregalen am Gang und die Benützung dieses Bereichs zum Abstellen von zumindest 50 Paar Schuhen ("Schuhgarderobe") stellt eine ?nderung des Wohnungseigentumsobjekts durch Inanspruchnahme von Allgemeinfl?chen iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 und einen eigenm?chtigen Eingriff in das Miteigentum aller Wohnungseigentümer an den gemeinsamen Teilen der Liegenschaft dar.  相似文献   

4.
§ 37 Abs 5 WEG 2002 sollte die Rechtsposition des WE-Bewerbers insb im Verh?ltnis zu den anderen WE-Bewerbern klarstellen und die in der jüngeren Rsp erkennbare Bereitschaft, die wohnungseigentumsrechtlichen Verwaltungsbestimmungen analog auch für das Vorstadium anzuwenden, positivieren. Dabei trifft § 37 Abs 5 WEG 2002 eine klare Unterscheidung, in welchen F?llen die Begründung von Miteigentum vorausgesetzt wird (Satz 1 und Satz 3). Die Gew?hrung der Eigentumsfreiheitsklage an einen WE-Bewerber v?llig losgel?st von seiner Miteigentümerstellung vernachl?ssigt diese vom Gesetz exakt vorgesehene Differenzierung.  相似文献   

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Hermes  Georg 《Natur und Recht》2021,43(10):664-670
Natur und Recht - Im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des Kohleausstiegs wurde kurz vor den abschließenden Beratungen auf Initiative des Ausschusses für Wirtschaft und Energie eine...  相似文献   

7.
Scheidler  Alfred 《Natur und Recht》2022,44(6):395-402
Natur und Recht - Als umfassende Unbedenklichkeitsbescheinigung beinhaltet die BImSchG-Genehmigung nicht nur eine Prüfung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben (6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG), sondern...  相似文献   

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Der WE-Verwalter ist im Rahmen der ordentlichen Verwaltung der WE-Liegenschaft nach entsprechender Information s?mtlicher Wohnungseigentümer berechtigt, im Fall einer "akuten Liquidit?tskrise" der Eigentümergemeinschaft die monatlichen Akonti und die Rücklagenbeitr?ge auch w?hrend laufender Abrechnungsperiode zu erh?hen, damit die Bewirtschaftung der WE-Liegenschaft finanziell nicht gef?hrdet wird.  相似文献   

11.
Mit Rechtskraft des Versteigerungsedikts wird für das Exekutionsverfahren mit bindender Wirkung und unter Ausschluss des Rechtswegs über die Zubeh?reigenschaft entschieden. Danach kommt eine Ausscheidung der dort als Zubeh?r festgestellten Sachen durch den Exekutionsrichter mit der Begründung, es fehle die Zubeh?reigenschaft, nicht mehr in Betracht. Die übergabe der als Zubeh?r mitversteigerten Sachen (hier: Gew?chsh?user auf fremder Liegenschaft) an den Ersteher ist nach § 349 EO zu vollziehen. Anderes gilt nur, wenn Dritte diese Zubeh?rsachen im Besitz h?tten: Dann n?mlich h?tte sich das Exekutionsgericht in die Beurteilung des Umfangs ihrer Rechte nicht einzulassen; dem Ersteher bliebe es überlassen, seine Ansprüche im Rechtsweg durchzusetzen. Ob der Verpflichtete Eigentümer der Zubeh?rstücke war, verneinendenfalls, ob der Ersteher gutgl?ubig Eigentum an diesen erworben hat, ist im streitigen Rechtsweg zu kl?ren.  相似文献   

12.
Durch die überführung des EVB ins Zinsrecht umfasst der "bisherige Hauptmietzins" der für die Fünfzehntelanhebung nach § 46a Abs 2 MRG ma?geblich ist, auch den (früheren) EVB, worauf (soferne vom Vermieter geltend gemacht) bei der allj?hrlich vorzunehmenden Ermittlung des Anhebungsbetrages Bedacht zu nehmen ist, was zu einer entsprechenden ?nderung der Fünfzehntelschritte führt.  相似文献   

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14.
Wer ein Unternehmen im Weg des Konkurses erwirbt, haftet mangels ausdrücklicher übernahme von Mietzinsschulden des Ver?u?erers gem § 1409a ABGB für diese auch dann nicht, wenn er als Bestandnehmer in das Bestandverh?ltnis des Ver?u?erers eintritt.  相似文献   

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16.
Die Anhebung des Hauptmietzinses im Fall der Unternehmensverpachtung nach § 12a Abs 5 MRG ist – im Gegensatz zur Unternehmensver?u?erung – nicht befristet.  相似文献   

17.
Ein Verwalter hat auch im Bereich der ordentlichen Verwaltung generellen Direktiven und individuellen Weisungen der Mehrheit der Wohnungseigentümer Folge zu leisten, soweit sie nicht offenkundig gesetzwidrig sind. Dies bedeutet aber nicht, dass der Verwalter den Wünschen eines dominierenden Mehrheitseigentümers in solchen Belangen auch ohne formelle, die Mitwirkungsrechte aller Miteigentümer wahrende Beschlussfassung quasi vorauseilend gehorchen darf, wenn sie den erkl?rten Interessen der Minderheit widersprechen.  相似文献   

18.
Wenn Mindest-/Miteigentumsanteile eines s?umigen Wohnungseigentümers zwangsversteigert worden sind, müssen die entsprechenden gesetzlichen Vorzugspfandrechte nach § 27 WEG 2002 sp?testens in der Verteilungstagsatzung gem § 210 EO angemeldet werden, da diese von Amts wegen nicht zu berücksichtigen sind. Die Anmeldung hat alle anspruchsbegründenden Tatsachen, n?mlich Zeitpunkt der "rückst?ndigen", f?lligen Forderungen, H?he der angemeldeten Forderungen samt Rechtsgründen sowie Bestehen der gesetzlichen Vorzugspfandrechte und deren Deckung in den Meistboten, detailliert zu enthalten. Deshalb ist eine blo? "globale" Forderungsanmeldung unzul?ssig; sie muss vielmehr so aufgeschlüsselt werden, dass die Forderungen den einzelnen WE-Objekten und den die entsprechenden Mindestanteile sichernden gesetzlichen Vorzugspfandrechten zugeordnet werden k?nnen. Sollten einzelne in Exekution gezogene Mindestanteile samt den damit verbundenen WE-Objekten keinen Erwerber finden, dürfen die durch die gesetzlichen Vorzugspfandrechte gesicherten Forderungen nicht durch jene Meistbote befriedigt werden, die für die anderen, erfolgreich zwangsversteigerten WE-Objekte erzielt worden sind.  相似文献   

19.
Aus § 34a UbG folgt eine umfassende Kompetenz des Unterbringungsgerichts zur Kontrolle von Rechtseingriffen w?hrend der Unterbringung (hier: Verletzung der ?rztlichen Verschwiegenheitspflicht); sie ist nicht auf unterbringungsspezifische Ma?nahmen beschr?nkt. Der materielle Prüfungsma?stab ergibt sich nicht aus § 34a S 1 UbG, sondern aus der jeweiligen "besonderen Vorschrift" (hier: § 54 Abs 2 Z 4 ?rzteG). Die Subsidiarit?tsklausel des § 34a UbG erfasst nur die Eingriffsbefugnis, nicht jedoch die Kontrollkompetenz.  相似文献   

20.
Es geh?rt zum Umfang der einen Hausverwalter nach § 20 Abs 1 WEG 2002 treffenden Verpflichtung, auf Verlangen Wohnungseigentümern die ihm bekannt gegebenen Zustellanschriften zu übermitteln. Diese Verpflichtung findet jedoch dort ihre Grenze, wo der Verwalter durch entgegengesetzte Weisungen von Miteigentümern in einen Interessenkonflikt ger?t (hier: ausdrücklich erkl?rter Wunsch von Wohnungseigentümern, von einem bestimmten anderen Wohnungseigentümer nicht durch Kontaktaufnahmen behelligt zu werden).  相似文献   

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