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Georg E. Kodek 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2010,23(11):313-316
Dem Erfordernis des § 31 Abs 2 GBG ist nicht entsprochen, wenn eine blo? privatrechtliche Erkl?rung einer Gemeinde vorliegt,
die zwar nach den Vorschriften der einschl?gigen Gemeindeordnung privatrechtliche Wirksamkeit erzeugt, aber eben keine "Erkl?rung
einer Beh?rde des Bundes oder des Landes" umfasst. 相似文献
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Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(12):363-364
Zum ?u?erungsrecht jedes Wohnungseigentümers – auch bei voraussichtlich chancenloser Gegenposition – als Gültigkeitsvoraussetzung
für das Zustandekommen eines Mehrheitsbeschlusses in einer Umlaufabstimmung, zur Stimmrechtsbindung und zur Bekanntgabepflicht
des Abstimmungsergebnisses durch den Initiator des Umlaufbeschlussverfahrens. Auch Umlaufbeschlussentwürfe in Form einer vorgelegten
Unterschriftenliste sind grunds?tzlich zul?ssig. Der Beschlussentwurf in der Umlaufabstimmung muss keineswegs neutral formuliert
sein, damit der Mehrheitsbeschluss rechtswirksam wird. Rechtswirksamkeit ist etwa auch dann gegeben, wenn die Anteilsmehrheit
den Beschlusstext vorlegt und die Wohnungseigentümer ohne weiteres durch einen Beisatz (zB "bin nicht einverstanden") unterschriftlich
abstimmen k?nnen, obwohl im vorbereiteten Text blo? "bin einverstanden" steht. 相似文献