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相似文献
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1.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):120-121
Ein Urkundenbeweis durch Einsicht in gerichtliche Vorakten ist unter den Voraussetzungen des § 281a ZPO zul?ssig, also insbesondere, wenn beide Parteien der Heranziehung des Voraktes als Beweismittel zugestimmt haben.  相似文献   

2.
Die Selbstverwaltung der Miteigentümer, die in § 833 ABGB geregelt ist, gilt grunds?tzlich auch für die Eigentümergemeinschaft und ist sogar als Normalfall der Verwaltung konzipiert. Wenn bei Selbstverwaltung einzelne Wohnungseigentümer bestimmte Ausschnitte von Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, werden sie dadurch nicht zu "Verwaltern" iSd §§ 19 ff WEG und daher von den entsprechenden Verwalterpflichten des WEG nicht erfasst. Selbstverwaltung liegt vor, solange die Eigentümergemeinschaft nach dem Mehrheitswillen ihrer Teilhaber die Verwaltung selbstverantwortlich führt, auch wenn einzelne Aufgaben von bestimmten Wohnungseigentümern wahrgenommen werden. Der erkennende Senat h?lt an seiner zum WEG 1975 ergangenen Rsp fest, dass die rechtsgestaltende Entscheidung des Au?erstreitrichters darüber, ob auf Antrag eines Mit- und Wohnungseigentümers (anstelle der bisherigen Selbstverwaltung) ein Verwalter zu bestellen ist, von der Dartuung der Untunlichkeit der Aufrechterhaltung der Selbstverwaltung abh?ngt.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):587-589
So wie ein Testamentsvollstrecker aus wichtigen Gründen als solcher gerichtlich abberufen werden kann (RIS-Justiz RS0013115), kann er von gemeinsam agierenden Miterben (jedenfalls dann, wenn der Erblasser in einer gültigen letztwilligen Verfügung hiezu nichts Gegenteiliges angeordnet hat) von seinen Verwaltungsaufgaben enthoben werden.  相似文献   

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Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):733-734
Die Er?ffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Verm?gen des Unterhaltsschuldners führt nicht zur Unterbrechung eines Unterhaltsvorschussverfahrens.  相似文献   

10.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(5):320-321
Die Bestellung eines Verfahrenssachwalters wird wie jene des einstweiligen Sachwalters bereits mit der Zustellung des Bestellungsbeschlusses und nicht erst mit dessen Rechtskraft wirksam. Hinsichtlich des Fehlens einer klarstellenden Regelung über den Eintritt der Wirksamkeit des Bestellungsbeschlusses ist insofern von einer planwidrigen Unvollst?ndigkeit des § 119 Au?StrG auszugehen, die durch analoge Anwendung des § 120 Au?StrG geschlossen werden kann.  相似文献   

11.
Der Annahme der Ertragsf?higkeit einer Vermietungsbet?tigung steht nicht entgegen, wenn das Bestandobjekt vor der tats?chlichen Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses übertragen oder die Vermietung eingestellt wird. In diesen F?llen hat der Steuerpflichtige den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von Vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachtr?glich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unw?gbarkeiten ergeben hat. Im Rahmen des rechtlichen Geh?rs ist der Partei Gelegenheit zu geben, ein diesbezügliches Vorbringen zu erstatten. Dieses kann ua auch darin bestehen, Schwierigkeiten bei der Mietersuche oder gesundheitliche Beeintr?chtigungen des Vermieters aufzuzeigen. § 16 Abs 1 EStG 1988 (§ 28 EStG 1988): Kein erforderlicher Veranlassungszusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn (zuerst) der Beschluss gefasst wird, das Objekt zu verkaufen und (erst nachher) es (gegen Kostenersatz befristet bis zum Verkauf des Objektes) zu vermieten.  相似文献   

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13.
Die Einr?umung eines Wohnungsrechtes (Gebrauchsrechtes) an die Ehegattin kann in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung nicht schenkungssteuerbar aber auch schenkungssteuerbefreit erfolgen.  相似文献   

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15.
Der Annahme der Ertragsf?higkeit einer Vermietungsbet?tigung steht nicht entgegen, wenn die Liegenschaft vor der tats?chlichen Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses übertragen wird.  相似文献   

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Der Nebenintervenient kann seinen Beitritt w?hrend des Verfahrens widerrufen. Mit dem Widerruf scheidet er aus dem Verfahren aus; der frühere Nebenintervenient kann daher wie jeder andere Dritte auf derselben oder der anderen Seite neuerlich beitreten. Die Erkl?rung des "Seitenwechsels" macht den Widerruf des Beitritts hinreichend deutlich. Durch den Widerruf wird das vom Nebenintervenienten bisher erstattete Vorbringen unbeachtlich. Beweisergebnisse, die auf seinen Antr?gen oder Fragen beruhen, bleiben im Rahmen des Vorbringens der Hauptparteien beachtlich. Eine blo? mündliche Erkl?rung einer Person, dem Verfahren als Nebenintervenient beizutreten, ist über Antrag einer Partei zurückzuweisen; die Nebenintervention hat durch Zustellung eines Schriftsatzes an beide Parteien zu erfolgen (§ 18 Abs 1 ZPO).  相似文献   

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