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1.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):120-121
Ein Urkundenbeweis durch Einsicht in gerichtliche Vorakten ist unter den Voraussetzungen des § 281a ZPO zul?ssig, also insbesondere,
wenn beide Parteien der Heranziehung des Voraktes als Beweismittel zugestimmt haben. 相似文献
2.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(1):45-47
Die Selbstverwaltung der Miteigentümer, die in § 833 ABGB geregelt ist, gilt grunds?tzlich auch für die Eigentümergemeinschaft
und ist sogar als Normalfall der Verwaltung konzipiert. Wenn bei Selbstverwaltung einzelne Wohnungseigentümer bestimmte Ausschnitte
von Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, werden sie dadurch nicht zu "Verwaltern" iSd §§ 19 ff WEG und daher von den entsprechenden
Verwalterpflichten des WEG nicht erfasst. Selbstverwaltung liegt vor, solange die Eigentümergemeinschaft nach dem Mehrheitswillen
ihrer Teilhaber die Verwaltung selbstverantwortlich führt, auch wenn einzelne Aufgaben von bestimmten Wohnungseigentümern
wahrgenommen werden. Der erkennende Senat h?lt an seiner zum WEG 1975 ergangenen Rsp fest, dass die rechtsgestaltende Entscheidung
des Au?erstreitrichters darüber, ob auf Antrag eines Mit- und Wohnungseigentümers (anstelle der bisherigen Selbstverwaltung)
ein Verwalter zu bestellen ist, von der Dartuung der Untunlichkeit der Aufrechterhaltung der Selbstverwaltung abh?ngt. 相似文献
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4.
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6.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):587-589
So wie ein Testamentsvollstrecker aus wichtigen Gründen als solcher gerichtlich abberufen werden kann (RIS-Justiz RS0013115),
kann er von gemeinsam agierenden Miterben (jedenfalls dann, wenn der Erblasser in einer gültigen letztwilligen Verfügung hiezu
nichts Gegenteiliges angeordnet hat) von seinen Verwaltungsaufgaben enthoben werden. 相似文献
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9.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):733-734
Die Er?ffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Verm?gen des Unterhaltsschuldners führt nicht zur Unterbrechung
eines Unterhaltsvorschussverfahrens. 相似文献
10.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(5):320-321
Die Bestellung eines Verfahrenssachwalters wird wie jene des einstweiligen Sachwalters bereits mit der Zustellung des Bestellungsbeschlusses
und nicht erst mit dessen Rechtskraft wirksam. Hinsichtlich des Fehlens einer klarstellenden Regelung über den Eintritt der
Wirksamkeit des Bestellungsbeschlusses ist insofern von einer planwidrigen Unvollst?ndigkeit des § 119 Au?StrG auszugehen,
die durch analoge Anwendung des § 120 Au?StrG geschlossen werden kann. 相似文献
11.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(3):95-96
Der Annahme der Ertragsf?higkeit einer Vermietungsbet?tigung steht nicht entgegen, wenn das Bestandobjekt vor der tats?chlichen
Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses übertragen oder die Vermietung eingestellt wird. In diesen F?llen hat der Steuerpflichtige
den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von Vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist,
sondern sich die Beendigung erst nachtr?glich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unw?gbarkeiten ergeben hat. Im Rahmen
des rechtlichen Geh?rs ist der Partei Gelegenheit zu geben, ein diesbezügliches Vorbringen zu erstatten. Dieses kann ua auch
darin bestehen, Schwierigkeiten bei der Mietersuche oder gesundheitliche Beeintr?chtigungen des Vermieters aufzuzeigen. §
16 Abs 1 EStG 1988 (§ 28 EStG 1988): Kein erforderlicher Veranlassungszusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung,
wenn (zuerst) der Beschluss gefasst wird, das Objekt zu verkaufen und (erst nachher) es (gegen Kostenersatz befristet bis
zum Verkauf des Objektes) zu vermieten. 相似文献
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13.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(1):30-32
Die Einr?umung eines Wohnungsrechtes (Gebrauchsrechtes) an die Ehegattin kann in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung
nicht schenkungssteuerbar aber auch schenkungssteuerbefreit erfolgen. 相似文献
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15.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(5):149-150
Der Annahme der Ertragsf?higkeit einer Vermietungsbet?tigung steht nicht entgegen, wenn die Liegenschaft vor der tats?chlichen
Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses übertragen wird. 相似文献
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17.
Der Nebenintervenient kann seinen Beitritt w?hrend des Verfahrens widerrufen. Mit dem Widerruf scheidet er aus dem Verfahren
aus; der frühere Nebenintervenient kann daher wie jeder andere Dritte auf derselben oder der anderen Seite neuerlich beitreten.
Die Erkl?rung des "Seitenwechsels" macht den Widerruf des Beitritts hinreichend deutlich. Durch den Widerruf wird das vom
Nebenintervenienten bisher erstattete Vorbringen unbeachtlich. Beweisergebnisse, die auf seinen Antr?gen oder Fragen beruhen,
bleiben im Rahmen des Vorbringens der Hauptparteien beachtlich. Eine blo? mündliche Erkl?rung einer Person, dem Verfahren
als Nebenintervenient beizutreten, ist über Antrag einer Partei zurückzuweisen; die Nebenintervention hat durch Zustellung
eines Schriftsatzes an beide Parteien zu erfolgen (§ 18 Abs 1 ZPO). 相似文献
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