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相似文献
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1.
Selbst wenn ein Super?difikat unzul?ssig im Zuge der Realexekution mitversteigert wurde, erwirbt der gutgl?ubige Ersteher durch den Zuschlag daran Eigentum. Nach § 328 ABGB muss der Erwerber nicht seinen guten Glauben nachweisen; die Beweislast trifft denjenigen, der aus der Unredlichkeit Rechte für sich ableiten will. Solange der Eigentümer eines Bauwerkes nicht erfolgreich gegen die Exekution nach § 37 EO Widerspruch erhoben hat, ist ein auf dem zu versteigernden Grundstück errichtetes Geb?ude als Teil der den Gegenstand der Exekution bildenden Liegenschaft anzusehen.  相似文献   

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3.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(12):779-780
Erwirbt der Eigentümer eines in massiver Bauweise ausgeführten Super?difikats sp?ter auch die überbaute Liegenschaft, wird das Bauwerk durch Zuwachs zum unselbstst?ndigen Liegenschaftsbestandteil; das gesetzliche Erfordernis fehlender Belassungsabsicht spricht ebenso gegen eine m?gliche Dauerspaltung von Grund- und Bauwerkseigentum wie die Verkehrserwartung.  相似文献   

4.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(4):261-264
Optiert der Masseverwalter bei der freih?ndigen Verwertung einer Liegenschaft für Umsatzsteuerpflicht, so ist die anfallende Umsatzsteuer den Sondermassekosten zuzuordnen. Die dann abzugsf?higen Vorsteuern erh?hen andererseits den an Absonderungsgl?ubiger ausschüttbaren Betrag. Die Bestimmung der sich daraus ergebenden endgültigen H?he der Sondermassekosten obliegt dem Konkursgericht.  相似文献   

5.
Bei der Internetauktion eines privaten Einlieferers als Verk?ufer auf der von einem Seitenanbieter zur Verfügung gestellten Plattform macht der Verk?ufer mit Beginn der Auktion durch Einrichtung der Angebotsseite demjenigen ein verbindliches Verkaufsangebot, der w?hrend deren Laufzeit das h?chste Gebot abgeben wird. Dieser Bieter nimmt das Verkaufsangebot durch die Abgabe des h?chsten Gebots an. Ein solcher Kaufvertrag ist kein Glücksvertrag, er ist daher gem § 934 ABGB wegen Verkürzung über die H?lfte anfechtbar, weil ferner auch die nur auf Zwangsversteigerungen bezogene Ausnahme gem § 935 ABGB nicht eingreift. Ob bei einem solchen Vertrag ein Rücktrittsrecht nach § 5e KSchG besteht, bleibt offen.  相似文献   

6.
Ein Bergsportverein haftet aufgrund einer ungenügenden Fallschutz bietenden Mattensicherung für die Verletzung eines kletterunerfahrenen Elternteils beim Besuch einer Weihnachtsfeier im Rahmen eines Kinderkletterkurses.  相似文献   

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8.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):378-379
Eine w?hrend der Verlassenschaftsabhandlung vor dem Gerichtskommiss?r getroffene Vereinbarung nach § 181 Abs 3 Au?StrG, mit der einem Noterben das Eigentumsrecht an einer Nachlassliegenschaft übertragen wird, ist als Ver?u?erung von Gegenst?nden aus dem Verlassenschaftsverm?gen gem § 810 Abs 2 ABGB zu qualifizieren. Eine solche Ver?u?erung geh?rt auch nicht zum gew?hnlichen Wirtschaftsbetrieb. Sie bedarf daher stets einer gerichtlichen Genehmigung.  相似文献   

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10.
11.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):445-447
Aus der Bestimmung des § 3 Abs 1 GBG, wonach jeder Grundbuchsk?rper als Ganzes zu behandeln ist, folgt, dass jede Belastung eines Grundbuchsk?rpers, sei es ein Bestand- oder Vorkaufsrecht, ein Wiederkaufsrecht, eine Dienstbarkeit oder eine Reallast, auf dem ganzen Grundbuchsk?rper einzutragen ist, nicht auf einzelnen Grundstücken oder Teilen davon. Allerdings ist es mit der überwiegenden Lehre und Rsp aus materieller Sicht m?glich, ein Vorkaufsrecht nur an einem von mehreren Grundstücken einer Liegenschaft bzw auf einem Grundstücksteil zu vereinbaren. Die Belastung ist dabei auf dem ganzen Grundbuchsk?rper einzuverleiben. Der Vorkaufsfall wird grunds?tzlich nur dann ausgel?st, wenn dem Berechtigten der vom Vorkaufsrecht betroffene Teil der Liegenschaft angeboten wird, w?hrend beim Weiterverkauf der gesamten Liegenschaft das Vorkaufsrecht grunds?tzlich aufrecht bleibt.  相似文献   

12.
Beim mittelbaren Finanzierungsleasing ist der Vertreter einer Verk?uferfirma (= Lieferantin des Leasinggutes), der auch Vertragsformulare der Leasingfirma mit sich führt, auch Mann ihres Vertrauens im Hinblick auf die richtige übermittlung der Anbot- und Annahmeerkl?rungen den Leasingvertrag betreffend. Zur Gew?hrleistung und dem (Nicht-)Bestehen eines Einwendungsdurchgriffs beim mittelbaren Finanzierungsleasing.  相似文献   

13.
14.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(3):176-178
Angesichts des eindeutigen Wortlauts ist unstrittig, dass Art XLII Abs 1 EGZPO keinen eigenen Anspruch auf Rechnungslegung schafft, sondern eine materiellrechtliche (bürgerlich-rechtliche) Verpflichtung voraussetzt. Eine solche ist auch aus privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien ableitbar, wenn ein Vertragsteil in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang des Verm?gens im Ungewissen und der andere unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen und die Auskunftserteilung nach den Grunds?tzen von Treu und Glauben zumutbar ist. Ein Generalvergleich, der ein Dauerschuldverh?ltnis beendet, erfasst im Zweifel alle aus diesem Rechtsverh?ltnis entspringenden oder damit zusammenh?ngenden Forderungen. Diese Bereinigungswirkung tritt auch dann ein, wenn in den Vergleich keine Generalklausel aufgenommen wurde. Sie erfasst auch alle Ansprüche, an welche die Parteien zwar nicht gedacht haben, an die sie aber denken konnten. Das Institut der Stufenklage schafft insofern keinen selbstst?ndigen Anspruch auf Rechnungslegung, als ein Hauptanspruch nach Generalvergleich nicht mehr besteht.  相似文献   

15.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):586-587
Der Fruchtgenussberechtigte hat das ausschlie?liche Recht auf Ausübung der Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse, sodass der Eigentümer des belasteten Anteils von dessen Nutzung und Verwaltung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch im Wohnungseigentumsrecht. Der Eigentümer einer mit einem Fruchtgenussrecht belasteten Eigentumswohnung hat daher kein Recht auf die Benutzung (und Verwaltung) des Wohnungseigentumsobjekts selbst. Er ist daher auch für eine Unterlassungsklage wegen unerlaubter Ver?nderungen der Sache durch den Fruchtnie?er nicht passiv legitimiert.  相似文献   

16.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):251-253
Im Hinblick auf § 6 ZPO ist das Fehlen der Prozessvoraussetzung der gesetzlichen Vertretung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen. Gesetzlich nicht geh?rig vertreten ist eine Gemeinde, wenn nach den für sie geltenden Organisationsvorschriften für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Gemeinderatsbeschluss vorgesehen ist, dieser aber nicht vorliegt. Scheitert ein Sanierungsversuch im Sinne des § 6 Abs 2 ZPO, ist das dennoch von ihr geführte Verfahren für nichtig zu erkl?ren und die Klage zurückzuweisen.  相似文献   

17.
Rummel 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):441-445
Mit der Vereinbarung zwischen Vor- und Nacherben, eine volle Nacherbschaft in eine solche auf den überrest zu verwandeln, wird es dem Nacherben erm?glicht, durch Schenkungen die Nacherbschaft im Endergebnis zu beseitigen. Auf eine solche Vereinbarung ist die Formvorschrift für den Erbschaftskauf (§ 1278 Abs 2 ABGB) entsprechend anzuwenden.  相似文献   

18.
Die Klage auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft an einer einzelnen Nachlasssache kann Erbteilungsklage iSv § 77 Abs 2 JN sein.  相似文献   

19.
Grunds?tzlich ist hoch qualifizierten Berufsfu?ballern ein Recht auf Besch?ftigung zuzubilligen. Es umfasst allerdings nicht das Recht auf Einsatz in der Kampfmannschaft. Die Teilnahme am Training der Kampfmannschaft muss aber jedenfalls erm?glicht werden.  相似文献   

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