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Natur und Recht - Als Fortführung des European Green Deal wurde am 14.7.2021 das bisher umfangreichste Klimapaket der Europäischen Kommission vorgestellt: Das Klimapaket “Fit For... 相似文献
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Hubert Hinterhofer 《Juristische Bl?tter》2009,131(12):801-804
Die Konfrontation von gerichtlichen Sachverst?ndigen mit wissenschaftlich fundierter Meinung privat beigezogener Fachleute
ist gesetzlich intendiert. Das Anwenden oder Nichtanwenden einer von mehreren wissenschaftlich anerkannten Untersuchungsmethoden
begründet keine Mangelhaftigkeit von Befund oder Gutachten der gerichtlich beigezogenen Sachverst?ndigen. Bei misslungener
Entkr?ftung der dagegen vorgebrachten Einw?nde ist aber ein weiterer Experte beizuziehen. 相似文献
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Professor Dr. Stephan Tomerius 《Natur und Recht》2005,27(1):14-20
Die Konjunktur des Themas Flächenverbrauch und Flächensparen hält in der umweltpolitischen und umweltwissenschaftlichen Diskussion an. Angesichts der nach wie vor erheblichen Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke kommt der Nutzung von Potenzialen im Bestand der Gemeinden wachsende Bedeutung zu. Eine Schlüsselrolle kann hierbei die Revitalisierung und Wiedernutzung brach gefallener Flächen spielen. Der Beitrag schildert Strategien und Instrumente des Flächenrecyclings im Umfeld der für die Planungspraxis einschlägigen umwelt- und planungsrechtlichen Regelungen. 相似文献
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Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(9):278-279
War bei Beginn des Bestandverh?ltnisses bereits eine Therme im Bestandobjekt vorhanden, stellt deren Austausch gegen ein funktionell
grunds?tzlich gleichwertiges Ger?t keine Verbesserung iSd § 10 MRG idF vor der WRN 2006 dar, sodass ein auf diese Bestimmung
gestützter Anspruch ausscheidet. Eine "Kostenaufstellung" stellt keine im Lichte des § 10 MRG taugliche Rechnung dar, wenn
es sich dabei inhaltlich um eine blo?e Quittung handelt, aus der sich insb nicht der Leistungszeitpunkt ergibt, der jedoch
für den Umfang eines allf?lligen Ersatzanspruchs relevant ist. 相似文献
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Iris Eisenberger 《Journal für Rechtspolitik》2011,19(1):27-33
Der Beitrag besch?ftigt sich mit der Leistungsf?higkeit der ?sterreichischen Verfassung. Er setzt sich zuerst mit der Frage
auseinander, was das Konzept der Leistungsf?higkeit im Zusammenhang mit Verfassungen bedeuten kann. Weiters mit der Frage,
was eine Verfassung überhaupt leisten soll und wie sie das zu Leistende leisten kann und schlie?lich mit der Frage, ob die
?sterreichische Verfassung leistet, was sie leisten m?chte. 相似文献
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Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(2):109-111
L?uft das Abwicklungsverh?ltnis im Rahmen der Beseitigung des Erstschadens darauf hinaus, dass im Ergebnis der Sch?diger sowohl
den Herstellungsgehilfen ausw?hlt als auch wirtschaftlich die Gestaltung der Reparaturkosten bestimmt und tr?gt, so ist dies
unter dem Aspekt des Risikos von weiteren Sch?den aus Anlass der Behebungsversuche einem Naturalersatz unmittelbar durch den
Sch?diger gleichzuhalten. Es sind allf?llige im Zuge der Schadensbehebung durch den Herstellungsgehilfen verursachte weitere
Sch?den auch dem Erstsch?diger zuzurechnen. 相似文献
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Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(5):135-138
Ist ein Mehrheitsbeschluss über ordentliche Verwaltungsma?nahmen (hier: Erhaltungsarbeiten an der WE-Anlage; Finanzierung
durch sofortige Umlage und erh?hte Rücklagenbeitr?ge) wirksam zustande gekommen, weil der WE-Verwalter allen Wohnungseigentümern
rechtzeitig Gelegenheit zur ?u?erung gegeben hat, ist aber die Beschlussanfechtungsfrist noch nicht verstrichen oder eine
Anfechtung anh?ngig, muss von einer vorl?ufigen, "zeitlich eingeschr?nkten" Vollziehbarkeit des Beschlusses ausgegangen werden.
Die Anteilsmehrheit der Wohnungseigentümer kann daher im Bereich der ordentlichen Verwaltung auf diese Weise einen, wenn auch
noch anfechtbaren oder angefochtenen Beschluss durchsetzen. Für die "vorl?ufige" Vollziehbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses
der ordentlichen Verwaltung l?sst der OGH hier als nicht entscheidungsrelevant offen, ob die Verletzung von Formalvorschriften
(hier: Unterlassen des Hausanschlags über die Beschlussfassung und f?lschliche Bezeichnung des Mehrheitsbeschlusses als dem
Bekl vorgelegter "Umlaufbeschluss") im Wege der Anfechtung zur Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses führt oder nicht. Die erfolgreiche
Anfechtung stellt die Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses mit Wirkung ex tunc fest. 相似文献
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Lukas 《Juristische Bl?tter》2010,132(1):61-62
Eine Verpflichtung des Arbeitgebers als Adressat der Bestimmung des § 1157 ABGB auf Bekanntgabe der im Rahmen der Betriebsorganisation
zur Verhinderung von Arbeitsunf?llen durch andere Arbeitnehmer zust?ndigen Arbeitskollegen ist grunds?tzlich zu bejahen; dieser
Anspruch besteht auch gegenüber einem bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer. Soweit der gesch?digte Arbeitnehmer zur Feststellung
der für den Arbeitsunfall verantwortlichen Personen darauf angewiesen ist, hat er auch ein Einsichtsrecht in die entsprechenden,
vom Arbeitgeber auch nach Europarecht zu dokumentierenden Dienstpl?ne und Aufzeichnungen, die – im Umfang des Einsichtsrechts
– gemeinschaftliche Urkunden iSd § 304 ZPO sind. Insoweit ist auch unter dem Aspekt des Grundrechts auf Datenschutz ein "überwiegendes
berechtigtes Interesse" des gesch?digten Arbeitnehmers zu bejahen. 相似文献