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Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(3):176-178
Bei Arbeitskr?fteüberlassung kann der Besch?ftiger im Konkurs des überlassers den Entgeltforderungen des Masseverwalters nicht
mit der Unsicherheitseinrede begegnen, wenn ein Anspruch auf eine (im funktionellen Synallagma stehende) Gegenleistung nicht
mehr besteht. Dies gilt ungeachtet seiner m?glichen Haftung aus § 14 AüG. 相似文献
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Natur und Recht - Als allein objektive Verfassungsnorm kann Art. 20a GG für sich genommen dem Einzelnen kein subjektives Recht auf Klima-Gesetzgebung verleihen. Hieran ändert auch der... 相似文献
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Hansj?rg Sailer 《Juristische Bl?tter》2012,134(9):580-580
Aus den Vereinen/Ankündigungen
Ober?sterreichische Juristische Gesellschaft – Weiteres Programm Wintersemester 2012/2013 – Ankündigung; Veranstaltungsreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts" – Ankündigung 相似文献10.
Olaf Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(3):76-78
Auch im Rahmen der dynamischen Erhaltung iSd § 3 MRG muss als Voraussetzung für die Qualifikation als Erhaltungsarbeit überhaupt
ein Mangel im Sinne einer Reparaturbedürftigkeit, einer Einschr?nkung der Funktionsf?higkeit, Brauchbarkeit oder zumindest
Schadensgeneigtheit feststehen. 相似文献
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Natur und Recht - Zoos verstehen sich nicht nur als Stätten der Arterhaltung. Sie sind nach den zwingenden Genehmigungsvoraussetzungen des 42 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter... 相似文献
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Czybulka Detlef Fischer-Hüftle Peter Hampicke Ulrich Köck Wolfgang Martinez José 《Natur und Recht》2021,43(5):297-307
Natur und Recht - Nachdem bereits in einer Abhandlung (NuR 2021, Heft 4) Notwendigkeit, Funktion und Leitbild eines neuen Landwirtschaftsgesetzes dargestellt wurden, behandelt der vorliegende... 相似文献
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Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2011,24(5):142
Sollte eine im Mietvertrag enthaltene Vereinbarung, das Pr?sentationsrecht k?nne "bei Beendigung des Bestandverh?ltnisses"
ausgeübt werden, so zu verstehen sein, dass dieses Recht nicht nur im Fall der Kündigung durch den Mieter, sondern auch bei
Kündigung durch den Vermieter bestehen soll, w?re jedenfalls zwingende Voraussetzung, dass das Bestandverh?ltnis zum Zeitpunkt
der Namhaftmachung des Nachmieters noch aufrecht besteht, setzt doch die Geltendmachung vertraglicher Rechte die Wirksamkeit
des Vertrags voraus. War das Mietverh?ltnis aber bereits lang vorher (infolge rechtswirksamer Kündigung des Vermieters) aufgel?st,
so ist der Mieter wegen der schon zuvor erfolgten Aufl?sung des Mietverh?ltnisses zur Ausübung des Pr?sentationsrechts nicht
mehr legitimiert. Die Namhaftmachung eines Nachmieters steht dem Mieter (allenfalls) im Zeitraum zwischen Zustellung der Aufkündigung
und dem Zeitpunkt der wirksam gewordenen Aufl?sung des Bestandverh?ltnisses offen. 相似文献
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Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):57-59
Besteht für die Wertermittlung durch einen Sachverst?ndigen keine gesetzlich vorgeschriebene Methode, so unterliegt das von
den Tatsacheninstanzen gebilligte Ergebnis eines Gutachtens keiner Nachprüfung durch den OGH, weil es um eine Tatfrage geht.
Welche Wertermittlungsmethode die gerechteste und zielführendste ist, h?ngt von den Umst?nden des Einzelfalls ab. Bewertungsergebnis
und Aufgabenad?quanz der vom Sachverst?ndigen gew?hlten Methode sind vom Gericht frei zu würdigen. Eine Aufwertung des Restwerts
der baulichen Investitionen des Bestandnehmers nach dem Baukostenindex kommt nicht in Betracht, ist doch der Aufwandersatz
nach stRsp durch den Vorteil begrenzt, den der Bestandgeber im Zeitpunkt der Beendigung des Bestandverh?ltnisses aufgrund
der vom Bestandnehmer get?tigten Investitionen noch hat. Auch wenn der Bestandnehmer als Vollkaufmann vorsteuerabzugserechtigt
ist, ist ihm der auf die Investitionen entfallende USt-Betrag zu ersetzen. Das Gericht hat bei seiner Entscheidung über den
Anspruch auf Ersatz einer Sache oder Leistung die USt, die aus dem Titel des Schadenersatzes, der Bereicherung, der Verwendung
oder des Prozesskostenersatzes begehrt wird, nicht gesondert zu behandeln und auch nicht die abgabenrechtliche Vorfrage zu
entscheiden, ob der Ersatzberechtigte die USt im Wege des Vorsteuerabzugs vergütet erhalten k?nnte. Schlie?t der Ersatzbetrag
auch USt ein, so erw?chst jedoch dem Ersatzpflichtigen gegen den Ersatzberechtigten ein Rückersatzanspruch in der H?he des
Umsatzsteuerbetrages, sobald und soweit ihn der Ersatzberechtigte als Vorsteuer abziehen k?nnte. 相似文献
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Im Zuge der überarbeitung der Bestimmungen über die Zwangsversteigerung von Liegenschaften durch die EO-Nov 2000 wurden auch
die Bestimmungen über die Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft in den §§ 352 bis 352c EO neu gestaltet. Die
Neuregelung der Verteilung des Meistbots gem § 352c EO wirft allerdings eine Reihe von Fragen auf. Der folgende Beitrag skizziert
den Ablauf des Verteilungsverfahrens, beleuchtet den Gegenstand und das Ziel des Verteilungsverfahrens sowie die Frage des
Kostenersatzes. 相似文献
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Dort, wo die Erhaltungspflicht des § 3 MRG zum Tragen kommt, ist kein Platz mehr für eine Anwendung der Erhaltungspflichten
des § 1096 Abs 1 erster Satz ABGB. § 3 MRG erweitert zwar die Erhaltungspflicht des Vermieters auf allgemeine Teile, diese
Erhaltungspflicht ist aber auch daran gebunden, dass ein Grund des § 3 Abs 2 MRG gegeben ist. Der "dynamische" Erhaltungsbegriff
gilt nur zur gesetzlichen Erhaltungspflicht. Das dem Mieter durch § 1096 ABGB gew?hrte zwingende Zinsminderungsrecht verdr?ngt
für seinen Anwendungsbereich das allgemeine Zurückbehaltungsrecht des § 1052 ABGB. 相似文献
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Hansj?rg Sailer 《Juristische Bl?tter》2011,133(11):700
Aus den Vereinen / Ankündigungen
Einladung zur Teilnahme am Preis des Verbandes ?sterreichischer Banken und Bankiers für Arbeiten im Bereich des Wirtschafts- und Bankrechts 2012 相似文献20.
Natur und Recht - Das BNatSchG ist seit seiner Einführung im Jahr 1976 wiederholt geändert worden. Mit nahezu jeder Änderung wurde das verwaltungsrechtlichen Regelungsregime... 相似文献