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1.
Christian Schrader 《Natur und Recht》2009,32(4):747-753
Bodenschutz und Klimaschutz werden bislang kaum in ihren Zusammenh?ngen betrachtet. W?hrend
der Klimaschutz zu einem Thema ersten Ranges wurde, trat der Bodenschutz seit 1998 in den Hintergrund. Die
Verbindung der beiden Themen k?nnte neue Impulse verleihen. Im vorliegenden Beitrag wird eingangs
die Sachlage nachgezeichnet (I), um sodann die Berücksichtigung im Bodenschutzrecht (II) und im Klimaschutzrecht
(III) aufzuzeigen. Der Beitrag schlie?t mit Gedanken zur Fortentwicklung der Rechtsbeziehungen (IV). 相似文献
2.
Prof. Dr. jur. Walter Bückmann Prof. Dr.-Ing. habil. Yeong Heui Lee 《Natur und Recht》2008,30(1):1-15
Zusammenfassung Seit einem Jahr liegen die thematische Strategie für den Bodenschutz und der Entwurf der Bodenrahmenrichtlinie vor, mit denen
die Europ?ische Kommission das europ?ische Umweltrecht komplettieren und einen nachhaltigen Umgang mit den Bodenressourcen
erreichen will. Jahrzehnte vorher hatten schon die Welt-Boden-Charta und die Europ?ische Bodencharta eine nachhaltige Bodennutzung
gefordert, um der anhaltenden Bodendegradation Einhalt zu gebieten. Vor 15 Jahren hatte die Weltgemeinschaft die Rio-Deklaration
über Umwelt und Entwicklung und einen Aktionsplan für diese Deklaration, mit denen nachhaltige Entwicklung, nachhaltige Ressourcennutzung
und nachhaltiger Bodenschutz umgesetzt werden sollen, vereinbart. Der Beitrag stellt die Strategie, die Rahmenrichtlinie und
den Diskurs zwischen den am Entscheidungsprozess beteiligten Organen und Interessenvertretungen von Landwirtschaft und Industrie,
der noch im Gange ist, dar. Auch werden einige Schlüsselthemen der Weiterentwicklung des Bodenschutzes, l?sungsbedürftige
theoretische Fragen, die im Hintergrund der Auseinandersetzungen stehen, skizziert. 相似文献
3.
Rechtsreferendar Dr. Jan Duikers 《Natur und Recht》2006,28(10):623-631
Der Beitrag untersucht die Struktur der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG (UHRL) und analysiert den Gesetzentwurf zu deren
Umsetzung, den das Bundesumweltministerium (BMU) am 4.3.2005 vorgelegt hat. Er erg?nzt den Beitrag von Führ/Lewin/Roller NuR
2006, 67 ff., der den auf die Biodiversit?t bezogenen Aspekten der Richtlinie gewidmet war. Es werden die zentralen Regelungen
der Richtlinie beleuchtet, namentlich die Definition des Umweltschadensbegriffs, die Vermeidungsund Sanierungsvorschriften
und ihr Verh?ltnis zu der Kostentragungspflicht des Betreibers sowie die Ausnahmetatbest?nde des Art. 8 Abs. 3, 4. Vor dem
Hintergrund dieser strukturellen Analyse wird der Gesetzentwurf des BMU untersucht. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass
der Gesetzentwurf grunds?tzlich geeignet ist, die Umwelthaftungsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen, regt aber Verbesserungen
an und unterbreitet Empfehlungen für die erg?nzende Umsetzung durch die L?nder. 相似文献
4.
Dr. Christian Calliess 《Natur und Recht》2006,28(10):601-614
Der Beitrag befasst sich mit den europarechtlichen Vorgaben für das im Koalitionsvertrag vereinbarte und in Arbeit befindliche
Umweltgesetzbuch, dem durch die F?deralismusreform nunmehr der Weg geebnet wird. Nachfolgend k?nnen freilich nicht die 775
Bestimmungen des UGB-Kommissionsentwurfs auf ihre Europarechtskonformit?t überprüft werden. Vielmehr sollen die prim?r- und
sekund?rrechtlichen Vorgaben des europ?ischen Umweltrechts verdeutlicht und so strukturiert werden, dass das (zumindest in
Ans?tzen vorhandene) System des europ?ischen Umweltrechts herauskristallisiert und auf diese Weise in einer Art „Prüfraster“
Ma?stabswirkung für ein künftiges UGB entfalten kann. In diesem Rahmen werden die europarechtlichen Vorgaben des Vorsorgeprinzips,
des Integrierten Umweltschutzes und der ?rhus-Konvention besonders intensiv beleuchtet. 相似文献
5.
Erich Pürgy 《Journal für Rechtspolitik》2011,19(1):15-25
Der vorliegende Beitrag widmet sich dem in ?sterreich vorherrschenden formellen Verfassungsverst?ndnis. Im Fokus sollen dabei
insbesondere die Auswirkungen, die mit diesem Verfassungsverst?ndnis verbunden sind, stehen. Neben der Zersplitterung und
inneren Zerrissenheit der Bundesverfassung geht es auch um die in ?sterreich in der Vergangenheit h?ufig praktizierte und
als Formenmissbrauch kritisierte Verfassungsdurchbrechung durch den Verfassungsgesetzgeber. Bei der ebenfalls behandelten
Frage, ob gesellschaftliche Ver?nderungen das Verfassungsrecht ?ndern k?nnen, wird auf die Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit
in der parlamentarischen Demokratie eingegangen. Weiters soll anhand von der in Art 44 Abs 3 B-VG normierten Schranke für
den einfachen Verfassungsgesetzgeber gezeigt werden, dass auch dem materiellen Verfassungsbegriff eine normative Bedeutung
zukommt. 相似文献
6.
Dr. Andreas Glaser 《Natur und Recht》2007,29(7):439-446
Der nachfolgende Beitrag stellt die Diskussion um eine Novellierung des Jagdrechts, die schon seit einiger Zeit unter inhaltlichen
Gesichtspunkten kontrovers geführt wird, in den Zusammenhang mit der kürzlich in Kraft getretenen F?deralismusreform. Die
Bundesl?nder besitzen im Bereich des Jagdwesens mit Ausnahme des Rechts der Jagdscheine nunmehr die Kompetenz, nach eigenem
politischem Dafürhalten vom Bundesrecht abzuweichen. Der Verfasser stellt zun?chst die Verfassungsrechtslage und deren Auswirkungen
auf das einfache Recht dar. Anschlie?end zeigt er die mit dem Abweichungsrecht der L?nder auf dem Gebiet des Jagdwesens verbundenen
Chancen einer Re-F?deralisierung insbesondere infolge des zwischen den L?ndern entstehenden Wettbewerbs auf, um schlie?lich
einen Ausblick auf die weitere Entwicklung des Jagdrechts in Deutschland zu wagen. 相似文献
7.
René Grandjot 《Natur und Recht》2005,27(11):679-682
Obwohl die Kommission zur Modernisierung der Bundesstaatlichen Ordnung gescheitert ist, h?lt die Diskussion über eine Neuordnung
der Gesetzgebungskompetenzen weiter an. Der folgende Beitrag beteiligt sich an dieser Diskussion und befasst sich mit den
Auswirkungen der Rahmengesetzgebungskompetenz im Umweltrecht. Dabei liegt der Schwerpunkt der Betrachtung auf den bisher wenig
thematisierten Auswirkungen der rahmenrechtlichen Umweltgesetzgebung auf die Wirtschaft. Es wird begründet, weshalb die Rahmengesetzgebungskompetenz
nicht geeignet ist, den erforderlichen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und dem Umweltschutz zu schaffen. 相似文献
8.
Reinhard Klaushofer 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(1):33-37
Der Beitrag beschäftigt sich mit der B-VG-Novelle zur Kontrolle der Gerichtsbarkeit durch die VA. Nach den Vorstellungen der Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt sollte diese Funktion ein eigener Justizanwalt übernehmen, weshalb die strukturellen Unterschiede zu den Ausgangsüberlegungen analysiert werden, ferner wird der Umfang der neuen Kontrollmittel dargestellt und verfassungsrechtlich gewürdigt. 相似文献
9.
Roger Weber 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(4):93-106
Der vorliegende Beitrag stellt den ersten einer Reihe von Nationalberichten im Rahmen des von ao. Univ.-Prof. Dr. Andreas
Kletečka (Wien) und Prof. Dr. Paul Oberhammer (Zürich) geleiteten, vom Jubil?umsfonds der Oesterreichischen Nationalbank gef?rderten
Forschungsprojekts "Soziales Mietrecht in Europa" dar. Ziel dieses Projekts ist es, durch rechtsvergleichende Analyse verschiedener
europ?ischer Rechtsordnungen Impulse für die Diskussion über das soziale Privatrecht der Wohn- und Gesch?ftsraummiete in ?sterreich
zu gewinnen. In den kommenden Jahren werden in loser Folge eine Reihe solcher Beitr?ge in den wobl erscheinen, deren inhaltliche
Schwerpunkte auf Vorgaben der Projektleiter beruhen. Den Autoren wurde dabei aber gro?er Freiraum einger?umt, um den speziellen
Fragen ihrer Rechtsordnung gerecht werden zu k?nnen. Der Beitrag von Bezirksrichter Dr. Weber – einem führenden schweizerischen
Mietrechtsexperten – befasst sich mit den mietrechtlichen L?sungen des schweizerischen Rechts und den Erfahrungen, welche
in der Praxis damit gemacht werden. 相似文献
10.
Prof. Dr. Detlef Czybulka 《Natur und Recht》2008,30(5):304-311
Zusammenfassung Die europ?ische Umwelthaftungsrichtlinie gilt als flankierendes Instrument des Naturschutzes
auch ohne ausdrückliche Anordnung im europ?ischen Meeresgebiet nicht nur im Küstenmeer, sondern
auch in der ausschlie?lichen Wirtschaftszone. Schuldhaft verursachte Sch?den an den durch FFH-Richtlinie
und Vogelschutzrichtlinie gesch?tzten Lebensr?umen und Arten führen ohne Ausnahme zur Verantwortlichkeit.
Die im deutschen Umweltschadensgesetz gefundene Formulierung, dies gelte “im Rahmen des Seerechtsübereinkommens
der Vereinten Nationen” führt nicht zu Haftungsfreistellungen der Fischerei oder des Meeresbergbaus.
Die von Lagoni vorgetragenen abweichenden Thesen werden in diesem Beitrag widerlegt. Der Beitrag fordert
im Blick auf die im Mai 2008 in Bonn stattfindende 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD eine entschlossene
und konsequente Politik zum Schutz der Meeresbiodiversit?t. Ein wichtiger Punkt bei den Verhandlungen
wird die Einrichtung eines Schutzgebietsnetzes auf der Hohen See mit v?lkerrechtlich geeigneten Mittel
sein. 相似文献
11.
Um ihr Klimapaket und die damit verbundenen Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien umzusetzen,
hat die Europ?ische Kommission eine Richtlinie zur F?rderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren
Quellen vorgeschlagen. Um den Richtlinienentwurf rankt sich – auch noch zur Zeit – eine breite
noch nicht abgeschlossene Diskussion, in deren Rahmen unter anderem Bedenken gegen die F?rderung von
Energiepflanzen, die als nachhaltig deklariert wird, ge?u?ert werden, da blühende Kulturlandschaften
dadurch verschandelt werden. Der Beitrag besch?ftigt sich mit der politischen und rechtlichen Diskussion
des Richtlinien-Entwurfs. 相似文献
12.
Andreas Vonkilch 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(5):128-131
Der Beitrag besch?ftigt sich erstmals eingehender mit der Frage, ob es mit dem WGG vereinbar ist, wenn von gemeinnützigen
Bauvereinigungen – in Ver?nderung der ursprünglichen Finanzierungsstruktur der Baulichkeit – Sukzessivdarlehen aufgenommen
werden, um solcherart die aufgrund des Schlagendwerdens von Annuit?tensprüngen bei ?ffentlichen F?rderungsdarlehen drohende
Erh?hung des von den Mietern und Nutzungsberechtigten zu leistenden periodischen Entgelts "abzufedern", diese Annuit?tensprünge
insoweit also zu "gl?tten". Die enorme praktische Relevanz dieser Fragestellung liegt angesichts der (gegenw?rtig wieder einmal
?u?erst hitzigen) politischen Debatte um leistbares Wohnen bzw Wohnkosten als "Preistreiber" auf der Hand. 相似文献
13.
Christian Markl 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2010,23(10):265-273
Der vorliegende Beitrag besch?ftigt sich mit der Frage, ob die Kündigungstatbest?nde des MRG um einen Kündigungsgrund aus
wirtschaftlichen Gründen erweitert werden sollen, wobei bei der Darstellung rechtsvergleichend die Bestimmung des § 573 Abs
2 Nr 3 BGB mitberücksichtigt wird. 相似文献
14.
Martin Gelter 《Juristische Bl?tter》2007,129(1):17-28
Aufgrund der EuGH-Rsp ist es m?glich geworden, eine Kapitalgesellschaft in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat zu gründen,
um den Sitz der Hauptverwaltung in ?sterreich zu nehmen und prim?r hier t?tig zu werden. Es stellt sich daher vermehrt die
Frage, unter welchen Umst?nden insolvenzrechtliche Gl?ubigerschutzmechanismen wie die Konkursanfechtung oder die Gl?ubigeranfechtung
nach der AnfO auf solche Gesellschaften zur Anwendung kommen. Der Beitrag untersucht die einschl?gigen kollisionsrechtlichen
Grundlagen, insb die Auswirkungen einer Rechtswahl im Rahmen eines Vertrages mit einer solchen Gesellschaft, und geht überblicksweise
auch auf Fragen der internationalen Zust?ndigkeit ein. 相似文献
15.
Zusammenfassung Um ihr Klimapaket und die damit verbundenen Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien umzusetzen,
hat die Europ?ische Kommission eine Richtlinie zur F?rderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren
Quellen vorgeschlagen. Um den Richtlinienentwurf rankt sich – auch noch zur Zeit – eine breite
noch nicht abgeschlossene Diskussion, in deren Rahmen unter anderem Bedenken gegen die F?rderung von
Energiepflanzen, die als nachhaltig deklariert wird, ge?u?ert werden, da blühende Kulturlandschaften
dadurch verschandelt werden. Der Beitrag besch?ftigt sich mit der politischen und rechtlichen Diskussion
des Richtlinien-Entwurfs. 相似文献
16.
Walter Doralt 《Juristische Bl?tter》2008,130(12):759-776
Gesch?fte der Gesellschaft mit einem Aufsichtsratsmitglied müssen dem Aufsichtsrat vorgelegt werden und bedürfen seiner Zustimmung.
Damit sollen Interessenkonflikte vermieden und Transparenz hergestellt werden. Der Beitrag geht folgenden Fragen nach: Wen
trifft die Pflicht zur Information? Wie genau ist der Aufsichtsrat über diese Gesch?fte zu informieren? Welche Stimmverbote
bestehen? Welche Konsequenzen k?nnen sich daraus für die Beschlussf?higkeit ergeben? Welche Rechtsfolgen l?st die Nichtbeachtung
der gesetzlichen Anforderungen aus? Schlie?lich wird die nicht ausreichend geregelte Situation der Arbeitnehmervertreter untersucht. 相似文献
17.
Rechtsreferendarin Inken Lampe 《Natur und Recht》2006,28(3):152-160
Anl?sslich der Einführung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) n.F. durch das EAG-BauGB1 im Juli 2004 besch?ftigt sich
der Beitrag mit den Zul?ssigkeitsvoraussetzungen für den Bau einer Biomasseanlage. Nach einer kurzen Einleitung (I.) und einer
Definition des Begriffs Biomasse (II.) wird zun?chst die bauplanungsrechtliche Zul?ssigkeit von Biomasseanlagen er?rtert (III.),
dann die immissionsschutzrechtliche Einstufung der Anlage (IV.), die Zul?ssigkeit der Verwendung bestimmter Stoffe in solchen
Anlagen (V.), anlagenbezogene Vorschriften (VI.) und schlie?lich der Verbleib der durch die Anlage erzeugten Reststoffe (VII.). 相似文献
18.
Cand. iur. Paul Krell 《Natur und Recht》2009,31(5):327-333
Zusammenfassung Der Umgang mit den bei der Viehzucht anfallenden Stoffen Gülle, Jauche und Mist ist vermehrt
ins Blickfeld der Umweltschutzpolitik und des Gesetzgebers gerückt und hat in jüngster Zeit auch
wiederholt die Strafgerichte besch?ftigt. Auff?llig ist hingegen, dass es an entsprechender strafrechtlicher
Literatur weitgehend fehlt. Zuletzt hat sich Henzler, NuR 2003, 270, mit der strafrechtlichen Würdigung
der Festmistlagerung besch?ftigt. Der vorliegende Beitrag soll untersuchen, inwieweit die von Gülle,
Jauche, und Mist emittierenden Gefahren strafrechtlich erfasst werden. 相似文献
19.
Zusammenfassung In dem Beitrag geht es um die Frage, ob Seeschiffe in hiesigen H?fen, die demn?chst im Ausland
abgewrackt werden sollen, unter das Ausfuhrverbot des Basler übereinkommens und der EG-Abfallverbringungsverordnung
fallen. Diese Auffassung wird in Industriel?ndern aufgrund der oftmals hohen Kontamination alter Schiffe
mit Giftstoffen und angesichts unzureichender Umweltund Arbeitsschutzbestimmungen in abwrackenden Entwicklungsl?ndern
verschiedentlich vertreten. Die Autoren zeigen, dass das geltende Recht Auslaufverbote für solche
Schiffe nicht zul?sst und weisen auf die Bemühungen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation
um ein Schiffsrecyclingübereinkommen hin. 相似文献
20.
In der Rs Color Drack/Lexx hatte sich der EuGH erstmals seit Inkrafttreten der EuGVVO mit der Frage von mehreren Erfüllungsorten
im Zusammenhang mit der besonderen Zust?ndigkeit des Art 5 Z 1 EuGVVO auseinanderzusetzen. Die Besonderheit des Sachverhalts
lag ua darin, dass die in Betracht kommenden Erfüllungsorte alle in ein und demselben Mitgliedstaat gelegen waren. Der EuGH
entschied sich für ein "Zwei-Ebenen-Modell" mit der prim?ren Ma?geblichkeit des nach wirtschaftlichen Kriterien zu bestimmenden
Hauptlieferungsortes und einer subsidi?ren Wahlm?glichkeit für den Kl?ger. Der Beitrag analysiert die L?sungsvariante des
EuGH und untersucht, ob die zugrunde liegenden L?sungskriterien auch auf Sachverhalte mit mehreren Erfüllungsorten in verschiedenen
Mitgliedstaaten umgelegt werden k?nnen. 相似文献