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相似文献
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1.
Bodenschutz und Klimaschutz werden bislang kaum in ihren Zusammenh?ngen betrachtet. W?hrend der Klimaschutz zu einem Thema ersten Ranges wurde, trat der Bodenschutz seit 1998 in den Hintergrund. Die Verbindung der beiden Themen k?nnte neue Impulse verleihen. Im vorliegenden Beitrag wird eingangs die Sachlage nachgezeichnet (I), um sodann die Berücksichtigung im Bodenschutzrecht (II) und im Klimaschutzrecht (III) aufzuzeigen. Der Beitrag schlie?t mit Gedanken zur Fortentwicklung der Rechtsbeziehungen (IV).  相似文献   

2.
Zusammenfassung Seit einem Jahr liegen die thematische Strategie für den Bodenschutz und der Entwurf der Bodenrahmenrichtlinie vor, mit denen die Europ?ische Kommission das europ?ische Umweltrecht komplettieren und einen nachhaltigen Umgang mit den Bodenressourcen erreichen will. Jahrzehnte vorher hatten schon die Welt-Boden-Charta und die Europ?ische Bodencharta eine nachhaltige Bodennutzung gefordert, um der anhaltenden Bodendegradation Einhalt zu gebieten. Vor 15 Jahren hatte die Weltgemeinschaft die Rio-Deklaration über Umwelt und Entwicklung und einen Aktionsplan für diese Deklaration, mit denen nachhaltige Entwicklung, nachhaltige Ressourcennutzung und nachhaltiger Bodenschutz umgesetzt werden sollen, vereinbart. Der Beitrag stellt die Strategie, die Rahmenrichtlinie und den Diskurs zwischen den am Entscheidungsprozess beteiligten Organen und Interessenvertretungen von Landwirtschaft und Industrie, der noch im Gange ist, dar. Auch werden einige Schlüsselthemen der Weiterentwicklung des Bodenschutzes, l?sungsbedürftige theoretische Fragen, die im Hintergrund der Auseinandersetzungen stehen, skizziert.  相似文献   

3.
Der Beitrag untersucht die Struktur der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG (UHRL) und analysiert den Gesetzentwurf zu deren Umsetzung, den das Bundesumweltministerium (BMU) am 4.3.2005 vorgelegt hat. Er erg?nzt den Beitrag von Führ/Lewin/Roller NuR 2006, 67 ff., der den auf die Biodiversit?t bezogenen Aspekten der Richtlinie gewidmet war. Es werden die zentralen Regelungen der Richtlinie beleuchtet, namentlich die Definition des Umweltschadensbegriffs, die Vermeidungsund Sanierungsvorschriften und ihr Verh?ltnis zu der Kostentragungspflicht des Betreibers sowie die Ausnahmetatbest?nde des Art. 8 Abs. 3, 4. Vor dem Hintergrund dieser strukturellen Analyse wird der Gesetzentwurf des BMU untersucht. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf grunds?tzlich geeignet ist, die Umwelthaftungsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen, regt aber Verbesserungen an und unterbreitet Empfehlungen für die erg?nzende Umsetzung durch die L?nder.  相似文献   

4.
Der Beitrag befasst sich mit den europarechtlichen Vorgaben für das im Koalitionsvertrag vereinbarte und in Arbeit befindliche Umweltgesetzbuch, dem durch die F?deralismusreform nunmehr der Weg geebnet wird. Nachfolgend k?nnen freilich nicht die 775 Bestimmungen des UGB-Kommissionsentwurfs auf ihre Europarechtskonformit?t überprüft werden. Vielmehr sollen die prim?r- und sekund?rrechtlichen Vorgaben des europ?ischen Umweltrechts verdeutlicht und so strukturiert werden, dass das (zumindest in Ans?tzen vorhandene) System des europ?ischen Umweltrechts herauskristallisiert und auf diese Weise in einer Art „Prüfraster“ Ma?stabswirkung für ein künftiges UGB entfalten kann. In diesem Rahmen werden die europarechtlichen Vorgaben des Vorsorgeprinzips, des Integrierten Umweltschutzes und der ?rhus-Konvention besonders intensiv beleuchtet.  相似文献   

5.
Der vorliegende Beitrag widmet sich dem in ?sterreich vorherrschenden formellen Verfassungsverst?ndnis. Im Fokus sollen dabei insbesondere die Auswirkungen, die mit diesem Verfassungsverst?ndnis verbunden sind, stehen. Neben der Zersplitterung und inneren Zerrissenheit der Bundesverfassung geht es auch um die in ?sterreich in der Vergangenheit h?ufig praktizierte und als Formenmissbrauch kritisierte Verfassungsdurchbrechung durch den Verfassungsgesetzgeber. Bei der ebenfalls behandelten Frage, ob gesellschaftliche Ver?nderungen das Verfassungsrecht ?ndern k?nnen, wird auf die Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit in der parlamentarischen Demokratie eingegangen. Weiters soll anhand von der in Art 44 Abs 3 B-VG normierten Schranke für den einfachen Verfassungsgesetzgeber gezeigt werden, dass auch dem materiellen Verfassungsbegriff eine normative Bedeutung zukommt.  相似文献   

6.
Der nachfolgende Beitrag stellt die Diskussion um eine Novellierung des Jagdrechts, die schon seit einiger Zeit unter inhaltlichen Gesichtspunkten kontrovers geführt wird, in den Zusammenhang mit der kürzlich in Kraft getretenen F?deralismusreform. Die Bundesl?nder besitzen im Bereich des Jagdwesens mit Ausnahme des Rechts der Jagdscheine nunmehr die Kompetenz, nach eigenem politischem Dafürhalten vom Bundesrecht abzuweichen. Der Verfasser stellt zun?chst die Verfassungsrechtslage und deren Auswirkungen auf das einfache Recht dar. Anschlie?end zeigt er die mit dem Abweichungsrecht der L?nder auf dem Gebiet des Jagdwesens verbundenen Chancen einer Re-F?deralisierung insbesondere infolge des zwischen den L?ndern entstehenden Wettbewerbs auf, um schlie?lich einen Ausblick auf die weitere Entwicklung des Jagdrechts in Deutschland zu wagen.  相似文献   

7.
Obwohl die Kommission zur Modernisierung der Bundesstaatlichen Ordnung gescheitert ist, h?lt die Diskussion über eine Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen weiter an. Der folgende Beitrag beteiligt sich an dieser Diskussion und befasst sich mit den Auswirkungen der Rahmengesetzgebungskompetenz im Umweltrecht. Dabei liegt der Schwerpunkt der Betrachtung auf den bisher wenig thematisierten Auswirkungen der rahmenrechtlichen Umweltgesetzgebung auf die Wirtschaft. Es wird begründet, weshalb die Rahmengesetzgebungskompetenz nicht geeignet ist, den erforderlichen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und dem Umweltschutz zu schaffen.  相似文献   

8.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der B-VG-Novelle zur Kontrolle der Gerichtsbarkeit durch die VA. Nach den Vorstellungen der Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt sollte diese Funktion ein eigener Justizanwalt übernehmen, weshalb die strukturellen Unterschiede zu den Ausgangsüberlegungen analysiert werden, ferner wird der Umfang der neuen Kontrollmittel dargestellt und verfassungsrechtlich gewürdigt.  相似文献   

9.
Der vorliegende Beitrag stellt den ersten einer Reihe von Nationalberichten im Rahmen des von ao. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Wien) und Prof. Dr. Paul Oberhammer (Zürich) geleiteten, vom Jubil?umsfonds der Oesterreichischen Nationalbank gef?rderten Forschungsprojekts "Soziales Mietrecht in Europa" dar. Ziel dieses Projekts ist es, durch rechtsvergleichende Analyse verschiedener europ?ischer Rechtsordnungen Impulse für die Diskussion über das soziale Privatrecht der Wohn- und Gesch?ftsraummiete in ?sterreich zu gewinnen. In den kommenden Jahren werden in loser Folge eine Reihe solcher Beitr?ge in den wobl erscheinen, deren inhaltliche Schwerpunkte auf Vorgaben der Projektleiter beruhen. Den Autoren wurde dabei aber gro?er Freiraum einger?umt, um den speziellen Fragen ihrer Rechtsordnung gerecht werden zu k?nnen. Der Beitrag von Bezirksrichter Dr. Weber – einem führenden schweizerischen Mietrechtsexperten – befasst sich mit den mietrechtlichen L?sungen des schweizerischen Rechts und den Erfahrungen, welche in der Praxis damit gemacht werden.  相似文献   

10.
Zusammenfassung Die europ?ische Umwelthaftungsrichtlinie gilt als flankierendes Instrument des Naturschutzes auch ohne ausdrückliche Anordnung im europ?ischen Meeresgebiet nicht nur im Küstenmeer, sondern auch in der ausschlie?lichen Wirtschaftszone. Schuldhaft verursachte Sch?den an den durch FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie gesch?tzten Lebensr?umen und Arten führen ohne Ausnahme zur Verantwortlichkeit. Die im deutschen Umweltschadensgesetz gefundene Formulierung, dies gelte “im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen” führt nicht zu Haftungsfreistellungen der Fischerei oder des Meeresbergbaus. Die von Lagoni vorgetragenen abweichenden Thesen werden in diesem Beitrag widerlegt. Der Beitrag fordert im Blick auf die im Mai 2008 in Bonn stattfindende 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD eine entschlossene und konsequente Politik zum Schutz der Meeresbiodiversit?t. Ein wichtiger Punkt bei den Verhandlungen wird die Einrichtung eines Schutzgebietsnetzes auf der Hohen See mit v?lkerrechtlich geeigneten Mittel sein.  相似文献   

11.
Um ihr Klimapaket und die damit verbundenen Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien umzusetzen, hat die Europ?ische Kommission eine Richtlinie zur F?rderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vorgeschlagen. Um den Richtlinienentwurf rankt sich – auch noch zur Zeit – eine breite noch nicht abgeschlossene Diskussion, in deren Rahmen unter anderem Bedenken gegen die F?rderung von Energiepflanzen, die als nachhaltig deklariert wird, ge?u?ert werden, da blühende Kulturlandschaften dadurch verschandelt werden. Der Beitrag besch?ftigt sich mit der politischen und rechtlichen Diskussion des Richtlinien-Entwurfs.  相似文献   

12.
Der Beitrag besch?ftigt sich erstmals eingehender mit der Frage, ob es mit dem WGG vereinbar ist, wenn von gemeinnützigen Bauvereinigungen – in Ver?nderung der ursprünglichen Finanzierungsstruktur der Baulichkeit – Sukzessivdarlehen aufgenommen werden, um solcherart die aufgrund des Schlagendwerdens von Annuit?tensprüngen bei ?ffentlichen F?rderungsdarlehen drohende Erh?hung des von den Mietern und Nutzungsberechtigten zu leistenden periodischen Entgelts "abzufedern", diese Annuit?tensprünge insoweit also zu "gl?tten". Die enorme praktische Relevanz dieser Fragestellung liegt angesichts der (gegenw?rtig wieder einmal ?u?erst hitzigen) politischen Debatte um leistbares Wohnen bzw Wohnkosten als "Preistreiber" auf der Hand.  相似文献   

13.
Der vorliegende Beitrag besch?ftigt sich mit der Frage, ob die Kündigungstatbest?nde des MRG um einen Kündigungsgrund aus wirtschaftlichen Gründen erweitert werden sollen, wobei bei der Darstellung rechtsvergleichend die Bestimmung des § 573 Abs 2 Nr 3 BGB mitberücksichtigt wird.  相似文献   

14.
Aufgrund der EuGH-Rsp ist es m?glich geworden, eine Kapitalgesellschaft in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat zu gründen, um den Sitz der Hauptverwaltung in ?sterreich zu nehmen und prim?r hier t?tig zu werden. Es stellt sich daher vermehrt die Frage, unter welchen Umst?nden insolvenzrechtliche Gl?ubigerschutzmechanismen wie die Konkursanfechtung oder die Gl?ubigeranfechtung nach der AnfO auf solche Gesellschaften zur Anwendung kommen. Der Beitrag untersucht die einschl?gigen kollisionsrechtlichen Grundlagen, insb die Auswirkungen einer Rechtswahl im Rahmen eines Vertrages mit einer solchen Gesellschaft, und geht überblicksweise auch auf Fragen der internationalen Zust?ndigkeit ein.  相似文献   

15.
Zusammenfassung  Um ihr Klimapaket und die damit verbundenen Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien umzusetzen, hat die Europ?ische Kommission eine Richtlinie zur F?rderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vorgeschlagen. Um den Richtlinienentwurf rankt sich – auch noch zur Zeit – eine breite noch nicht abgeschlossene Diskussion, in deren Rahmen unter anderem Bedenken gegen die F?rderung von Energiepflanzen, die als nachhaltig deklariert wird, ge?u?ert werden, da blühende Kulturlandschaften dadurch verschandelt werden. Der Beitrag besch?ftigt sich mit der politischen und rechtlichen Diskussion des Richtlinien-Entwurfs.  相似文献   

16.
Gesch?fte der Gesellschaft mit einem Aufsichtsratsmitglied müssen dem Aufsichtsrat vorgelegt werden und bedürfen seiner Zustimmung. Damit sollen Interessenkonflikte vermieden und Transparenz hergestellt werden. Der Beitrag geht folgenden Fragen nach: Wen trifft die Pflicht zur Information? Wie genau ist der Aufsichtsrat über diese Gesch?fte zu informieren? Welche Stimmverbote bestehen? Welche Konsequenzen k?nnen sich daraus für die Beschlussf?higkeit ergeben? Welche Rechtsfolgen l?st die Nichtbeachtung der gesetzlichen Anforderungen aus? Schlie?lich wird die nicht ausreichend geregelte Situation der Arbeitnehmervertreter untersucht.  相似文献   

17.
Anl?sslich der Einführung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) n.F. durch das EAG-BauGB1 im Juli 2004 besch?ftigt sich der Beitrag mit den Zul?ssigkeitsvoraussetzungen für den Bau einer Biomasseanlage. Nach einer kurzen Einleitung (I.) und einer Definition des Begriffs Biomasse (II.) wird zun?chst die bauplanungsrechtliche Zul?ssigkeit von Biomasseanlagen er?rtert (III.), dann die immissionsschutzrechtliche Einstufung der Anlage (IV.), die Zul?ssigkeit der Verwendung bestimmter Stoffe in solchen Anlagen (V.), anlagenbezogene Vorschriften (VI.) und schlie?lich der Verbleib der durch die Anlage erzeugten Reststoffe (VII.).  相似文献   

18.
Zusammenfassung  Der Umgang mit den bei der Viehzucht anfallenden Stoffen Gülle, Jauche und Mist ist vermehrt ins Blickfeld der Umweltschutzpolitik und des Gesetzgebers gerückt und hat in jüngster Zeit auch wiederholt die Strafgerichte besch?ftigt. Auff?llig ist hingegen, dass es an entsprechender strafrechtlicher Literatur weitgehend fehlt. Zuletzt hat sich Henzler, NuR 2003, 270, mit der strafrechtlichen Würdigung der Festmistlagerung besch?ftigt. Der vorliegende Beitrag soll untersuchen, inwieweit die von Gülle, Jauche, und Mist emittierenden Gefahren strafrechtlich erfasst werden.  相似文献   

19.
Zusammenfassung In dem Beitrag geht es um die Frage, ob Seeschiffe in hiesigen H?fen, die demn?chst im Ausland abgewrackt werden sollen, unter das Ausfuhrverbot des Basler übereinkommens und der EG-Abfallverbringungsverordnung fallen. Diese Auffassung wird in Industriel?ndern aufgrund der oftmals hohen Kontamination alter Schiffe mit Giftstoffen und angesichts unzureichender Umweltund Arbeitsschutzbestimmungen in abwrackenden Entwicklungsl?ndern verschiedentlich vertreten. Die Autoren zeigen, dass das geltende Recht Auslaufverbote für solche Schiffe nicht zul?sst und weisen auf die Bemühungen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation um ein Schiffsrecyclingübereinkommen hin.  相似文献   

20.
In der Rs Color Drack/Lexx hatte sich der EuGH erstmals seit Inkrafttreten der EuGVVO mit der Frage von mehreren Erfüllungsorten im Zusammenhang mit der besonderen Zust?ndigkeit des Art 5 Z 1 EuGVVO auseinanderzusetzen. Die Besonderheit des Sachverhalts lag ua darin, dass die in Betracht kommenden Erfüllungsorte alle in ein und demselben Mitgliedstaat gelegen waren. Der EuGH entschied sich für ein "Zwei-Ebenen-Modell" mit der prim?ren Ma?geblichkeit des nach wirtschaftlichen Kriterien zu bestimmenden Hauptlieferungsortes und einer subsidi?ren Wahlm?glichkeit für den Kl?ger. Der Beitrag analysiert die L?sungsvariante des EuGH und untersucht, ob die zugrunde liegenden L?sungskriterien auch auf Sachverhalte mit mehreren Erfüllungsorten in verschiedenen Mitgliedstaaten umgelegt werden k?nnen.  相似文献   

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