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相似文献
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Europ?isches und deutsches Recht setzen neuerdings stark auf eine ausgebaute Biomassenutzung zur Strom-, W?rme- und Treibstoffgewinnung. Die Biomassenutzung weist eine Reihe ?kologisch- sozialer Vor-, aber auch Nachteile auf. Das bisherige, aber auch das zur Verabschiedung anstehende neue europ?ische und deutsche Bioenergierecht l?st diese nicht immer hinreichend auf. Nachhaltigkeitskriterienkataloge k?nnen diese Rolle auch strukturell nur begrenzt übernehmen, unter anderem weil sie die n?tige Komplexit?t nicht abbilden, Verlagerungseffekte nicht vermeiden und bestimmte zentrale Aspekte (etwa das Weltern?hrungsproblem) erst gar nicht abbilden k?nnen; und wenn, dann müssten die Kataloge über die aktuellen EU-Vorschl?ge hinausgehen. Wirkungsvoller für die Bioenergienutzung selbst wie auch in der Energiepolitik insgesamt w?re aber eine einschneidende Energieeffizienzpolitik – die den Gesamtverbrauch senken und damit die ?kologisch-sozialen Ambivalenzen überschaubarer machen würden, wenn langfristig die erneuerbaren Energien 100% der Versorgung in einer “kohlenstofffreien Wirtschaft” übernehmen. In Verbindung mit der Analyse der Ambivalenzen bietet der vorliegende Beitrag zugleich einen kurzen überblick über das Bioenergierecht.  相似文献   

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Der Beitrag geht der Frage nach, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausreichen, um Biodiversit?tsverluste und Beeintr?chtigungen des globalen Klimas, wie sie von der modernen Landwirtschaft in nicht unerheblichem Ma?e verursacht werden, entgegen zu wirken. Dabei bezieht die Analyse das Gesamtsystem des Naturschutzrechts unter Einschluss der naturschutzrechtlichen Gehalte des EU-Agrarbeihilferechts ein. Nach allgemeinen überlegungen zur Effektivit?t der einzelnen Regelungen wird das Schwergewicht auf Schlüsselprobleme wie Grünlandumbruch, Erhalt und Schaffung von Landschaftselementen und Naturschutz in ausger?umten Agrarlandschaften gelegt. Im Ergebnis wird ein erheblicher Reformbedarf festgestellt und es wird insbesondere eine st?rkere ?kologisierung der EU-Landwirtschaftspolitik empfohlen.  相似文献   

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Trautner  Jürgen  Mayer  Johannes 《Natur und Recht》2021,43(5):315-320
Natur und Recht - Im Rahmen der Diskussion um Standards zur Erhebung und Anwendung faunistischer Daten für Planungs- und Zulassungsverfahren spielt auch die Frage der Aktualität eine...  相似文献   

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Am 29. und 30. November 2007 veranstaltete das BMJ gemeinsam mit dem Institut für Zivilrecht der Universit?t Wien ein rechtswissenschaftliches Symposium unter dem Titel "ABGB 2011". Mit dieser Tagung sollte ausgelotet werden, welcher Reformbedarf am ABGB heute zu erkennen ist und welche Erneuerungsschritte sich dafür empfehlen. Die Veranstaltung sollte den Auftakt für ein systematisch angelegtes, weit greifendes Projekt zur Modernisierung des ABGB bilden, durch das unser ehrwürdiges Gesetzbuch an die Bedürfnisse der Gegenwart angepasst und anl?sslich des 200j?hrigen Jubil?ums seines Bestehens unter grundlegender Beibehaltung seines Aufbaus und seiner Wertungen erneuert werden soll. Freilich soll dies nicht durch eine umfassende Neukodifikation (die sich bei diesem gro?en Gesetzeswerk nicht als notwendig erweist), sondern durch abschnittsweise und sukzessive überarbeitung des Regelungsbestandes geschehen. Bei diesem Reformprozess soll es darum gehen, die Sprache, die Begriffswelt, die Einzelregelungen und die Probleml?sungskapazit?t des ABGB auf die H?he der Zeit zu bringen, freilich mit Behutsamkeit und sorgf?ltigem Blick auf die Abw?gungen, von denen sich der historische Gesetzgeber hatte leiten lassen. Dabei sollten überholte Regelungen beseitigt, aktuelle Vertragstypen – soweit erforderlich – im Gesetzesrecht erfasst und Rechtsfragen, die sich im jeweiligen Kontext heute typischerweise stellen, gel?st werden, dies alles unter Bedachtnahme auf die dazu in der Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft erarbeiteten überlegungen. Besonders w?re darauf zu achten, m?glichst einfache und für die Bürgerinnen und Bürger verst?ndliche Bestimmungen zu schaffen. Beim Symposium wurde auch die Frage behandelt, ob zivilrechtliche Sondernormen wieder in das ABGB als Stammgesetz zurückgeführt werden sollten. Für den Bereich des Wohnrechts war diese Fragestellung dem Autor anvertraut, der seine Analyse dazu im folgenden Beitrag dem wohnrechtlichen Publikum vorlegt. Der Vortragsstil wurde beibehalten. Alle beim Symposium gehaltenen Referate sind in dem von Fischer-Czermak/Hopf/Kathrein/Schauer herausgegebenen, bei Manz erschienenen Tagungsband zu dieser Veranstaltung nachzulesen.  相似文献   

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Garske  Beatrice  Bau  Antonia  Ekardt  Felix 《Natur und Recht》2021,43(7):445-455
Natur und Recht - Dieser Beitrag analysiert die ökologischen Chancen und Grenzen der Digitalisierung am Beispiel der Landwirtschaft. Dabei zeigt sich, dass das vorhandene...  相似文献   

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Die Zerschneidung und Verinselung der Landschaft durch Infrastrukturanlagen wie Stra?en und Bahnlinien ist neben der direkten Zerst?rung und mechanischen Sch?digung des Lebensraumes eine der Hauptursachen für den Arten- und Lebensraumschwund. Die Bundesregierung hat sich deshalb in ihrer Biodiversit?tsstrategie zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die ?kologische Durchl?ssigkeit von zerschnittenen R?umen und bestehender Infrastruktur zu erreichen. Sie erarbeitet dafür derzeit ein Bundesprogramm zur Wiedervernetzung. Der vorliegende Beitrag untersucht die M?glichkeiten zur Berücksichtigung der Landschaftszerschneidung in der Bundesverkehrswegeplanung sowie die Konzipierung von Wiedervernetzungsma?nahmen aus rechtlicher und planerischer Sicht.  相似文献   

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Aus den Vereinen / Ankündigungen

47. Tagung der ?sterreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht – Rudolf Strasser-Ged?chtnis-Tagung  相似文献   

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Da das WE von Gesetzes wegen als untrennbare Verbindung eines ideellen Miteigentums-(Mindest-)anteils an der gemeinschaftlichen Liegenschaft mit einem ausschlie?lichen, einer Dienstbarkeit ?hnlichen Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers an einem bestimmten WE-Objekt konstruiert ist, stellt dieses Recht im Vergleich zum schlichten Miteigentum kein quantitatives "Mehr", sondern ein aliud dar. Daraus folgt, dass die grundbücherliche Eintragung schlichter Miteigentumsanteile, verbunden mit der L?schung des WE an s?mtlichen Mindestanteilen im Rang der angemerkten Rangordnung, nicht bewilligt werden kann. Zur Grundbuchssperre nach § 13 KO.  相似文献   

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Schomerus  Thomas 《Natur und Recht》2021,43(6):378-386
Natur und Recht - 48 KVBG stellt den energiewirtschaftlichen und -politischen Bedarf für den Braunkohletagebau Garzweiler II in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung...  相似文献   

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