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Europ?isches und deutsches Recht setzen neuerdings stark auf eine ausgebaute Biomassenutzung
zur Strom-, W?rme- und Treibstoffgewinnung. Die Biomassenutzung weist eine Reihe ?kologisch-
sozialer Vor-, aber auch Nachteile auf. Das bisherige, aber auch das zur Verabschiedung anstehende neue
europ?ische und deutsche Bioenergierecht l?st diese nicht immer hinreichend auf. Nachhaltigkeitskriterienkataloge
k?nnen diese Rolle auch strukturell nur begrenzt übernehmen, unter anderem weil sie die n?tige
Komplexit?t nicht abbilden, Verlagerungseffekte nicht vermeiden und bestimmte zentrale Aspekte (etwa
das Weltern?hrungsproblem) erst gar nicht abbilden k?nnen; und wenn, dann müssten die Kataloge
über die aktuellen EU-Vorschl?ge hinausgehen. Wirkungsvoller für die Bioenergienutzung selbst
wie auch in der Energiepolitik insgesamt w?re aber eine einschneidende Energieeffizienzpolitik –
die den Gesamtverbrauch senken und damit die ?kologisch-sozialen Ambivalenzen überschaubarer machen
würden, wenn langfristig die erneuerbaren Energien 100% der Versorgung in einer “kohlenstofffreien
Wirtschaft” übernehmen. In Verbindung mit der Analyse der Ambivalenzen bietet der vorliegende
Beitrag zugleich einen kurzen überblick über das Bioenergierecht. 相似文献
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Eckard Rehbinder 《Natur und Recht》2011,21(6):241-250
Der Beitrag geht der Frage nach, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausreichen, um Biodiversit?tsverluste
und Beeintr?chtigungen des globalen Klimas, wie sie von der modernen Landwirtschaft in nicht unerheblichem
Ma?e verursacht werden, entgegen zu wirken. Dabei bezieht die Analyse das Gesamtsystem des Naturschutzrechts
unter Einschluss der naturschutzrechtlichen Gehalte des EU-Agrarbeihilferechts ein. Nach allgemeinen überlegungen
zur Effektivit?t der einzelnen Regelungen wird das Schwergewicht auf Schlüsselprobleme wie Grünlandumbruch,
Erhalt und Schaffung von Landschaftselementen und Naturschutz in ausger?umten Agrarlandschaften gelegt.
Im Ergebnis wird ein erheblicher Reformbedarf festgestellt und es wird insbesondere eine st?rkere ?kologisierung
der EU-Landwirtschaftspolitik empfohlen. 相似文献
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Natur und Recht - Im Rahmen der Diskussion um Standards zur Erhebung und Anwendung faunistischer Daten für Planungs- und Zulassungsverfahren spielt auch die Frage der Aktualität eine... 相似文献
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Johannes Stabentheiner 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):29-35
Am 29. und 30. November 2007 veranstaltete das BMJ gemeinsam mit dem Institut für Zivilrecht der Universit?t Wien ein rechtswissenschaftliches
Symposium unter dem Titel "ABGB 2011". Mit dieser Tagung sollte ausgelotet werden, welcher Reformbedarf am ABGB heute zu erkennen
ist und welche Erneuerungsschritte sich dafür empfehlen. Die Veranstaltung sollte den Auftakt für ein systematisch angelegtes,
weit greifendes Projekt zur Modernisierung des ABGB bilden, durch das unser ehrwürdiges Gesetzbuch an die Bedürfnisse der
Gegenwart angepasst und anl?sslich des 200j?hrigen Jubil?ums seines Bestehens unter grundlegender Beibehaltung seines Aufbaus
und seiner Wertungen erneuert werden soll. Freilich soll dies nicht durch eine umfassende Neukodifikation (die sich bei diesem
gro?en Gesetzeswerk nicht als notwendig erweist), sondern durch abschnittsweise und sukzessive überarbeitung des Regelungsbestandes
geschehen. Bei diesem Reformprozess soll es darum gehen, die Sprache, die Begriffswelt, die Einzelregelungen und die Probleml?sungskapazit?t
des ABGB auf die H?he der Zeit zu bringen, freilich mit Behutsamkeit und sorgf?ltigem Blick auf die Abw?gungen, von denen
sich der historische Gesetzgeber hatte leiten lassen. Dabei sollten überholte Regelungen beseitigt, aktuelle Vertragstypen
– soweit erforderlich – im Gesetzesrecht erfasst und Rechtsfragen, die sich im jeweiligen Kontext heute typischerweise stellen,
gel?st werden, dies alles unter Bedachtnahme auf die dazu in der Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft erarbeiteten
überlegungen. Besonders w?re darauf zu achten, m?glichst einfache und für die Bürgerinnen und Bürger verst?ndliche Bestimmungen
zu schaffen. Beim Symposium wurde auch die Frage behandelt, ob zivilrechtliche Sondernormen wieder in das ABGB als Stammgesetz
zurückgeführt werden sollten. Für den Bereich des Wohnrechts war diese Fragestellung dem Autor anvertraut, der seine Analyse
dazu im folgenden Beitrag dem wohnrechtlichen Publikum vorlegt. Der Vortragsstil wurde beibehalten. Alle beim Symposium gehaltenen
Referate sind in dem von Fischer-Czermak/Hopf/Kathrein/Schauer herausgegebenen, bei Manz erschienenen Tagungsband zu dieser
Veranstaltung nachzulesen. 相似文献
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Natur und Recht - Dieser Beitrag analysiert die ökologischen Chancen und Grenzen der Digitalisierung am Beispiel der Landwirtschaft. Dabei zeigt sich, dass das vorhandene... 相似文献
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Die Zerschneidung und Verinselung der Landschaft durch Infrastrukturanlagen wie Stra?en und Bahnlinien
ist neben der direkten Zerst?rung und mechanischen Sch?digung des Lebensraumes eine der Hauptursachen
für den Arten- und Lebensraumschwund. Die Bundesregierung hat sich deshalb in ihrer Biodiversit?tsstrategie
zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die ?kologische Durchl?ssigkeit von zerschnittenen R?umen
und bestehender Infrastruktur zu erreichen. Sie erarbeitet dafür derzeit ein Bundesprogramm zur Wiedervernetzung.
Der vorliegende Beitrag untersucht die M?glichkeiten zur Berücksichtigung der Landschaftszerschneidung
in der Bundesverkehrswegeplanung sowie die Konzipierung von Wiedervernetzungsma?nahmen aus rechtlicher
und planerischer Sicht. 相似文献
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Redaktion 《Juristische Bl?tter》2012,134(5):296
Aus den Vereinen / Ankündigungen
47. Tagung der ?sterreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht – Rudolf Strasser-Ged?chtnis-Tagung 相似文献18.
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Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(11):330
Da das WE von Gesetzes wegen als untrennbare Verbindung eines ideellen Miteigentums-(Mindest-)anteils an der gemeinschaftlichen
Liegenschaft mit einem ausschlie?lichen, einer Dienstbarkeit ?hnlichen Nutzungsrecht des Wohnungseigentümers an einem bestimmten
WE-Objekt konstruiert ist, stellt dieses Recht im Vergleich zum schlichten Miteigentum kein quantitatives "Mehr", sondern
ein aliud dar. Daraus folgt, dass die grundbücherliche Eintragung schlichter Miteigentumsanteile, verbunden mit der L?schung
des WE an s?mtlichen Mindestanteilen im Rang der angemerkten Rangordnung, nicht bewilligt werden kann. Zur Grundbuchssperre
nach § 13 KO. 相似文献
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Natur und Recht - 48 KVBG stellt den energiewirtschaftlichen und -politischen Bedarf für den Braunkohletagebau Garzweiler II in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung... 相似文献