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相似文献
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Trotz des Scheiterns der F?deralismuskommission bleibt die Aufgabe einer Reform des deutschen F?deralismus bestehen. Die nach kontroverser Diskussion in den letzten Monaten abgeebbte Debatte um M?glichkeiten und Grenzen einer kompetenziellen Neuordnung insbesondere der Bereiche Umweltschutz, Naturschutz und Jagdwesen hat sich somit nicht erledigt, sondern wird bei der sich politisch abzeichnenden Wiederaufnahme der Verhandlungen zu einer F?deralismusreform fortzuführen sein. Dies bietet Anlass zu einer Analyse der einzelnen Positionen und Argumente. Nüchtern betrachtet l?sst sich dabei als Ergebnis empfehlen, eine einheitliche Umweltrechtskompetenz (einschlie?lich Artenschutzrecht) zu schaffen, die Rahmengesetzgebung allgemein abzuschaffen und das Jagdwesen allein den L?ndern zu überantworten.  相似文献   

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Kümper  Boas 《Natur und Recht》2022,44(2):77-87
Natur und Recht - Planfeststellung und Plangenehmigung sind etablierte Instrumente der Vorhabenzulassung und für den Gewässerausbau bereits seit langem auch im Wasserhaushaltsrecht...  相似文献   

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Kümper  Boas 《Natur und Recht》2022,44(5):305-317
Natur und Recht - Nachdem in NuR (2022, Heft 2, S. 77ff.) die Reichweite des wasserhaushaltsrechtlichen Planfeststellungsvorbehalts sowie Fragen der Verfahrenswahl erörtert wurden, behandeln...  相似文献   

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Kümper  Boas 《Natur und Recht》2022,44(6):385-395
Natur und Recht - Nachdem in NuR (2022, Heft 2, S. 77ff.) und NuR (2022, Heft 5) die Reichweite des wasserhaushaltsrechtlichen Planfeststellungsvorbehalts und Fragen der Verfahrenswahl, die...  相似文献   

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Mit Abgabe einer unrichtigen Jahressteuererkl?rung unabh?ngig von der H?he des Hinterziehungsbetrags wird ein Finanzvergehen (§ 1 Abs 1 FinStrG) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG begründet. Mit Abgabe inhaltlich unrichtiger Jahreserkl?rungen zu unterschiedlichen Steuerarten wird für jedes Jahr und jede Abgabenart je ein Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG begründet. Solcherart bildet die Jahreserkl?rung zu einer Steuerart – allenfalls auch als Bündel mehrerer steuerlich trennbarer Einzelaspekte – das kleinste nicht mehr teilbare Element des Sachverhalts, also eine selbstst?ndige Tat im materiellen Sinn. Eine selbstst?ndige Tat ist (nur) dann Gegenstand eines Freispruchs, wenn – unter Berücksichtigung objektiver und subjektiver Konnexit?t (§ 53 Abs 1 bis Abs 4 FinStrG) – die Gerichtszust?ndigkeit zu verneinen ist oder wenn sich der auf eine von mehreren selbstst?ndigen Taten entfallende strafbestimmende Wertbetrag auf null reduziert. Zeigt sich für den OGH unter dem Aspekt des § 289 StPO, dass Relevanz ausschlie?lich in Betreff der Sanktionsbefugnis besteht, so steht es ihm frei, lediglich den Sanktionsausspruch aufzuheben. Erwüchse das Urteil solcherart vorerst nur hinsichtlich Finanzvergehen mit einem die gerichtliche Zust?ndigkeitsgrenze nicht erreichenden Wertbetrag (§ 53 Abs 1 und 2 FinStrG) in Teilrechtskraft und würde dieser auch nachfolgend nicht erreicht, so w?re auch in Ansehung der (solcherart aufl?send bedingt für den Fall der Gerichtszust?ndigkeit) bereits rechtskr?ftig gewordenen Schuldsprüche nach § 214 FinStrG freizusprechen.  相似文献   

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Das Wirtschaftsprivatrecht ist von professionellen und planenden Akteuren beherrscht, die zur Minimierung der Transaktionskosten auf die weitestm?gliche Vorhersehbarkeit und Durchsetzbarkeit der Rechtslage angewiesen sind. Das entspricht nicht dem Blickwinkel des Richters, der nach Einzelfallgerechtigkeit in einem Rechtsstreit zwischen zwei konkreten Parteien strebt, aber auch nicht der begleitenden Wissenschaftler, die schon aus Gründen der Profilierung im wissenschaftlichen Umfeld zu innovativen und nicht selten gesetzesfernen Konzepten neigen. Der folgende Beitrag pl?diert daher für einen judicial und academic self-restraint, der sich unter Berücksichtigung der überindividuellen Auswirkungen um eine ermessensund beweisarme Rechtsatzbildung bemüht. Umso mehr sollte sich auch der Gesetzgeber des Postulats der Rechtssicherheit im Sinne der Rechtsklarheit, -stabilit?t und -durchsetzbarkeit und vor allem auch im Sinne der Vorhersehbarkeit richterlicher Entscheidungen wieder st?rker bewusst werden.  相似文献   

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