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相似文献
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Auch bei objektiv-abstrakter Schadensberechnung sind Vorteile in Anrechnung zu bringen, die durch das sch?digende Ereignis an der gesch?digten Sache selbst entstehen.  相似文献   

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Der Annahme der Ertragsf?higkeit einer Vermietungsbet?tigung steht nicht entgegen, wenn die Liegenschaft vor der tats?chlichen Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses übertragen wird.  相似文献   

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Der Annahme der Ertragsf?higkeit einer Vermietungsbet?tigung steht nicht entgegen, wenn das Bestandobjekt vor der tats?chlichen Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses übertragen oder die Vermietung eingestellt wird. In diesen F?llen hat der Steuerpflichtige den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von Vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachtr?glich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unw?gbarkeiten ergeben hat. Im Rahmen des rechtlichen Geh?rs ist der Partei Gelegenheit zu geben, ein diesbezügliches Vorbringen zu erstatten. Dieses kann ua auch darin bestehen, Schwierigkeiten bei der Mietersuche oder gesundheitliche Beeintr?chtigungen des Vermieters aufzuzeigen. § 16 Abs 1 EStG 1988 (§ 28 EStG 1988): Kein erforderlicher Veranlassungszusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn (zuerst) der Beschluss gefasst wird, das Objekt zu verkaufen und (erst nachher) es (gegen Kostenersatz befristet bis zum Verkauf des Objektes) zu vermieten.  相似文献   

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6.
Hat ein Anlageberater für die nachteiligen Folgen einer Fehlberatung, die zum Erwerb von dem Anlegerwillen nicht entsprechenden Verm?genswerten geführt hat, schadenersatzrechtlich einzustehen, kann der Anleger jedenfalls dann Geldersatz verlangen, wenn der Berater den Naturalersatz (Ersatz des Erwerbspreises gegen Rückstellung der erworbenen Werte) ablehnt oder Schadenersatz überhaupt verweigert. Ist der rechnerische Schaden nicht bezifferbar – etwa weil der Anleger das Erworbene noch hat –, kann er ein auf Feststellung der Geldersatzpflicht gerichtetes Feststellungsbegehren erheben. Der Einwand der Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit ist in einem Feststellungsprozess fehl am Platz, betrifft er doch nicht die Ersatzpflicht des Sch?digers dem Grunde nach, sondern nur die H?he der Ersatzpflicht.  相似文献   

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§ 6 Abs 2 UStG 1994 (idF Abg?G 1998); § 12 Abs 1 UStG 1994: Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist im Hinblick auf einen beabsichtigten steuerpflichtigen Grundstücksumsatz nicht anders zu behandeln als im Fall einer geplanten steuerpflichtigen Vermietung. Bei nachweislicher Absicht einer Option zur Steuerpflicht beim Verkauf von Wohnungen steht demzufolge das Recht des Vorsteuerabzuges im Zeitpunkt des Vollzuges der Leistung zu. Aussagen in Gesetzesmaterialien, die keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden haben, sind unbeachtlich.  相似文献   

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Im Rahmen einer etwaigen Schadenersatzreform steht vor allem die Frage im Vordergrund, ob der Gesetzgeber nach M?glichkeit festen Tatbest?nden den Vorzug oder er dem Richter mit Hilfe eines sogenannten beweglichen Systems m?glichst gro?en Freiraum geben soll. Die nachstehende Abhandlung befasst sich mit diesen Problemen.  相似文献   

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Keine Zusammenfassung  相似文献   

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EuGH 《Natur und Recht》2006,28(4):270-270
Keine Zusammenfassung  相似文献   

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In den o.a. Urteilen geht es um Schadensereignisse, die durch Astoder Stammbrüche von Waldb?umen in der N?he eines für den Anlieger- und Fahrradverkehr zugelassenen Wirtschaftsweges, eines Wanderweges, eines Rückeweges im Bestand und auf einem als Pferdeweide genutzten Nachbargrundstück verursacht worden sind. Die entscheidungsrelevante Frage, ob und im welchen Umfang der Waldbesitzer jeweils wegen Verletzung einer ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht haftet, haben die Gerichte jedoch nicht voll überzeugend und zum Teil nur unvollst?ndig bzw. unklar beantwortet. Im folgenden wird nach einer einleitenden übersicht anhand von Fallgruppen dargelegt, dass für Waldbest?nde hinsichtlich der Art und des Umfangs von Verkehrssicherungspflichten forst- und naturschutzrechtliche Besonderheiten bestehen, die insbesondere unter dem Aspekt des Wirkens von Naturgewalten und der Zumutbarkeit eine Haftungsbegrenzung sowie ggf. sogar einen Haftungsausschluss rechtfertigen. Dies ist in den o.a. Urteilen nicht hinreichend berücksichtigt worden.  相似文献   

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Trifft der Verteidiger im Falle von in seiner Kanzlei unüblicher mündlicher Rechtsmittelanmeldung keine besonderen Vorkehrungen, um sein Personal auf diesen Umstand und die damit im Zusammenhang stehende Eintragung der Rechtsmittelfrist nach Zustellung der schriftlichen Urteilsausfertigung hinzuweisen, so hat er für Organisationsverschulden innerhalb seiner Kanzlei und damit ein Versehen nicht blo? minderen Grades einzustehen, weshalb die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vers?umung der Ausführungsfrist nicht zul?ssig ist. Die Zustellung der schriftlichen Urteilsabschrift bewirkt auch dann den Beginn der Rechtsmittelausführungsfrist, wenn das HV-Protokoll entgegen § 271 Abs 6 letzter Satz StPO (noch) nicht zugestellt wurde. Die Nichtzustellung des HV-Protokolls kann aber einen berechtigten Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darstellen.  相似文献   

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