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1.
2.
Helmut Würth 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2011,24(1):8-9
Kosten für die Fernüberwachung technischer Anlagen im Haus von einem Hausbetreuungszentrum aus sind keine Betriebs-, sondern
Erhaltungskosten. Zum Begriff und der Abgrenzung von Gemeinschaftsanlagen, insb von Garagen und Waschküchen, und deren Zubeh?r.
Zu den Kosten des Betriebes der "sonstigen Gemeinschaftsanlagen, die allen Mietern zur Verfügung stehen", z?hlen die Kosten
der Aufrechterhaltung des Betriebes von Anlagen, die zum Schutz vor Brand oder sonstigen Gefahren gerade im Hochhausneubau
üblich sind oder gar von der Bauordnung bzw von der Baubeh?rde vorgeschrieben werden, im MRG-Bereich jedoch nicht Kosten,
die nur bestimmten (hier Garagen-)Benützern dienen. Im WGG-Anwendungsbereich ist die Regelung des § 24 Abs 1 MRG über die
Aufteilung der Kosten (nur) auf die Benützer der Gemeinschaftsanlage, nur anwendbar, wenn eine dahingehende schriftliche Vereinbarung
zwischen GBV und allen Mietern vorliegt, sodass ansonsten die Kosten des Betriebes nach dem allgemeinen BK-Schlüssel zu verteilen
sind. 相似文献
3.
Till Hausmann 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(9):280-282
Am Teilungsprozess müssen s?mtliche Miteigentümer als einheitliche Streitpartei, sei es als Kl?ger oder Beklagte, beteiligt
sein, die Teilungsklage ist – selbst wenn Teilhaber au?ergerichtlich der Teilung zugestimmt haben – gegen alle Teilhaber zu
richten. Einer wirklichen und g?nzlichen Aufhebung der Gemeinschaft durch Zivilteilung nach § 830 ABGB bei gemischten Anlagen,
also einer Aufhebung auch des bereits vorhandenen WE, steht § 35 Abs 2 WEG 2002 entgegen. Daraus folgt im Fall der Unm?glichkeit
der WE-Begründung an den schlichten Miteigentumsanteilen in Mischh?usern, dass einem derartigen schlichten Miteigentümer gar
kein Teilungsanspruch (also auch nicht durch gerichtliche Feilbietung der schlichten Miteigentumsanteile) offen steht. Er
muss daher auf die Ausschlussklage nach § 36 WEG 2002 verwiesen werden. 相似文献
4.
Stephan Lenzhofer 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(3):157-168
Der vorliegende Beitrag stellt die aktuellen Prioritäten und Bemühungen der Europäischen Kommission um eine "Bessere Rechtsetzung" dar und erörtert ausgewählte Problempunkte. 相似文献
5.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(3):89-90
Schon aus dem Wortlaut des § 40 Abs 2 WEG 2002 folgt, dass die Anmerkung der Einr?umung von WE nur "an den Erwerber des Rechts
auf Einr?umung des Wohnungseigentums übertragen werden" kann. Eine übertragung nur der Anmerkung ist daher ausgeschlossen. 相似文献
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8.
Fischerlehner 《Juristische Bl?tter》2010,132(11):697-703
Jedes staatliche Handeln hat sich am Verbot des § 3 VerbotsG, demzufolge es jedermann verboten ist, sich für die NSDAP oder
ihre Ziele irgendwie zu bet?tigen, zu orientieren. Wahlbeh?rden haben daher Wahlvorschl?ge, deren Einbringung sich als ein
Akt nationalsozialistischer Wiederbet?tigung darstellt, als unzul?ssig zurückzuweisen. Zur Beurteilung dieser Frage haben
die Wahlbeh?rden das ihnen zugekommene Wahlmaterial in Beachtung des Umfelds der wahlwerbenden Gruppe zu beurteilen. Die wahlwerbende
Gruppe machte jene Ziele wie die Vertreibung "volksfremder Elemente" aus dem Staatsgebiet, die auch als Hauptziele der NSDAP
galten, zu ihrem ausschlie?lichen Wahlwerbungsthema. Enuntiationen wie "volksfremd", "Verausl?nderung", "Ausl?nderbanden",
"Umvolkung" müssen unter Beachtung des Umfelds der Anfechtungswerber gesehen werden, das zB von der Verwendung von T-Shirts
mit einschl?gigen Botschaften, dem Besitz einschl?giger Literatur, dem Umstand, dass der Zweitantragst laut Urteil des LG
Linz als "Brauner" bezeichnet werden darf, und auch der Untersagung einer Versammlung wegen zu befürchtender nationalsozialistischer
?u?erungen gepr?gt ist. Die Kandidatur der wahlwerbenden Gruppe stellt daher eine Bet?tigung iSd verp?nten Ziele und Ideen
der ehemaligen NSDAP dar, weshalb deren Wahlvorschl?ge von der Wahlbeh?rde zu Recht als unzul?ssig gewertet wurden. 相似文献
9.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2010,23(5):151-152
Da das Konto der Eigentümergemeinschaft nicht allj?hrlich "auf Null" gestellt wird, also Guthaben oder Schulden aus den Vorjahren
(rechnerisch) weiter wirksam sind, stellt eine Differenz zwischen dem Stand des Kontos der Eigentümergemeinschaft am Jahresende
und dem Ergebnis der Abrechung für das betreffende Kalenderjahr noch keinen konkreten Hinweis auf eine Unvollst?ndigkeit der
Jahresabrechnung dar. Das Steuerkonto der Eigentümergemeinschaft ist nicht Gegenstand der Prüfung der Jahresabrechnung. 相似文献
10.
11.
Liegen keine Gründe für eine Aufhebung der Spezialit?tsbindung (§ 31 Abs 2 EU-JZG) hinsichtlich der vom Schuldspruch erfassten
Straftaten vor, so ist im Falle des Fehlens aktenkundiger Hinweise auf ein im Zeitpunkt des angefochtenen Urteils anh?ngig
gewesenes Nachtragsauslieferungsverfahren diesbezüglich mittels Freispruches vorzugehen. Das unbeachtet gebliebene Verfolgungshindernis
ist einer Sanierung durch nachtr?gliche Erwirkung der Zustimmung des ausliefernden Staates zur strafgerichtlichen Verfolgung
des bereits Ausgelieferten nicht mehr zug?nglich. 相似文献
12.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(9):278-279
War bei Beginn des Bestandverh?ltnisses bereits eine Therme im Bestandobjekt vorhanden, stellt deren Austausch gegen ein funktionell
grunds?tzlich gleichwertiges Ger?t keine Verbesserung iSd § 10 MRG idF vor der WRN 2006 dar, sodass ein auf diese Bestimmung
gestützter Anspruch ausscheidet. Eine "Kostenaufstellung" stellt keine im Lichte des § 10 MRG taugliche Rechnung dar, wenn
es sich dabei inhaltlich um eine blo?e Quittung handelt, aus der sich insb nicht der Leistungszeitpunkt ergibt, der jedoch
für den Umfang eines allf?lligen Ersatzanspruchs relevant ist. 相似文献
13.
Lukas 《Juristische Bl?tter》2010,132(1):61-62
Eine Verpflichtung des Arbeitgebers als Adressat der Bestimmung des § 1157 ABGB auf Bekanntgabe der im Rahmen der Betriebsorganisation
zur Verhinderung von Arbeitsunf?llen durch andere Arbeitnehmer zust?ndigen Arbeitskollegen ist grunds?tzlich zu bejahen; dieser
Anspruch besteht auch gegenüber einem bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer. Soweit der gesch?digte Arbeitnehmer zur Feststellung
der für den Arbeitsunfall verantwortlichen Personen darauf angewiesen ist, hat er auch ein Einsichtsrecht in die entsprechenden,
vom Arbeitgeber auch nach Europarecht zu dokumentierenden Dienstpl?ne und Aufzeichnungen, die – im Umfang des Einsichtsrechts
– gemeinschaftliche Urkunden iSd § 304 ZPO sind. Insoweit ist auch unter dem Aspekt des Grundrechts auf Datenschutz ein "überwiegendes
berechtigtes Interesse" des gesch?digten Arbeitnehmers zu bejahen. 相似文献
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16.
Iris Eisenberger 《Journal für Rechtspolitik》2011,19(1):27-33
Der Beitrag besch?ftigt sich mit der Leistungsf?higkeit der ?sterreichischen Verfassung. Er setzt sich zuerst mit der Frage
auseinander, was das Konzept der Leistungsf?higkeit im Zusammenhang mit Verfassungen bedeuten kann. Weiters mit der Frage,
was eine Verfassung überhaupt leisten soll und wie sie das zu Leistende leisten kann und schlie?lich mit der Frage, ob die
?sterreichische Verfassung leistet, was sie leisten m?chte. 相似文献
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Natur und Recht - Die am 28. Oktober 2021 in Kraft getretene Änderungsverordnung zur Aarhus-Verordnung der EU modernisiert den administrativen und gerichtlichen Rechtsschutz gegen Rechtsakte... 相似文献
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Reinhard Moos 《Juristische Bl?tter》2010,132(2):73-87
Seit der Wiedereinführung der Geschworenengerichte nach dem Kriege laufen die Debatten um eine Reform auf dieselben Argumente
hinaus. Das Ergebnis ist Geschmackssache. In letzter Zeit ist jedoch das Fehlen der Begründung des Wahrspruchs immer mehr
in den Vordergrund der Kritik getreten, unterstützt von einem Urteil des EGMR vom Januar 2009. Der Gesetzgeber ist aufgerufen,
Abhilfe zu schaffen. Diese Abhandlung befasst sich damit, wie das am besten geschehen soll. 相似文献